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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Spezial-Forum zur Unimog-Baureihe U 404 S.

Moderatoren: stephan, krahola

#258246
Hallo,

bin jetzt schon des Öfteren bei dem schönen Wetter mit meinem Mog etwas längere Strecken gefahren. Verdeck nach hinten geklappt, Steckscheiben raus und die Seitentüren entfernt.

Gestern hat dann jemand gesagt, dass dies nicht erlaubt ist und ich müsste eine Kette anbringen.

Stimmt dass, oder kann ich weiter ohne die Türen fahren?

Frohe Ostern wünsche ich Euch!!


Gruß Kai
#258248
Hi,

wies beim 404`er ist weis ich nicht, aber vom Suzuki Samurai Cabrio kann ich sagen, das es eine Freigabe seitens Suzuki damals gab das man ohne Türen fahren durfte wenn eine Kette gespannt ist. Denke aber das es beim Mog so in etwa auch geht. Wenn nicht geh doch her, kauf dir noch 2 Türen und tu da was Rausschneiden, als ob es Halbtüren währen.
#258290
Gugug,

also diese Frage stellte sich mir neulich mit meinem Jeep auch. Ich beantwortete mir die Frage selbst, in dem ich die Türen einfach aushängte. Was soll denn passieren? Man ist angeschnallt und somit also gegen rausfallen gesichert. Ich wüsste auch keinen § in dem erwähnt würde dass ein Auto zwingend eine Tür haben muss.

Ich wurde auch mehrfach durch unsere freundliche Polizei gesichtet und wurde weder angehalten noch kontrolliert.

Mehr als eine Owi kanns auch ned sein, also wer lange fragt fährt lieber gleich offen :-)

Schöne Ostern
Peer
#258302
Hallo Zusammen,
also ich sehe das mal so, wo kein Kläger da kein Richter,nichts desto trotz bin ich der Meinung man sollte sich eine Freigabe beim Hersteller holen um alle Unannämlichkeiten aus dem Wege zu gehen.
@Peer, tja der § ist leicht auszumachen, wenn du die Türen aushängst dann machst du eine Bauartveränderung, und wenn die Polizei dir nicht gut gesonnen ist, dann wird dein Spielmobil an Ort und stelle stillgelegt, und du kannst dir Gedanken machen wie du den Originalzustand schnellstens wieder Herstellen kannst wenn du die Türen nicht dabei hast.
Sicherlich Recht hast du das es sich dabei nur um eine OWi handelt.
Gruß und frohes Osterfest
Olli
#258346
Huhu,

also ne Bauatveränderung hat doch eher was damit zu tun ob du an tragen Teilen, Länge, Höhe oder relevanten Teilen (Bremsen/ Gurte/ Motor usw.) hantierst. Die Türen gehören da aber meines Erachtens nicht dazu.

Aber ich glaube mal das ist eh eher eine Frage die ein Experte z.B. vom ADAC oder einer von der Poizei beantworten sollte. Ein Forum dient da ja eh nur zur Gewissenberuhigung ;-)

Stellt sich mir die Frage wer kann hier wirklich eine genaue Antwort und keine Meinung geben? Poizei? ADAC? Anwalt? TÜV/ Decra?

Nachti
Peer
#258396
Moin,

wenn etwas zum Thema gegoogelt wird, so wird sich wohl rasch herausstellen dass diese Frage wohl niemand eindeutig beantworten wird.
Es gibt in anderen Foren zwar reichlich zu lesen, doch überall wird es eine Endlosdiskussion.

So wird wohl jeder diese Frage für sich selbst beantworten und die Konsequenzen im Fall der Fälle selbst tragen müssen.

Da wir hier in D herumfahren... würde ich nicht ohne Türen fahren.
Und im Forst oder Gelände? Eher auch nicht, denn wenn es zu einem schwerwiegenden Unfall kommt, so würde ich gern mir oder den Hinterbliebenden den Ärger mit den Versicherungen und Behörden ersparen.

Wer ohne Türen fahren möchte sollte sich einen Willys zulegen.
Unimogs haben aber Türen, dann gehören sie auch verbaut und während der Fahrt geschlossen.

@Jas,
hab gelesen dass Suzuki seine Freigabe von 1986 mittlerweile zurückgezogen hat.

Frohe Ostern
Thomas
#258406
hallo zusammen,

also wie es am unimog ist weiß ich net, aber an unserem haflinger sind hinten 2 ketten befestigt die man grad vorne einhängt und fertig. scheint so orginal vorgesehen zu sein, wenn man(n) ohne türen fährt. die kette ist schnell ein bzw. wieder ausgehängt und dient doch zu eigenen sicherheit, oder?? mein vater wäre schon mal in ner kurve fast draußen gelegen, wenn die kette nicht gewesen wäre, weil gurte hat der hafy keine. beim hafy sieht man(n) übrigens deutlich, daß s daimlers bei der entwicklung dabei waren. 4 gleich große räder, portalachsen vorne und hinten, allrad, sperren vorne und hinten, außer daß er halt den motor hinten hat aber echt sehr geländegängig und super zu tunen :) 2-zylinder boxer-puch motor mit registervergaser (übrigens der gleiche wie im 404 nur anders bedüst), ne scharfe nockenwelle aus dem puch rennsport und etwas erleicherte kolben... :schwindelig* aber das ist ein anderes thema.

frohes eierkraulen

grüße aus dem herzen des südschwarzwaldes

clemens
#258422
Hallo,
hier meine Lösung:

Kette ist hinten innen am Umsturzbügel fest und hängt nochmalerweise einfach hinter dem Sitz;
dann aber Tür aushängen und die Kette einhängen, siehe Detailfoto.

Bisher noch nie von der Polizei deswegen angehalten worden - ich halte es aber für sicher... es gibt auf jeden Fall ein gutes Gefühl, in der Türöffnung wenigstens die Kette zu sehen... und Gurte hat der 411 schliesslich keine.


Das ultimative Cabrio-Feeling !
Dateianhänge:
türkette.jpg
türkette.jpg (74.67 KiB) 4535 mal betrachtet
#258444
Moin,

bez. "Fahren ohne Türen" (Unimog) habe ich mich an die Polizeidirektion Schleswig-Holstein gewandt, und dann folgende Antwort erhalten.

Ich zitiere:

Fahren ohne Türen ist erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass Fahrzeuginsassen nicht herausfallen können.
Bei geschlossenen Fahrzeugen (siehe Fahrzeugschein, z.B. Pkw) ist es nicht zulässig.


Das kann nun jeder für sich selbst auslegen, so wie es ihm gefällt.

Die Türen des 411Cabrios waren so konstruiert dass man sie herausnehmen kann, also raus damit.

Ketten gab es nicht, also brauche ich sie auch nicht.

Gurte gab es ebenfalls nicht, also brauche ich sie auch nicht.

Aber, 100%ig sicherstellen, dass niemand herausfällt..........
#261821
Also da gibts einiges was Dagegen spricht z.B

§30 Beschaffenheit der Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß

2. die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folge von Verletzungen möglichst gering bleiben.

Wenn ihr infolge eines Unfalls verletzt werdet bezahlt die Versicherung zwar aber fordert dann die Kosten zurück.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)


B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§35e Türen

(4) Türen müssen während der Fahrt geschlossen sein.

Keine Tür vorhanden =offen Tür
Ausser bei vorhandener Ausnahmegenehmigung des Herstellers.

Damit kriegt man dann Probleme

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Durchführungs-, Bußgeld- und Schlußvorschriften

§69a Ordnungswidrigkeiten

(5) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt schließlich, wer vorsätzlich oder fahrlässig

8. entgegen § 71 vollziehbaren Auflagen nicht nachkommt, unter denen eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist,


§71 Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen

Die Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung kann mit Auflagen verbunden werden; der Betroffene hat den Auflagen nachzukommen.

Jetzt dürften alle Klarheiten beseitigt sein :D

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