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Spezial-Forum zur Unimog-Baureihe U 404 S.

Moderatoren: stephan, krahola

#35957
Moin Andre,
lt. §29 STVZO ist die Grenze bei genau 3.5to, also <=3,5to 24 Monate TÜV, >3,5to 12 Monate TÜV.
Ich vermute mal, dass die Hersteller, um ganz sicher die Gewichtsgrenze nicht zu überschreiten, das Gesamtgewicht mit 3,49to (7,49to) angeben, d.h. sie bleiben 10kg unter der Grenze.

Gruß Ulli

PS: wenn du ihn ablastet, kann du ihn ja jetzt auf der BAB frei laufen lassen ;)
#40025
Vorsicht Falle!


kann leider erst jetzt antworten, für Tüv 3,49 aber kläre erst beim Finanzamt ab ob LKW (wenns einer ist), in Privathand auch so versteuert wird.
In Ffm ist alles unter 3,49t egal ob Womo oder LKW dem Pkw Steuerrechtlich gleichgestellt und wird eben auch so versteuert.
Will gar nicht wissen was ich dann zahlen müßte. Dann lieber alle Jahr zum Tüv.
Einzige Ausnahme ist nachgewiesene Gewerblich Nutzung.
Nicht das es bei euch genauso ist!

Tschua Torsten
#40032
Moin Torsten,

das KraftStG, das die Besteuerung von Kraftfahrzeugen und Anhängern regelt, ist Bundesgesetz.
Darin gilt bis heute, dass PKW (und Motorräder) bis 2,8to nach Hubraum, alle anderen nach Gewicht besteuert werden. Es ist allerdings eine Änderung ab vorauss. 1.4.2005 geplant, wonach die Gewichtsbesteuerung für Sonderkombinations-Kfz (Tuarek, G, X5 und Konsorten) aufgehoben werden soll. Stattdessen werden diese Fahrzeuge wie PKW nach Hubraum versteuert.
Kann mir nicht vorstellen, dass Ffm da ein eigenes (Steuer-)Süppchen kocht.
Gruß Ulli
#40033
Ist aber so und zwar schon länger, leider. So wird alles bis 3,5t in Ffm pauschal wie ein Pkw versteuert, ausser man kan ein Gewerbe zu dem LKW nachweisen.
Ich kann nur raten das vorher zu prüfen, bevor es eine üble Überraschung gibt.
Das letzte aha Erlebniss hatt ich diesbezüglich im letztemn DM Jahr. VW-Bus Typ 2 Womo (Leider noch nicht H-fähig gewesen) mit 2Liter Boxer satte 850DM (rund) Steuer.

Tschau Torsten
#40035
Hallo!
Torsten_Pohl hat geschrieben:Ist aber so und zwar schon länger, leider. So wird alles bis 3,5t in Ffm pauschal wie ein Pkw versteuert, ausser man kan ein Gewerbe zu dem LKW nachweisen.
Ich kann nur raten das vorher zu prüfen, bevor es eine üble Überraschung gibt.
Das letzte aha Erlebniss hatt ich diesbezüglich im letztemn DM Jahr. VW-Bus Typ 2 Womo (Leider noch nicht H-fähig gewesen) mit 2Liter Boxer satte 850DM (rund) Steuer.

Tschau Torsten
Da würde ich aber mal mächtig Theater machen, weil wie Ulli schon schrieb müssen die eigentlich ab 2,8t nach Gewicht besteuern, ohne Ausnahme.
VW-Bus hat aber in der Regel nicht über 2,8t zGG und wird demnch ganz normal besteuert. Das es ein Wohnmobil ist bringt ja dann nur in der Versicherung ein paar Euro Ersparniss.
#40455
Mit dem Auflasten kannst du dir sparen, ab 2005 werden Geländerwagen wieder nach Hubraum besteuert. War ein Steuerschlupfloch für die dicken SUV, die damit aber billig als LKW versteuert wurden.
#40489
Hallo!
Helmut-Schmitz hat geschrieben:Mit dem Auflasten kannst du dir sparen, ab 2005 werden Geländerwagen wieder nach Hubraum besteuert. War ein Steuerschlupfloch für die dicken SUV, die damit aber billig als LKW versteuert wurden.
Wo kann man das nachlesen? Habe auch schon öfter gehört das das geändert werden soll, aber bis jetzt war wohl noch keine endgültige Entscheidung gefallen.
#40498
Moin,

gesetzliche Grundlage: Drucksache 600/2004 des Bundesrates
http://www1.bundesrat.de/coremedia/gene ... kument.pdf

danach wird der §23 6a der STVZO gestrichen, der das Höchstgewicht für PKWs auf 2,8to festlegte. Mit Wegfall des Paragrafen gilt auch für PKW über 2,8to Hubraum und Schadstoffausstoss als Bemessungsgrundlage für die Kfz-Steuer.

Hat aber keine Auswirkung auf den Unimog als LKW, Werkstattwagen, WoMo ...

Die gesetzliche Änderung soll am 1.4.2005 inkraft treten.

Wer also nach dem 1.4.05 seinen SUV weiterhin gewichtsbesteuert fahren will, muss ihn zum LKW oder WoMo umwittmen.

Gruß Ulli

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