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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Spezial-Forum zur Unimog-Baureihe U 404 S.

Moderatoren: stephan, krahola

#73930
Hier noch die Textstelle aus den Vertragsbestimmungen des ADAC:

2. Welches Fahrzeug ist geschützt? Geschützt ist das von Ihnen als ADAC-Mitglied zum Zeitpunkt des Schadens mit
einer gültigen Fahrerlaubnis geführte Kraftfahrzeug, wenn es in Deutschland wegen einer Panne oder eines Unfalles auf
einer öffentlichen Straße liegen geblieben ist. Der Schutz erstreckt sich auch auf nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge.
Eingeschlossen ist der mitgeführte Anhänger mit nicht mehr als einer Achse. Achsen mit einem Abstand von weniger als
1,00 m voneinander entfernt gelten als eine Achse. Geschützt sind Fahrzeuge mit bis zu 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrerplatz),
bis zu 2,55 m Breite, insgesamt bis zu 10 m Länge, bis zu 3m Höhe und bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht,
im Kfz-Schein eingetragene Wohnmobile bis zu 3,2m Höhe und bis zu 7,5 t. Alle angegebenen Maße gelten einschließlich
Ladung. Nicht geschützt sind: Schrottfahrzeuge, polizeilich beschlagnahmte/sichergestellte Fahrzeuge (oder deren
Ladung), Fahrzeuge bei gewerbsmäßigen Personenbeförderungen (Ausnahme Taxis), bei Probe- und Überführungsfahrten
(rote Händler-Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung) sowie nicht zugelassene Fahrzeuge.
#74297
Hallo Leute,
kann über den ADAC nur gutes berichten, der holt sogar Unimog-Wohnmobile aus dem Süden von Algerien ab, wie selbst gesehen. Mit hat er vor einigen Jahren auch geholfen den eigenen Unimog nach Motorschaden aus dem Niger zurückzuholen: Der Flug in den Niger wurde für zwei Personen übernommen, dto. der Transport von Amsterdam bis vor meine Haustür. Kosten: 13.500 DM. So daß bei der ganzen Aktion ich nur auf 1000 DM sitzen geblieben bin.
Gruß Roland
#74975
Hallo,

wer einen Schutzbrief haben möchte, kann wenigstens die Grundausstattung an Leistungen beim Kraftfahrer-Schutz e. V. und der AUXILIA Versicherung bekommen. Für 79,00 EUR im Jahr können Nutzfahrzeuge mit bis zu 2 to Nutzlast (zGG und mit H oder ohne egal) versichert werden. Der Vertrag setzt sich aus einer Mitgliedschaft im KS und einem separaten Schutzbrief zusammen. Entsprechend addieren sich auch die Leistungen. Einfach mal reinschauen bei:
http://www.auxilia.de/media/pdf/bedingu ... nd2004.pdf
und
http://www.auxilia.de/ks-automobilclub/ ... tungen.php

Gruß
Ben
#191860
hallo moggler,


leider habe ich diesen beitrag zu spät gelesen..

habe meinen 404 mit pritsche leider abschleppen lassen... totz nachfrage bei den gelben engeln... und der abschleppfirma ob das geht... bzw. vom ADAC geragen wird...
alle haben ihr OK gegeben... und jetzt bekam ich ne rechnung... weil die kiste ja mehr als 3,5 to gg hat... bzw. kein womo ist...

schade auch... mal sehn wie ich aus der nummer rauskomme.... der ADAC verweißt auf sein kleingedrucktes... das natürlich jeder gestrandete fahrzeughalter jederzeit im kopf hat... klasse...

und der hotline beim ADAC sei es ja nicht zuzumuten sich diesbezüglich auszukennen.... ?!?!?!?!?!????

auch das abschleppunternehmen bzw. der herr mit dem abschlepper bestätigte mir das es OK sei den mog mitzunehmen... wär ja nur 2,9 to schwerr.... jepp netto.. nicht brutto...

das nächste mal ruf ich nen kumpel mit nem anderen mog... dann klappt es für nen kanister sprit und nen kasten bier... ;-))

magnus
#191864
wär ja nur 2,9 to schwer... NETTO
Hallo Magnus,

ich würde nochmals nachverhandeln und auf das tatsächliche Gewicht,
die telefonischen Aussagen und die Presse verweisen...
Aus eigenen Erfahrungen weiss ich, dass der ADAC kulant sein kann,
und auch Ausnahmeregleungen trifft, wenn
man mit der Zentrale nochmals telefoniert...
Probieren kostet nix...

ADAC und abschleppen schau auch Threat:
http://www.unimog-community.de/index.ph ... light=adac


Ausnahmeregelung Wohnmobil /-ähnlich:
ich habe mir vom ADAC schriftlich bestätigen lassen, dass ich den
vollen Schutz habe, wenn ich mit dem Unimog (genutzt als Wohnmobil)
unterwegs bin.

Der Unimog ist nach wie vor als Zugmaschine eingetragen...
Ich habe nur ein Dachzelt auf dem Mog ...
...gilt aber als "wohnmobilähnlich"..

Bild
#191865
fiesemoeppes hat geschrieben:Ich bin mal 60 km abgeschleppt worden, was 280 EUR gekostet hatte. Von der Auxilia hätte das 154,00 EUR und vom KS 65 EUR gegeben. Sind zusammen immerhin 221,00 EUR. Nicht die Welt, aber besser als nix.
Hallo, ich muss mal ein bischen eingreifen, da ich in der Schlepper(manche sagen auch Nepper :( ) Branche tätig bin.

Liegt der Schadensort und der Wohnort 50km LUFTLINIE entf. und das Kfz kann nicht inerh. 3 Tagen rep. werden, kann man einen Pick-up Transport durchführen.

Zitat :1.6 Mietwagen bei Fahrzeugausfall
Ist das versicherte Fahrzeug nach Panne oder Unfall nicht fahrbereit
oder wurde es gestohlen, werden anstelle der Leistungen nach Ziffer
1.4 oder 1.5 die Kosten für die Anmietung eines gleichartigen Selbstfahrervermietfahrzeuges
bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft,
jedoch höchstens für sieben Tage zu maximal ¤ 52,— je Tag
erstattet. Bei Panne oder Unfall im Inland werden alternativ auch die
Kosten eines Pickup-Service (Personen- und Fahrzeug-Rücktransport
zum Wohnort des Versicherungsnehmers) bis maximal ¤ 364,— übernommen.

Desweiteren:

Fahrzeuge im Sinne von Ziffer 1 sind
– Krafträder, Mopeds, Fahrräder,
– Personen- einschließlich Kombinationskraftfahrzeuge,
– Wohnmobile bis 4 t zulässiges Gesamtgewicht,
– Nutzfahrzeuge bis 2 t Nutzlast
jeweils unter Einschluss mitgeführter Wohnwagen-, Gepäck- oder

Nachzulesen unter :http://www.auxilia.de/ks-schutzbriefe/s ... fe-agb.php
Das ganze hat mich 3 min. Zeit gekostet. :roll:

Eigentlich gilt ein max zGG von 2,8 bzw 3,49 to zul. GesammtGewicht, alles darüber hinaus kostet Zuschläge. Wie in jeder Branche gibt es auch unter Abschleppdiensten Schwarze Schafe. Allerdings sollte man vorher fragen und sich die Preise schriftlich geben lassen. Notfall lieber eine Leerfahrt bezahlen als sich dem Wucher klaglos hingeben :idea:

Gruß Ulli
#191870
maggmog hat geschrieben:hallo ulli,


hmmm, klasse wenn es SOOOO sonnenklar ist...

aber wieso bin ich dann von keinem der beteidigten auf die "kosten" hingewiesen worden.... einfach so mal....

also doch "abzocke"....


klar werd ich beim ADAC nochmal nachfragen...


bzw. die pritsche als WOMO deklarieren....


magnus
Hallo,
es ist eigentlich alles klar geregelt. Sobald Dein Kfz aus dem Rahmen fällt ( zu schwer, zu lang oder zu hoch) ist der jeweilige Club aus dem Schneider und die jeweilige "Hauspreisliste" kommt zum tragen. Und glaube mir, die Preise sind heftig. Da wird ein Kran :shock: aufrüsten, ein Kran :shock: abrüsten berechnet usw...... Nicht selten kommen dann Abschlepprechn. von mehr als 1000 ¤ zusammen. Das kann schon mal an Wucher grenzen..
Ein ehrlicher Betrieb wird auf Anfrage seine Preise nennen wenn die Grundbed. stimmen. ( bes. Gewicht.)

Gruß Ulli
#191871
Moin Ihr alle!

...die besten Geschichten sind wohl die mit dem abgeschlepptem WoMo-Mog aus Süd-Algerien + Nigeria. Habe nicht gedacht, dass der ADAC sowas abdeckt. :P

Das verändert natürlich meine Reiseplanungen erheblich, insbesondere das Budget in meiner Reisekasse.
Werde also den Mog nach Chile verschiffen, dort dann 1-2 Monate Urlaub machen. Dann noch schnell die Zylinderkopfschrauben gelöst und das Teil auf Vereinskosten zurückbringen lassen. In Hamburg dann eben nochmal den Deckel runter und die Kopfschrauben wieder fest- prima die letzten 50km nach hause fahren- obwohl vielleicht lass ich ihn doch lieber bringen.

:P :lol:

..oder ein Elektrik-Problem ist doch noch einfacher zu simmulieren :) und ich muss mir die Hände nicht auch noch schmutzig machen.

greets
Arne
#197618
Hallo,
endlich hab ichs gemacht - Kündigung beim ADAC!
Hab heut bei der lokalen Vertretung Nordbayerns nachgefragt, bekam da ne 0180-Nummer, die für die '"schweren" Geräte zuständig ist (U406 mit 7,5to).
Dort angerufen und - nix, aber auch rein gar nix.
Der Mog ist beim ADAC eingestuft bei den LKW und Nutzfahrzeugen und läuft dort als "Sonderfahrzeug" und wird vom Versicherungsnehmer (läuft offenbar über sowas) explizit ausgeschlossen - Risiko zu hoch. Egal ob mit grüner Nummer oder als Leichenwagen :wink: - sobald die Dame am andren Hörer den Begriff "Unim-" hörte war Schicht und sie erklärte mir höflich aber eindeutig das es nix gibt.
Die andre Dame in der Vertretung hat sich dann extra noch mal drangehängt und wollt wirklich helfen - keine Chance!
Ok, warum soll ich weiter Shell und sonstigen Unfug gegen den Autofahrer sponsern - gleich vor Ort gekündigt - Danke ADAC!


mfG
Axel

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