- 30.05.2003, 23:45
#4280
Hallo zusammen!
Auf meinem FW 404 befindet sich noch das Blaulicht und die Martinshornanlage ist auch noch vollkommen funktionstüchtig. Nun meine Frage: In der letzten Woche bin ich von meinen Nachbarn darauf angesprochen wurden, daß ein unabgedecktes Blaulicht auf einem privaten Fahrzeug nicht statthaft sei. Da ich aber schon viele Feuerwehroldtimer auf Treffen mit Sondersignalanlage gesehen habe, und der TÜV bei der H-Kennzeichen-Abnahme nichts von einer Stilllegung der Anlage anklingen ließ, war ich bis jetzt der Meinung daß das Blaulicht auch weiterhin an seinem Platz bleiben darf, bzw. nicht abgedeckt werden muss. Vielleicht haben einige mit dem Thema schon Erfahrungen gesammelt, und können hier mal dazu berichten. Danke schonmal!
MfG Christian
Auf meinem FW 404 befindet sich noch das Blaulicht und die Martinshornanlage ist auch noch vollkommen funktionstüchtig. Nun meine Frage: In der letzten Woche bin ich von meinen Nachbarn darauf angesprochen wurden, daß ein unabgedecktes Blaulicht auf einem privaten Fahrzeug nicht statthaft sei. Da ich aber schon viele Feuerwehroldtimer auf Treffen mit Sondersignalanlage gesehen habe, und der TÜV bei der H-Kennzeichen-Abnahme nichts von einer Stilllegung der Anlage anklingen ließ, war ich bis jetzt der Meinung daß das Blaulicht auch weiterhin an seinem Platz bleiben darf, bzw. nicht abgedeckt werden muss. Vielleicht haben einige mit dem Thema schon Erfahrungen gesammelt, und können hier mal dazu berichten. Danke schonmal!
MfG Christian
Gruß aus dem Sauerland
Christian
Christian