- 04.05.2016, 23:11
#487601
Zulassung eines 52 Jahre alten Unimogs 411 ohne Brief
Halo Unimogbegeistete,
Muss hier mal meinen Frust ablassen.
Habe mir vor 5 Jahren einen 411 gekauft, ohne Brief aber mit Datenblatt.
Nach 5 Jahren schrauben und vielen Rückschlägen endlich "Erlangen der Einzelbetreibserlaubnis gemäß
§ 21". Dann zur Zulassungstelle. Hier jetzt das große Dilemma. Neuen Brief zu erstellen ist mittlerweile sehr schwierig. Der Leiter der saarländischen Zulassungstelle erklärte mir, dass er durch aktuelle Rechtsprechung des BGH eine gewissenhafte Überprüfung vornehmen muss.
Dies bedeutet, dass er möglichst vom letzten Halter (auf den muss das Fahrzeug zugelassen gewesen sein) eine Verlusterklärung des KFZ-Briefes benötigt.
In meinem Fall habe ich die beiden letzten Besitzer des Unimogs ausfindig machen können. Beide Kaufverträge sind vorhanden mit der eidesstattlichen Erklärung von dem Verlust des KFZ-Briefes.
Beide Besitzer haben den Unimog jedoch ohne Brief gekauft und wollten ihn restaurieren.. Wegen Zeitmangel erfolgte der Wiederverkauf.
Eidesstattliche Erklärungen sind jedoch nur geltend vom "Halter" des Fahrzeuges und dass waren sie nicht,
da sie ihn nie zugelassen hatten. Somit Einzelfallentscheidung der Zulassungstelle.
Wir befinden uns noch im Gespäch, entschieden ist noch nichts.
Hier gebe ich sicherlich nicht so schnell auf und ich werde sicherlich berichten.
Für Anregungen und Ideen, Kommentaren bin ich offen und vielleicht erfahre ich auch etwas Hilfreiches für mein Projekt" Neuer Brief Unimog 411"
Grruß
Stefan
Halo Unimogbegeistete,
Muss hier mal meinen Frust ablassen.
Habe mir vor 5 Jahren einen 411 gekauft, ohne Brief aber mit Datenblatt.
Nach 5 Jahren schrauben und vielen Rückschlägen endlich "Erlangen der Einzelbetreibserlaubnis gemäß
§ 21". Dann zur Zulassungstelle. Hier jetzt das große Dilemma. Neuen Brief zu erstellen ist mittlerweile sehr schwierig. Der Leiter der saarländischen Zulassungstelle erklärte mir, dass er durch aktuelle Rechtsprechung des BGH eine gewissenhafte Überprüfung vornehmen muss.
Dies bedeutet, dass er möglichst vom letzten Halter (auf den muss das Fahrzeug zugelassen gewesen sein) eine Verlusterklärung des KFZ-Briefes benötigt.
In meinem Fall habe ich die beiden letzten Besitzer des Unimogs ausfindig machen können. Beide Kaufverträge sind vorhanden mit der eidesstattlichen Erklärung von dem Verlust des KFZ-Briefes.
Beide Besitzer haben den Unimog jedoch ohne Brief gekauft und wollten ihn restaurieren.. Wegen Zeitmangel erfolgte der Wiederverkauf.
Eidesstattliche Erklärungen sind jedoch nur geltend vom "Halter" des Fahrzeuges und dass waren sie nicht,
da sie ihn nie zugelassen hatten. Somit Einzelfallentscheidung der Zulassungstelle.
Wir befinden uns noch im Gespäch, entschieden ist noch nichts.
Hier gebe ich sicherlich nicht so schnell auf und ich werde sicherlich berichten.
Für Anregungen und Ideen, Kommentaren bin ich offen und vielleicht erfahre ich auch etwas Hilfreiches für mein Projekt" Neuer Brief Unimog 411"
Grruß
Stefan