Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Spezial-Forum zur Unimog-Baureihe U 404 S.

Moderatoren: stephan, krahola

#4280
Hallo zusammen!
Auf meinem FW 404 befindet sich noch das Blaulicht und die Martinshornanlage ist auch noch vollkommen funktionstüchtig. Nun meine Frage: In der letzten Woche bin ich von meinen Nachbarn darauf angesprochen wurden, daß ein unabgedecktes Blaulicht auf einem privaten Fahrzeug nicht statthaft sei. Da ich aber schon viele Feuerwehroldtimer auf Treffen mit Sondersignalanlage gesehen habe, und der TÜV bei der H-Kennzeichen-Abnahme nichts von einer Stilllegung der Anlage anklingen ließ, war ich bis jetzt der Meinung daß das Blaulicht auch weiterhin an seinem Platz bleiben darf, bzw. nicht abgedeckt werden muss. Vielleicht haben einige mit dem Thema schon Erfahrungen gesammelt, und können hier mal dazu berichten. Danke schonmal!

MfG Christian
#18318
Es ist verboten, eine Sonderrechtanlage sowie eine Kennleuchte blau zur Bevorrechtung auf bzw. in Fahrzeugen eingebaut zu führen. Selbst Kennleuchten gelb sind rein rechtlich zulassungspflichtig.
Ist die Anlage aber in den Fahrzeugpapieren NICHT ausgestrichen worden ( Eintragung in den Papieren besteht ) , braucht man nichts abdecken oder ausbauen. Ist aber z.B. ein Polizist super eifrig, kann er die Streichung veranlassen.
;) . Aber auch bei einer geltenden Eintragung NIEMALS Sonderrechte im Straßenverkehr nutzen; ( außer zum Absperren ) ohne Versicherungsschutz und Erlaubniss der Rettungs-Feuerwehr-oder Polizeileitstelle!
Das, zu der rechtlichen Seite ...
#18324
Hallo,

da kann ich mich den vorherigen Beiträgen NICHT ganz anschließen. Es gibt mehrere Möglichkeiten:

1. normalerweise müssen die Sondersignalanlagen bei privater Fahrzeugzulassung entfernt oder zumindest bei Betrieb im öffentlichen Verkehr abgedeckt (Blaulicht) oder deaktiviert (Einsatzhorn) werden. Es sei denn, das Fahrzeug wird seinem Verwendungszweck entsprechend eingesetzt (Bsp: private Rettungsdienste). Aber dann gibt es auch mächtige Einschränkungen, wann die Anlage benutzt werden darf.

2. In manchen Bundesländern ist es möglich, bei Oldtimern (H- oder rotes 07er-Kennzeichen) meines Wissens beim Innenministerium (bin mir aber nicht ganz sicher) eine Ausnahmegenehmigung zum Verbleib der ANlage auf dem Fahrzeug zu bekommen. Eine Verwendung der Anlage im öffentlichen Straßenverkehr ist und bleibt damit aber immer noch verboten, darunter fällt auch die Absicherung einer Unfallstelle!

3. Mir ist ein Fall bekannt, in dem der Halter eines Feuerwehr-404 das Innenleben der Blaulichter entfernte und diese vom TÜV als \"2 Rundumkennleuchten ohne Funktion\" eingetragen bekam (auch bei H-Kennzeichen).

4. Ein ersetzen der blauen durch eine gelbe Haube ist ebenfalls nicht zulässig, da die Abstrahlwinkel des Lichtes bei gelben und blauen Kennleuchten unterschiedlich sind (andere Reflektoren bzw. andere Positionierung zur Glühbirne).

Noch eine Bemerkung am Rande:
Was vielfach als \"Martinshorn\" bezeichnet wird, ist meist nur ein \"Einsatzhorn\". \"Martinshörner\" sind nur die von der Firma Martin hergestellten druckluftbetriebenen Einsatzhörner, die wurden im 404 nie serienmäßig verbaut. Ein elektrisches Einsatzhorn ein Martinshorn zu nennen, ist eigentlich eine Beleidigung... ;)

Gruß,
Michael Weyrich
#18326
Danke Michael endlich mal einer der dem echten Martin-Horn seinen Ihm gebührenden Respekt entgegen bringt!!
Das Original kommt aus Phillippsburg bei Karlsruhe und ist auch noch ziemlich Kostenintensiv *g*.
Das erste wurde schon vor dem 2.Weltkrieg in Feuerwehrfahrzeugen verbaut und hat sich aufgrund seines markanten Klanges weit verbreitet weshalb heute mittlerweile jeder zu allem was tütelt Martin-s-horn sagt.... Leider....

Zum Thema belassen oder nicht:
Ein Bekannter von mir hatte einen alten Ford Transit als TSF gekauft und wollte ihn im Originalzustand belassen bzw wieder herrichten. Als dann die Abnahme beim TüV anstand musste er die blauen RKL abmontieren sonst hätte er keine Zulassung bekommen...
Glaube das liegt auch bisschen an der Stimmung der Herren Ingenieure...

Trotzdem viel Spass noch mit Deinm Mog!!!

Grüssle Michael
#18357
hallo,
ich bin der \'fall\' mit der sondergenehmigung vom regierungspräsidium für den \'betrieb von zwei funktionsuntüchtigen blauen blinkleuchten auf öffentlichen strassen\'.
diese sondergenehmigung ist haltergebunden. ich hab sie letztendlich nur dem wohlwolllen des tüh-ingenieurs meines vertrauens zu verdanken. unsere zulassungsstelle hat anfangs sogar verlangt, dass der mog umlackiert wird :-)). das war alles damals, als man in hessen zeigen wollte, wie schwierig hier die zulassung ehemaliger behördenfahrzeuge ist. zum glück sind zumindest unsere tüh-jungs auf dem teppich geblieben.

cu
peter neuland
#18377
Hallo Peter Neuland,

lange nix mehr gehört. Wie geht\'s dem Metz-404? Hoffentlich gut. Wir haben im September wieder ein Treffen bei uns im Ort, vielleicht klappt\'s ja diesmal.

Das mit der Sondergenehmigung wußte ich nicht von dem Metz-404, mir war nur bekannt, daß die beiden RKL als funktionsuntüchtig eingetragen wurden, dachte aber, das hätte der TÜV einfach so gemacht. Mit der Sondergenehmigung meinte ich einen anderen Fall. Ich weiß leider nicht mehr, in welchem Bundesland das war, aber da durfte die komplette Sondersignalanlage funktionsfähig am Fahrzeug belassen werden.

Gruß,
Michael Weyrich
#18403
hallo michael,

sorry, verschärfte zeitprobleme, noch keine aussicht auf besserung. daher auch wenig
mog-aktivitäten. (das geht jetzt schon über ein jahr so :-( )
ich will mit dem metz am 20.06 nach gaggenau. wollte vorher noch vieles erledigen,
wird aber eher problematisch. also nur das wichtigste, dass er einigermassen läuft
und nicht allzuviel säuft. vielleicht sehen wir uns ja dort.
im september hab ich nur am letzten wochenende noch keinen termin.

schaun wir mal ..
cu
peter neuland
#18432
Hallo Peter, hallo Lothar,

das Treffen in Herchweiler findet am letzten Septemberwochenende (27. und 28.) statt. Es gibt aber rechtzeitig vorher noch eine Ankündigung.

In Gaggenau werd ich auch sein.

Gruß,
Michael
Handgas/ Gaspedal

Servus, was für Daten hättet ihr noch ge[…]

https://unimog-club-gaggenau.de/wp-content/upload[…]

404 fire kipper

Hello All, it's raining out here, so no work outs[…]

Unimog u1300 OM352A Leistungssteigerung

Hallo Helmut, Ich entschuldige mich für mein […]