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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#222774
Hallo,

ich habe einen kleinen Kramer Radlader, der mit 20km/h Beschränkung als selbstfahrende Arbeitsmaschine zulassungsfrei (das heißt ohne jede Steuer, Versicherung und TÜV) legal auf der Straße fahren darf.
Mein 411 hat auch einen Frontlader mit großer Schaufel und eine Sperre für den 5. und 6. Gang ( das entspricht einer Beschränkung auf 20km/h ).
Wie bekomme ich auch für ihn eine Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine? Wer hat das schon geschaft und wie?

Vielen Dank für eure Tips

Rolf
#222800
Hallo Rolf,

Deine eigentliche Frage kann ich leider nicht beantworten, ich denke aber das Deine zuständige Zulassungsstelle die Fragen beantworten können müßte.

Allerdings folgendes macht mich doch sehr stutzig:
(das heißt ohne jede Steuer, Versicherung und TÜV) legal auf der Straße fahren darf.
Ohne Steuer und eventuell ohne TÜV wäre ja noch ok in meinen Augen, aber ohne Versicherung?
Auch so ein Fahrzeug kann in einen Unfall verwickelt werden. Die Haftung liegt immer beim Unfallverursacher (Fahrer/Halter) egal ob eine Versicherung vorhanden ist oder nicht. Dies kann dann mächtig ins Geld gehen und was noch viel schlimmer ist, eventuell die Last auf den Geschädigten verschieben, wenn beim Verursacher nichts zu holen ist.

Soviel kostet doch so ein 411 nicht selbst wenn er regulär (schwarz) angemeldet ist, wie meiner.
#222824
Hallo Rolf,

hierfür ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zuständig.

1. Frage was ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine
§2 Begriffbestimmung FZV
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind;
Da sehe ich schonmal einen wiederspruch, den beim UNIMOG sind die Geräte im allgemeinen nicht fest verbunden, sondern meistens mit Bolzen gesteckt.
Hinderlich könnte auch die Pritsche und die Anhängerkupplung sein. Hinter selbstfahrenden Arbeitsmaschinen dürfen keine Anhänger geführt werden.
Ausnahmen bestättigen aber die Regel: z.B. Mähdrescher mit angehängten Schneidwerk.

§3 Notwendigkeit einer Zulassung
  • (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind

    1. folgende Kraftfahrzeugarten:
    a. selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
    ...
hört sich schonmal gut an :), wenn ... erfüllt wird

§ 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge
  • (1) Die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe a bis g und land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 t dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.
    ...
    (4) Kraftfahrzeuge nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a und b mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h muss der Halter zum Betrieb auf öffentlichen Straßen zudem mit seinem Vornamen, Namen und Wohnort oder der Bezeichnung seiner Firma und deren Sitz kennzeichnen; die Angaben sind dauerhaft und deutlich lesbar auf der linken Seite des Fahrzeugs anzubringen.
Ein UNIMOG 411 ist zwar ein genehmiger Typ, allerdings mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 53 km/h, also brauchst Du eine Einzelabnahme.

Zum Versicherungsschutz schliesse ich mich meinen beiden Vorschreiber an. Betriebshaftpflicht bzw. Privat-Haftpflicht sollte ausreichen, wenn das mit den Versicherungträger vereinbart wird.

Glückauf
Lutz
#222834
Wrad hat geschrieben:Meines Wissens nach, ich habe 2 Fahr Kt10,
Sind selbstfahrende Arbeitsmaschienen über eine Privat oder Betriebshaftplicht mitversichert. Man sollte allerdings bei
seiner Versicherung nachfragen.

Grüsse

Torben

Nach einer Anfrage bei der Versicherungsgesellschaft, als ein Großflächenmäher als Selbstfahrende Arbeitsmaschine angeschafft werden sollte, erhielt ich schriftlich eine Deckungszusage von er Haftpflichtversicherung. Ohne ist es Mumpitz, die Versicherungsunterlagen zu interpretationsfähig und bei einem Schadensfall können Haus und Hof drauf gehen.

Des weiteren heißt die Zulassung als SF-Arbeitsmaschine ohne TÜV-Pflicht, daß man selber für die Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht nur verantwortlich ist sondern auch sorgen muß, da es auch hier im Schadensfall Nachweisprobleme geben kann.

Hallo Rolf so wie Du das beschreibst ist der Fehl[…]

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gerne Erfahrung per PM. Mein Unimog war dort ~ 2J[…]