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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#180758
Hallo,
CE79 deckt nur die Berechtigung des bisherigen 3ers, 3achsige Kombinationen über 12to zu fahren, ab. CE79 hat aber im Rahmen deiner Fragestellung keinerlei Relevanz.
Doch. Eben nur dieser CE(79) deckt auch beliebige zulassungsfreie Anhänger hinter einem C1-Fahrzeug ab, das macht C1E eben gerade nicht.
Mit C1E darfst du lof-Zugmaschinen bis 7,5to einschliesslich zulassungsfreier Anhänger (ohne Achs- und Gewichtsbeschränkung) ziehen.
Falsch. Beim C1E gelten immer die Gewichtsbeschränkungen, auch bei zulassungsfreien Anhängern. Zulassungsfreie Anhänger sind allerdings im CE(79) ohne Beschränkung hinter dem 406 (max. 7,5t zul. GG) erlaubt.

Definition der Klasse C1E
Klasse E in Verbindung mit Klasse B, C, C1, D oder D1:

Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen); bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden
Kein Wort über Ausnahmen bei zulassungsfreien Anhängern.

Allerdings bei der Schlüsselzahl 79 in Verbindung mit Klasse CE:
79 (C1E > 12000 kg, L <= 3)

Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.
Gruß,
Michael
Zuletzt geändert von Michael_Weyrich am 20.01.2008, 14:08, insgesamt 1-mal geändert.
#180771
Sorry,
da hatte ich die Geschichte mit den zulassungsfreien Anhängern der C1E statt CE79 zugeordnet - Danke für die Richtigstellung.

Ändert aber nichts an der Feststellung, dass ein zulassungspflichtiger Drehschemelanhänger mit zGM > Leergewicht des Unimog nicht geht.

Gruß Ulli
#180773
Nochmal Hallo,
@Michael,
hab jetzt grad nochmal von ner andren Quelle die selbe Antwort gekriegt (nicht aus Misstrauen sondern 'n Bekannter vom Fach der sich grad gemeldet hat) aber noch ne wichtige Ergänzung:
Hinter dem auf 3,5t zul. GG abgelasteten, als Zugmaschine zugelassenen 421 sogar zwei Anhänger. Alles mit Klasse BE!

Du musst natürlich auf die maximal zulässige Anhängelast am 421 achten. Hat aber dann mit der Führerscheinklasse erstmal nix zu tun.
Da kam nicht klar heraus ob zulassungsfrei oder nicht. Für den B/BE gibts demnach sehr wohl ein Gewichtslimit - und zwar für's Gespann! DAS soll demnach bei 3,5to liegen und wurde ein paar Leuten einer Firma aus dem Raum südwestlich von Nürnberg bereits zum Verhängnis - Sprinter mit 2achs-2to-Drehschemel = Fahren ohne Führerschein & Ärger!

mfG
Axel
#180785
Moin Axel,

auch wenn du Michael angesprochen hast, antworte ich schonmal - er kanns ja dann korrigieren :wink:

die 3,5to Begrenzung für Züge (dein Sprinter-Beispiel) gilt nur bei Klasse B (ohne E)

FEV §6, Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
das angesprochene Beispiel mit dem Unimog mit zGM <= 3,5to + 2 Anhänger gilt im Rahmen des BE ohne Rücksicht auf die Zulassungspflicht der Anhänger.
#180812
Hallo,
Für den B/BE gibts demnach sehr wohl ein Gewichtslimit - und zwar für's Gespann! DAS soll demnach bei 3,5to liegen und wurde ein paar Leuten einer Firma aus dem Raum südwestlich von Nürnberg bereits zum Verhängnis - Sprinter mit 2achs-2to-Drehschemel = Fahren ohne Führerschein & Ärger!
Für B gibt es ein Limit, für BE nicht. Aber das ist genau das Problem an der Sache. Kaum einer blickt da durch und man ist schnell beim Fahren ohne Führerschein, was schon keine Ordnungswidrigkeit sondern gleich eine Straftat ist.

Aber nochmal zusammenfassend, speziell auf Mogs bezogen:

Ohne Anhänger:
Unimog bis 3,5t zul. GG: Klasse B (Klasse 3)
Unimog über 3,5 bis 7,5t zul. GG: Klasse C1 (Klasse 3)
Unimog über 7,5t zul. GG: Klasse C (Klasse 2)

Mit Anhänger:
Neue Führerscheine:
Unimog bis 3,5t zul. GG, Anhänger bis max. 750kg zul. GG: Klasse B
Unimog bis 3,5t zul. GG, zul. GG des Anhängers max. Leergewicht des Unimogs und zul. GG Mog + zul. GG Anhänger max. 3,5t: Klasse B
Unimog bis 3,5t zul. GG, Anhänger beliebig: Klasse BE
Unimog über 3,5 bis 7,5t zul. GG, Anhänger bis max. 750kg zul. GG: Klasse C1
Unimog über 3,5 bis 7,5t zul. GG, zul. GG Anhänger max. Leergewicht des Unimogs und zul. GG Mog + zul. GG Anhänger max. 12t: Klasse C1E
Unimog über 3,5 bis 7,5t zul. GG, beliebige Anhänger: Klasse CE
Unimog über 7,5t, Anhänger bis 750kg zul. GG: Klasse C
Unimog über 7,5t, beliebige Anhänger: Klasse CE
Sonderfall nach Umschreibung des alten 3ers:
Unimog bis 7,5t mit Anhänger, Gespann mit max. 3 Achsen (Tandemachsen unter 1m Achsabstand zählen als 1 Achse): Klasse CE(79...)
Unimog bis 7,5t mit zulassungsfreien Anhänger(n): Klasse CE(79...)

Alte Führerscheine
Unimog bis 7,5t mit Anhänger, Gespann mit max. 3 Achsen (Tandemachsen unter 1m Achsabstand zählen als 1 Achse): Klasse 3
Unimog bis 7,5t mit zulassungsfreien Anhänger(n): Klasse 3
Unimog bis 7,5t mit beliebigen Anhänger(n): Klasse 2
Unimog über 7,5t mit beliebigen Anhängern: Klasse 2

Achtung:
- Ab 50 muss der Führerschein umgeschrieben werden, wenn man die Klasse 2 oder die über C1E hinausgehenden Rechte der Klasse 3 erhalten will.
- Ohne Umschreibung gilt bei der alten Klasse 3 weiterhin das Achslimit für Züge. Ein Drehschemelanhänger hinter einem PKW darf man z.B. nur fahren, wenn man den Führerschein auf Klasse BE umschreiben läßt.

Ausnahmen für Land- und Forstwirtschaft:
Unimog als Zugmaschine in LoF-Einsatz:
Unimog gedrosselt auf 32km/h, auch mit zulassungsfreien Anhängern bis 25km/h: Klasse L
Unimog mit max. 60km/h (evtl. gedrosselt), auch mit Anhängern: Klasse T

Gruß,
Michael

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