- 11.01.2010, 10:35
#284490
Hallo,
Zulassung als Zugmaschine:
Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein bezgl. max. Nutzlast im Verhältnis zum zul. Gesamtgewicht, Ladeflächenlänge im Verhältnis zur Vorderachsspurweite usw.
Vorteil:
+ Es dürfen 2 Anhänger gezogen werden
+ "Grüne" Nummer bei Land- und/oder Forstwirtschaft ist möglich
+ Es dürfen 2 Anhänger gezogen werden
+ Es dürfen zulassungsfreie land- und/oder forstwirtschaftliche Anhänger gezogen werden (diese müssen natürlich die Bedingungen dafür erfüllen) (auch bei Zulassung des Mogs mit schwarzem Kennzeichen)
+ kein Sonntagsfahrverbot
Nachteil:
- Bei nicht ausschließlich land- und/oder forstwirtschaftlicher Nutzung und Leistung ab 40KW/54PS braucht die Zugmaschine einen Fahrtenschreiber, der muss auch benutzt werden (Ausnahme H-Zulassung)
Besser noch:
Zulassung als Zugmaschine Ackerschlepper:
dazu sollten landwirtschaftliche Ausstattungsdetails zumindest zum Teil vorhanden sein (z.B. AS-Bereifung, Kraftheber, Zapfwellen, Hydraulikanlage, usw.), ist aber keine Pflicht.
wie Zugmaschine, jedoch
+ keine AU-Pflicht (sonst ab EZ 1977 bei Diesel Pflicht)
+ freie Fahrt in Umweltzonen (auch ohne H-Zulassung)
Zulassung als LKW:
+ keine Fahrtenschreiberpflicht (erst ab 7,5t)
- nur 1 Anhänger zulässig
- Beschränkung der Anhängelast auf das 1,5fache des zul. GG
- keine zulassungsfreien land- oder forstwirtschaftlichen Anhänger erlaubt
- keine "grüne" Nummer möglich
- Sonntagsfahrverbot mit Anhänger
Ansonsten allgemein:
- Warnblinkanlage muss nachgerüstet werden
- Klasse BE reicht, wenn das Zugfahrzeug mit einem zul. GG von 3,5t zugelassen ist. Die Fahrzeugart spielt dabei keine Rolle (Ausnahme Bus mit mehr als 8 Sitzen), auch die Anhängelast ist nicht beschränkt. Du darfst das anhängen, was an den 421er dran darf (lt. anderen Vorschriften).
- Auch mit schwarzer Nummer dürfen bei Zugmaschine bzw. Zugmaschine/Ackerschlepper zulassungsfreie LoF-Anhänger gezogen werden, natürlich nur dem Verwendungszweck entsprechend
Gruß,
Michael