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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#171176
Hallo Mogler,
ich möchte einen 2 Achser Bauwagen überführen, nun das ist ja eigentlich kein Problem wenn er eine Betriebserlaubnis hat! Der jetzige Besitzer hat aber keine Unterlagen mehr über den Bauwagen und meine Versicherung sagt das sie einen Bauwagen nicht Versichern mit einen Überführungskennzeichen. Habt Ihr eine gut Idee für mich? Über das Baujahr kann ich im Moment nichts sagen.
Gruß
Thomas
#171185
Hallo Thomas,

um was für einen Bauwagen (Zustand, Bremsanlage, Beleuchtung, Größe, Gewicht, Bild etc) handelt es sich und wo willst Du ihn wie weit transportieren?

Generell bietet ja gerade auch für solche Fälle die

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in
Abschnitt 3
Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr
§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten

(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.

....
diese Möglichkeit.
Allerdings muss, dass wird durch den Hinweis auf die STVZO eindeutig ausgesagt, dem Halter die Verantwortlichkeit für den technisch ordnungsgemässen Zustand des Fahrzeuges übertragen:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§31 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge
...
(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.
Also sollte man hierfür auch ein Versicherung finden,
wenn nicht Deine bisherige dann eine andere, eigentlich dann nur eine
Preisfrage
#171194
Hallo Jürgen,
also der Bauwagen ist ca. 6 m lang und hat 2 Achsen, eine bremse hat er nicht (bis auf eine Bremse wenn man die Deichsel runter macht bremst er fest). Beleuchtung wollte ich noch anbauen der sonstige Zustand ist gut. Jetzt wollte ich ihn nur ein paar Dörfer ziehen aber von da ca. 70 Km weit.
Ich war bei der Versicherung wohl zu ehrlich weil ich der Dame gesagt habe ich wollte ihn nur überführen und dann nie wieder bewegen! Ich muß mal suchen gehen ob ich ein Typenschild finde wenn er älter ist wie 1961 wäre das Problem ja auch gelöst (sieht aber neuer aus).
Die günstigste Möglichkeit wäre eine Betriebserlaubnis, die ich aber leider nicht habe.
Gruß
Thomas
Dateianhänge:
Bauwagen 001.jpg
Bauwagen 001.jpg (62.72 KiB) 12054 mal betrachtet
Bauwagen 002.jpg
Bauwagen 002.jpg (62.22 KiB) 12054 mal betrachtet
#171195
Hallo Thomas,

Google doch mal mit "Kurzzeitkennzeichen Versicherung" oder gehe z.B.
HIER hin.

Allerdings ob ich mit dem Gefährt 70km fahren wollte, weis ich nicht.
Wie sehen denn z.B. die Reifen aus, der Wagen ist ja wirklich schon ein bisschen eingewachsen.

Sicherer wäre bestimmt der Transport auf einem (geliehenen) Tieflader.
#171196
So ein Ding hate ich auch mal und dan unserer Dorf Jugend geschenkt!
gezogen habe ich ihn ohne irgendwie nachzufragen!
Mein Tipp wen du ihn holst meistens sind die Reifen so alt und fertig das unterwegs einer kaputt geht!
Schau dir die vorher an!
Beni
#171199
Moin Thomas,

letzten Freitag habe ich einen ähnlichen Transport durchgeführt

Pssst, nicht weitersagen, war vielleicht nicht ganz legal :wink:

Zu Überführen war ein Ex-DDR-Bauwagen (Aufbau 8x2,4m) auf einer Strecke von ca. 50km.
Der Bauwagen war leer bis auf einen Kanonenofen, funktionsfähige Bremsen und Beleuchtung hatte er natürlich nicht, dafür 2 Reifen, die alle 20 Minuten nach Luft rangen.

Ich habe meinen Leuchtenträger (3-Kammerleuchten + Folgekennzeichen von meinem 404) drangehängt, an die Längsseiten und die Rückseite je ein 25km/h Schild dranngeklebt und bin dann sutje mit 25km/h - oder waren es doch 40? - zum Zielort gefahren (durch Städte, über Bundesstraßen, soweit erforderlich). Unterwegs 2 Sichtungen von Polizeiwagen, einmal im Gegenverkehr, einmal überholt worden, die hatten aber kein Interesse, mich zu kontrollieren.

Klar, war nicht ganz legal, da weder BE noch funktionierende Bremse vorhanden war (ein paar Leitungen der ursprünglichen Druckluftbremse hingen noch herum, die Radbremszylinder waren auch noch an beiden Achsen vorhanden), zumindest die Bezeichnung "Bauwagen" hat er noch zu Recht geführt und damit ist das zulassungsfreie Mitführen im Rahmen der STVZO unter Berücksichtigung der Betriebsgeschwindigkeit zumindest nicht ausgeschlossen.

Was ist denn in deinem Bauwagen an Innenausstattung vorhanden?
Wenn der noch nicht zu einem Mobilheim umgebaut ist - von aussen macht er ja noch einen zweckgebundenen Eindruck -, würde ich ihn einfach mit Folgekennzeichen ziehen, vergiss aber die 25km/h-Schilder nicht, sonst kann es leicht zu einem Verstoß gegen die Zulassungsbestimmungen ausgelegt werden.

Gruß Ulli
#171369
Hallo Thomas -so gut wie Nachbar- :D

Was hast du denn mit dem Teil vor ? Weiß deine Frau davon :? :?:
Mach mal ein Bild von der Anhänge-Deichsel. So wie du schreibst, das der bremst wenn diese unten ist,könnte ich mir vorstellen das der Auflaufgebremst ist.
70 km auf eigener Achse würd ich nicht machen, es sei denn, du hast einen Begleit-Mog dabei :D :D :D
Ich kenn da jemanden,der hat einen super Tieflader. den verleiht er auch gegen eine kleine Gebühr. Spanngurte sind kein Thema,kann ich alles organisieren 8) 8)

Gruss

Jörg
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