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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#331417
Einen schönen Tag in die Runde.

Ich hätte da mal eine Frage, steht irgendwo, daß die Anordnung der Luftkupplungen so sein muß wie man sie überall sieht. Also Gelb links und rot rechts.

Es wäre doch praktischer wenn man die auf einer Seite hätte. Ich hab das eigentlich auch so vor die Frage ist nur, ob dann der TÜV mosert oder ob das meine Sache ist.

Ich hätte die dann nämlich auch gerne so angeordnet, daß man den roten garnicht ankuppeln kann, bevor der gelbe steckt. Dann braucht man da schon nicht mehr überlegen. :lol:

Gruß

Jürgen
#331427
Hallo Jürgen,

ob man Sie beliebig anbringen darf entzieht sich meiner Kenntnis. An meinem U 1000 habe ich zusätzlich zum Einleitungsbremse, die standard Zweileitungsbremse mit rot und gelb sowie Wabco Duo-Matic Schnellkupplung. Dies ist eine tolle alternative, eine Kupplung für beide Schläuche... (siehe Bild) :)
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Wabco.jpg
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#331446
Die duo-Matic find ich ja auch ne geniale Lösung, nur kuppel ich an 2 - 3 Fahrzeugen an, und nur einer gehört mir.
Desweiteren auch mit Anhängern, wo mir auch nur einer gehört.

Sonst hätt ich auch schon umgerüstet, aber es gibt auf Hängerseite so glaube ich, keine Lösung für doppelte Belegung, oder????
#331528
Hallo Leute,

hier mal Fotos von einem Adapter. Diesen nutze ich für meinen U54. Er hat nur Zweileitungstandard-Anschlüsse. Viele meiner Hänger haben nur noch WABCO. Es gibt diesen Adapter aber auch andersrum....

:!:
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Foto0278.jpg
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Foto0279.jpg
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Foto0281.jpg
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#331612
Ach sooo! Jetzt verstehe ich erst, wie Du sie so anbringen willst, daß ein Anschließen in falscher Reihenfolge verhindert wird.
Ich habe bis jetzt keine konkrete Rechtsvorschrift gefunden, die die Montageposition vorschreibt. Ich nehme aber stark an, daß es sie gibt. Zuständig wäre §41 StVZO, der auf die 71/320/EWG (und nachfolgende) verweist. Dort steht da aber nix drüber drin. (Gib mal 71/320/EWG bei Google ein, nimm den ersten Treffer und den Nachmittag frei :shock: ).
Diese Vorschrift würde aber aufgrund der Übernahme in deutsches Recht erst Anfang der Neunziger für den 406 eh nicht gelten.
Gefunden habe ich das Thema lediglich in der HU-Mängelrichtlinie. Da steht "Kupplungsköpfe vertauscht" als erheblicher Mangel, was ja nur Sinn hat, wenn es auch eine Montagevorschrift gibt. Blieben zu guter Letzt noch die Merkblätter des VdTÜV, die zwar kein Gesetzestext sind, aber vor Gericht ähnlichen Wert haben (wie z.B. die Mindestbodenfreiheit, die auch nicht gesetzlich geregelt ist).
Aber übereinander montieren, so daß der obere Anschluß den unteren behindern würde, geht m. E. sowieso nicht. Der obere Kopf motorwagenseitig ist dann schon so im Weg, daß Du den unteren anhängerseitig gar nicht angesetzt bekommst. Selbiges gilt für nebeneinander montiert und verdreht, was aber sowieso nicht erlaubt ist.
Ich suche mal noch etwas rum.
Gruß,
Joachim
#331623
Hallo Joachim,

ist ja echt super von Dir daß du Dich da so reinhängst. Bin da mit Gesetztestexten nicht so firm.

Aber ich warte dann nochmal mit dem Einbau. Ob es übereinander funktionieren würde hab ich noch garnicht getestet, wäre mal nen versuch Wert. Bei Mir ist derzeit Rot und Einkreis übereinander aber ich müsste da mal die gelbe drunter schrauben und sehn ob man dann noch zum ankuppeln hinkommt.

Gruß

Jürgen

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