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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Themen, die nichts mit dem Unimog zu tun haben, können hier gepostet werden.
#119068
Stellen Sie sich bitte einmal vor, dass Sie an einer Hauptverkehrsstraße
wohnen. Nachts um drei Uhr fährt -mit Tatü Tata und Radau- die Feuerwehr mit ihren freiwilligen und somit "unbezahlbaren" Helfern
an Ihrem Haus vorbei!!!
Sie werden wach und denken eventuel.....
-"Hoffentlich kommen die noch rechtzeitig!"
oder
-"Naja, nach §35 der STVO muss der Fahrer ja mit Blaulicht und Martinshorn fahren!"
oder (am wahrscheinlichsten)
-"müssen die Idioten wieder so einen Krach machen!"
Aber haben Sie schonmal daran gedacht, dass diese Idioten vor fünf Minuten noch genauso friedlich im Bett schlummerten wie Sie???
-Dass diese Idioten auch um sechs Uhr früh wieder raus müssen, wie Sie???
-Dass diese Idioten, wenn sie nach zwei oder drei Stunden wieder ins Bett fallen sowieso nichtmehr schlafen können, weil man halt nicht so gut schläft, wenn man gerade einen Menschen aus einem brennenden Haus oder einem verunfallten Fahrzeug gerettet hat????
Aber wahrscheinlich werden Sie garnicht wach, weil unsere Fahrer aus Rücksicht auf Sie trotz §35 der STVO das Martinshorn auslassen, oder weil Sie nicht an einer Hauptstraße wohnen.
Dann haben Sie eben Glück und brauchen sich nicht über die "Idioten" von der Feuerwehr aufregen.


Meine tiefste Verneigung vor dem Autor (unbekannter Weise!)


Viele Grüße aus dem Saarland
Markus (selbst FFwler)
#119109
Hallo Markus,

ja das prop kenne ich auch. Bei uns gibt es oder vielmehr gab es das die Anwohner sich bei der Gemeindeverwltug über diese "Ruhestörung" beschwerten. Aber wir sind nunmal laut § xy (fällt mir gerade nicht ein welcher genau) verpflichtet um unsere Vorzüge im Strassenverkehr wahrnehmen zu können mit Leuchtreklame (Blue-Lights) und Florianstrompeten (Martinshorn) zu fahren. Ich kann es echt nicht verstehen warum sich einige so aufregen können. Aber wie oben beschrieben, geht der Melder los und wir bekommen in der nächsten zeit keinen Schlaf. Während die anderen zwar auch aufwachen wenn wir vorbeifahren, aber die können sich wieder hinlegen und weiter schlafen währendessen wir irgend ein Haus löschen und die Anwohner in sicherheit bringen. Ich verstehe das echt nicht!!

Und was mich auf die Palme bringt ist wenn man unsere Arbeit die wir leisten nicht Respektiert und wenn man beleidigt wird!!! :evil:

Gruß FFw Graben-Neudorf
#119301
Hallo,
Was halten denn die Fachleute davon, einfach nachts auf der unbefahrenen Dorfstraße das Blaulicht auszulassen ...
Ob Tag oder Nacht, beeinflußt mich nicht bei der Auswahl des einschaltens des Blaulichts und/oder Einsatzhorns. Das ist einzig und alleine vom vorliegenden Einsatz abhängig. Dabei ist es mir auch Sch...egal, ob da 10 oder 100 Leute wach werden, denn Hauptsache der eine Schlafkopf, der doch besoffen nachts um 3 über die ansonsten leere Dorfstraße fährt, sieht mich und macht Platz. Denn keiner der 10 oder 100 aufgeweckten wird für den Schaden aufkommen, wenn's kracht, weil ich auf eben diese Rücksicht genommen habe. Dann kommt's auf den Fahrer selbst zurück...

Es gibt ja sogar teilweise Leute, die sich schon nur vom vorbeifahrenden Fahrzeug mit Blaulicht (ohne Horn) nachts gestört fühlen.

Problematisch kann das ganze natürlich bei Feuerwehren werden, die dauernd (mehrmals pro Woche) nachts Einsätze haben. Bei den kleineren Ortswehren, die max. 10-20 Einsätze, davon vielleicht knapp die Hälfte nachts, im Jahr haben, sollte dies allerdings unproblematisch sein.

Gruß,
Michael
#119315
Tja, das sind halt die "Landleber" mit ihrer schönen Landluft und "Blätterrauschruhe".

Was soll ich sagen? Wohne in der Stadt, nicht mal an einer Hauptverkehrsstrasse, leider in der "Fahrschneise" des Notarztes.
Im Schnitt einmal Stündlich, Tag und Nacht.

Tatü Tata Tatüü Tataa TATÜÜÜÜ TATAAAAA Tatü Tata tatü tata.....

Wer sich über sowas aufregt, bei dem sollte man im "Brandfall/Notfall" einfach OHNE Blaulicht und unter Beachtung aller Verkehrsvorschriften
vorfahren. Mal schaun, was die dann sagen, wenn´s anstatt 5 Minuten
15 Minuten dauert, weil halt auch nachts die eine oder andere Ampel geschaltet ist und es gilt halt 30....

Toni
#119352
tach zusammen!

Leider denken viel zu wenige wie zb Toni...

Allerdings muss ich auch sagen ich wäge zb selbst auch ab je nach Einsatz und Situation wann ich was anmache.

Ich fahre nicht nur in einer Feuerwehr (www.ffw-malsch.de) mit im Jahr ca 100 Einsätzen sondern auchtäglich im rettungsdienst einer mittelgrossen Stadt. Selbst dort schalte ich nachts ( manchmal je nach Situation auch mal tags ) das martinhorn aus....

Aber den ersten Text mit den Idioten der feuerwehr gibt es bei uns übrigens schon länger und mit unbestimmter regelmässigkeit auch im gemeindeblättle...

Achja warum schreiben immer alle MartinShorn?? Was ist das denn? ichkenne nur ein Martin-Horn... (Benannt nach der Firma Martin aus Phillippsburg bei Karlsruhe die die Presslufttrotenseit den 30er jahren baut und seit dem Symbolcharakter für diesen Sound hat...)

Bis denn und schläft gut bis zu unserem nächsten Einsatz mit Lichterkranz und Glockengeläut!!! :party: :lol:

Grüssle Michael
#119368
Hallo zusammen,

das meiner Meinung nach Wichtigste ist es, daß der Fahrer VOR! Fahrtbeginn sein Hirn einschaltet und einmal tief durchatmet. Damit kann die Aufregung nach einer Alarmierung deutlich gesenkt werden. Außerdem sollte er sich stets im Klaren sein, daß er für sich und 8 weitere Kameraden sowie für das Fahrzeug verantwortlich ist.

Es ist richtig, daß Wegerecht nur mit Blaulicht und Horn in Anspruch genommen werden kann. Bitte beachtet aber auch, daß ein Einfahren in eine Kreuzung lt. Gerichtsbeschluß alles was bis 7km/h (Schrittgeschwindigkeit) ist, als OK gewertet wird, - bis 14 km/h --> Fahrlässigkeit, - bis 40 km/h --> Grobe Fahrlässigkeit, - über 40 km/h --> billigende Inkaufnahme (dies entspricht in etwa Dem Vorsatz!!)
Und sollte da etwas passieren, dann kann keiner dem Fahrer helfen. Gleiches gilt auch für den verantwortlichen Gruppenführer.

Zum Thema Lärmbelästigung:
Man kann anhand der Alarmdurchsage abwägen, wie eilig eine Einsatzfahrt ist. Wegen einer Ölspur im Wohngebiet braucht keiner mit Horn durch die Stadt zu rasen. Das ist keine Verhältnismäßigkeit.
Bei einem wirklichen Ernstfall, bei dem ein Leben in Gefahr ist, ist es verhältnismäßig, zügig, mit Sondersignal aber mit der nötigen Vorsichtspflicht zu fahren.

Meckerer gibt es viele. Und auch Leute, die alles besser wissen. Auch soll es Bürger geben, die sich in ihrer Nachtruhe gestört fühlen.
Mit einem gesunden Menschenverstand kann man jedoch auch bei dem ein oder anderen Einsatz etwas Rücksicht walten lassen.

"Lieber ein paar Sekunden später, aber dafür sicher ankommen, als gar nicht!"
Und in der letzten Zeit haben wir leider in der Presse zwei Beispiele dafür lesen können, bei denen Kameraden nicht angekommen sind.........

Gruß
Stefan
#119662
Achja am freitag für bei uns in der Gegend ein RTW mit Blaulicht UND Horn in eine Kreuzung. Er stand nach Zeugenaussagen sogar und wurde gerammt7 kollidierte bei der Weiterfahrt dass er umstürzte und der Gegner sich mehrfachüberschlug und auf einem weiteren Sprinter landete..

Soviel zum Hirneinschalten...

manche Autofahrer können das nicht mal ohne Blaulicht...

Achja die Kollegen und der patient kamen ohne grösere Schäden davon der Verursacher hatte ne Clavicula-Fraktur..

Gruss Michael
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