- 25.11.2010, 18:54
#318969
Hallo,
ich bin seit einiger Zeit immer am überlegen, ob und wie stark ein auflaufgebremster PKW-Anhänger bei Bergabfahrt auf Grund der Hangabtriebskraft bremst, ohne dass mit dem Zugfahrzeug eine Bremsung ausgeführt wird?
Beim PKW gilt bekanntlich, dass das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers kleiner als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs sein muss. Vermutlich ist diese Regelung darauf zurückzuführen, dass die Hangabtriebskraft des Anhängers immer kleiner als die des Zugfahrzeugs ist?
Beim leeren U406 (3600 kg) und auflaufgebremsten Anhänger (3500 kg) würde meiner Meinung nach der Anhänger bei Bergabfahrt nicht auflaufen und damit auch nicht bremsen?
Beim leeren U421 (2850 kg) und auflaufgebremsten Anhänger (3500 kg) würde meiner Meinung nach bei Bergabfahrt auflaufen und damit auch bremsen?
MfG Andreas.
ich bin seit einiger Zeit immer am überlegen, ob und wie stark ein auflaufgebremster PKW-Anhänger bei Bergabfahrt auf Grund der Hangabtriebskraft bremst, ohne dass mit dem Zugfahrzeug eine Bremsung ausgeführt wird?
Beim PKW gilt bekanntlich, dass das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers kleiner als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs sein muss. Vermutlich ist diese Regelung darauf zurückzuführen, dass die Hangabtriebskraft des Anhängers immer kleiner als die des Zugfahrzeugs ist?
Beim leeren U406 (3600 kg) und auflaufgebremsten Anhänger (3500 kg) würde meiner Meinung nach der Anhänger bei Bergabfahrt nicht auflaufen und damit auch nicht bremsen?
Beim leeren U421 (2850 kg) und auflaufgebremsten Anhänger (3500 kg) würde meiner Meinung nach bei Bergabfahrt auflaufen und damit auch bremsen?
MfG Andreas.





