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Moderator: stephan
Abgelastet auf 3,5 t (Seltenheit) Günstige Steuer und TÜV alle 2 Jahre !Nein, ein Scherz ist das wahrlich nicht. Über sowas kann ich leider nicht lachen. Ich sehe auf den Bildern einen 406 mit 417er Kabine, der leer schon knapp an die 3,5t kommt, wenn er nicht mit angebautem Kraftheber und Pritsche schon drüber ist. Dann ist da ein Streuer aufgebaut und ein Schneepflug dran. Wieviel wiegt denn die Gesamtkombination? Doch wohl deutlich über 3,5t. Wie viel Zuladung bleibt denn bis zum Erreichen der 3,5t? Eine sinnvolle Nutzung von Pritsche oder Frontkraftheber dürfte wohl kaum möglich sein.
Kann mit Führerschein Klasse B gefahren werden.
(Nein das ist kein Scherz, Unterlagen erstellt durch die DEKRA)
martin71 hat geschrieben:Helmut,wenn ein schweres Fahrzeug leicht angemeldet und vermutlich auch versichert ist, um es mit einem kleinen Führerschein zu fahren, könnte man den Fahrer/Besitzer wegen folgender Dinge rankriegen:
irgendwie sitz ich auf der Leitung mit der zugesicherten Eigenschaft. Was willst Du uns sagen? Ich versteh es nicht. Gern auch per PN.
wenn ein schweres Fahrzeug leicht angemeldet und vermutlich auch versichert ist, um es mit einem kleinen Führerschein zu fahren, könnte man den Fahrer/Besitzer wegen folgender Dinge rankriegen:So klar ist das auch wieder nicht. Solange beim verwiegen bei der Abnahme bzw. durch spätere Anbauten nicht geschummelt wurde (also z.B. nach Verwiegung noch ein paar 100kg Teile drangeschraubt) ist das Fahrzeug erstmal "nur" überladen. Die oben aufgeführten Vorwürfe dürften nur dann relevant sein, wenn dem Fahrzeugführer/-halter Vorsatz nachzuweisen ist, also wenn z.B. bei der Verwiegung geschummelt wurde oder nachträglich noch Teile montiert wurden und damit schon das Leergewicht über dem angegebenen in den Papieren oder sogar über dem zul. Gesamtgewicht liegt. Insbesondere ist Überladung auf ein tatsächliches Gewicht über 3,5t kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, da für die nötige Fahrerlaubnisklasse immer die zul. Gesamtmasse lt. Papieren zählt.
- Fahren ohne Führerschein
- Steuerhinterziehung
- und im Falle eines Unfalls könnte die Versicherung nachwiegen und aufgrund falscher Angaben im Vertrag den Versicherungsschutz für ungültig erklären. Dann sind Haus und Hof auch noch weg...
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OK vielen Dank erst mal. Vielleicht kann ich noch […]