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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#67060
Hallo Sebastian,
kraefti hat geschrieben:Angenommen unser Mog 421 läßt sich also Oldi anmelden - was würde ich sparen?
....
Momentan läuft er als Agrarschlepper mit grüner Nummer...
mE gar nichts, der Steuersatz liegt beim H-Kennzeichen so um die 192¤ pa, beim grünen Kennzeichen 0¤
die Versicherung hängt sowohl für H als auch lof vom Versicherer ab.
Aber mittlerweile gibt es Schadenfreiheitsklassen bei den Versicherern für lof-Fahrzeuge, früher war das immer 100%. Da läßt sich sicher noch was sparen.
kraefti hat geschrieben: Wäre ich in der Verwendung eingeschränkt oder kann ich mit nem Oldtimer genauso arbeiten?
meines Wissens nach bist Du auf das bloße "Spazierenfahren" bzw. die Teilnahme an Treffen und Ausfahrten beschränkt "zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" wie es so schön heißt. Nun gibt es zwar Zeitgenossen, die das Arbeiten mit einem Unimog als "artgerechte Haltung" im obigen Sinne einstufen, ob das die Steuerbehörden aber auch tun ist fraglich.

Ich hoffe ich konnte Dir damit etwas weiterhelfen

Grüße aus dem Sauerland
Euer Theo
#67070
Moin,

die Schlußfolgerung würde ich zwar teilen, aber der Ordnung halber ein paar Korrekturen:

Das H-Kennzeichen bedeutet keine Einschränkung zum Spazierenfahren!

Meines Wissens gibt es bezüglich der steuerlichen Vergünstigung keine Einschränkung. Ich bin mir aber grade in Punkto der gewerblichen Nutzung nicht ganz sicher, hab da mal was von einem Prozess gegen einen Spediteur mit eintem alten LKW gelesen....

Es gab sogar mal den Trend, einen schönen Oldtimer als Firmenfahrzeug mit H-Zulassung anzumelden. Das hat den Vorteil, daß dies dann auch nur mit 3 % des Neuwagenwertes von damals zu besteuern ist, also der versteuerbare Anteil wesentlich geringer ist als ein Neuwagen. Nebenbei hätte das auch Stil...

Die bemerkung mit der Einschränkung auf Fahrtenb zu Treffen und Bewegungsfahrten gilt für die Sammlernummer (07er - Kennzeichen), nicht für das H.

Trotzdem schätze ich das ganze vom finanziellen Aspekt her nicht für Dich als lohnend ein.

Gruß

Michael
#67075
Hallo Sebastian,

habe meinen 406 Bj 70 im Januar 05 durch den TÜV begutachten lassen und ein Gutachten erhalten das mit 1. klassifiziert ist.

Daraufhin habe ich den Mog auf meine GmbH mit H-Kennzeichen zugelassen. Zahle 192 ¤ Steuer und 94 ¤ für die Haftpflicht.
Lt. meinem Versicherer kann ich den (H) Mog nützen wie jedes andere Fahrzeug mit schwarzer Nummer auch.

Voraussetzung: ich verliere NICHT durch übermäßige Nutzung, oder NICHT entsprechender Pflege den Status " Erhaltungswürdiges, Historisches Fahrzeug " was ja wohl der nächste TÜV Termin ans Licht bringen würde.

Hoffe dir geholfen zu haben und zeichne
mit herzlichen Grüßen aus dem Allgäu
Armin
#67150
ei guude,
ich stimme christoph zu, irgentwo hatte ich über ein ermittlungsverfahren wg. steuerhinterziehung wg. gewerblicher nutzung eines H-kennzeichens gelesen, kann es leider nicht mehr finden. es lief darauf hinaus, daß gewerbliches nutzen nichts mit "pflege historischen technikgutes" zu tun habe. zwar eine fragwürdige begründung, der gesetzestext gibt das eigentlich nicht her, aber staatsanwälte und richter sind staatsbesoldete und wollen sich wohl nicht in ihren fressnapf grefen lassen. :crazy1:
mit gruß vom main, justus.
Zuletzt geändert von MagMog am 14.06.2005, 23:44, insgesamt 1-mal geändert.
#67171
Hallo Christoph,

also irgendwie bring ich´s nicht auf die Reihe!
Ackerschlepper mit grüner Nummer 0 ¤ Steuer gleicher Ackerschlepper aber mit H Zulassung 192 ¤ Steuer ist gleich Steuerhinterziehung ????

beside this;
ich halte mit meinem H ( Zugmaschine ) zugelassenen Mog meinen Hof Schneefrei und erledige gelegentlich Entsorgungsfahrten zum Wertstoffhof.

Das ein Unternehmer, gleich Kaufmann ein H zugelassenens Fahrzeug gewerblich einsetzt kann ich mir schlecht vorstellen, da es nicht möglich ist mit einem Fahrzeug mit "Uralt Technik" gegen den Wettbwerb zu bestehen.

Ciao Armin
#67178
Moin,

Armin, schau Dich mal nach einem Kollegen um, der gegen Lohn Heu macht oder Leitungen spült oder Entwässerungen baggert.

Bei uns fährt da mancher mit 20-30 Jahre alten gefährt herum. Für viele Aufgaben reichen nämlich auch 20 PS und werden keine 200 PS benötigt. Der höhere Dieseverbrauch pro PS relativiert sich dann auch und die längere Zeit der Bearbeitung wird sowieso durch die abgerechnete Stundenzahl wieder rein geholt.

Die grüne Nummer ist als noch größere Steuerbefreiung zu werten. Vielleicht kannst Du dem Finanzamt ja noch anhand Deiner Situation klar machen, daß Du mit dem H-Schild einfach nur dumm bist und nur mit einer geringeren Steuerbefreiung und dem Mißbrauch der selbigen keine Steuer hinterziehst, da Du ja die Berechtigung für 0,- hättest. Beim Kollegen in Grün/Blau wird dies aber sehr schwer werden.

Gruß

Michael

Gruss

Michael
#67236
Lieber Michael,

wir reden da aneinander vorbei.

1.) Die "Lohnarbeiter" haben relativ geringe Fixkosten und meist moderate Stundensätze, ganz klar haben hier Oldies eine Berechtigung.
Aber schau mal, wenn ich "als Unternehmer" (sagen wir mal als Spediteur ) z.B. Fracht von Oberstdorf nach Kiel befördern soll und benötige für die Strecke drei Tage brauche ich erst gar nicht antreten.
Oder wenn ich "als Unternehmer" für 1RM Holz spalten 2 Arbeitsstunden verrechnen muß nur weil meine Maschine nicht die Leistung bringt zeigen die Kunden mir doch eine Nase, da andere Anbieter für die gleiche Arbeit nur 1/2 Std abrechnen müßen.

2.) So, wo fängt eine Gewerbliche Nutzung an? Wenn ich meinen Hof Schneefrei halte? Oder wenn ich mal unseren getrennten Abfall zum Wertstofhof bringe?? Ich denke das hier keine gewerbliche Nutzung vorliegt.
Würde ich dagegen meine Erzeugnisse selbst ausliefern und diese Leistung meinen Kunden in Rechnung stellen, dann wäre eine Gewerbliche Nutzung wohl gegeben.

3.) Das ich Dumm bin muß ich den Mitarbeitern von Herrn Eichel wohl nicht mehr sagen, das wissen die auch so schon, würden sie mich schließlich nicht so ausnehmen.

Ich zeichne mit einem herzlichen Bottom up auf das Finanzamt.
Armin

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