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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#236576
Hallo
Habe gehört, daß das Finanzamt die grünen Nummern überprüft und schon tätig geworden ist. Es werden grüne Kennzeichen aberkannt und rückwirkend Steuernachzahlungen erhoben.

Meine Frage dazu wäre, ob es sich um Einzelfälle handelt oder ob es jetzt erst richtig los geht.

Habe selber noch zwei Dieselrösser und einen 411 auf grün, bei denen die damaligen Kriterien heute wahrscheinlich nicht mehr ausreichen.

Bei zwei anderen Dieselrössern habe ich diese Erfahrung schon gemacht und mußte sie auf schwarz ummelden. Habe sie deshalb jetzt mit auf 07er Kennzeichen laufen. Zu den anderen hat man zu der Zeit nichts gesagt.

Es wäre möglich die drei grünen auch mit auf die 07er zu nehmen oder weckt man damit schlafende Hunde?
Gibt es im Steuerrecht einen Bestandsschutz?

Gruß
Lothar
#236692
Hallo Lothar,

die Steuerermäßigung an lof Fahrzeugen ist an bestimmte Umstände/Voraussetzungen und nicht an das Fahrzeug oder den Halter geknüpft. Ein Bestandsschutz existiert nicht.

Sobald diese Umstände/Voraussetzungen nicht oder nicht mehr existieren, erlischt der Anspruch auf die Ermäßigung und es besteht die Situation des Steuerbetruges.

Es ist zwar auch heute noch in vielen Landkreisen möglich, eine grüne Nummer zu bekommen, ohne, dass die Bedingungen dafür erfüllt sind, rechtlich betrachtet bewegen die Halter dieser Fahrzeuge sich alle auf sehr rutschigem Terrain...

...dazu kommen die vielen Schlepperlis der inzwischen stillgelegten Betriebe, die ebenfalls noch grün laufen. Selbst, wenn Opa damit nur noch das Brennholz fährt, ist es de facto Steuerhinterziehung.

In Zeiten größerer staatlicher Nöte - auf die wir zweifellos zugehen (siehe Neuverschuldung) - ist davon auszugehen, dass man hier künftig aufmerksamer hinsieht, in der Vergangenheit ist da nur wenig passiert.
Durch die neue eineindeutige Steuernummer wird die automatisierte Verfolgung dieser Sachen auch erheblich leichter.
Meine Vermutung geht in die Richtung, dass die Halter von Fahrzeugen mit grüner Nummer ohne die Voraussetzungen dafür irgendwann alle Post bekommen werden...

Grüße

Holger
#236750
Hallo Holger
Danke für Deine Erläuterung.
Werde mal vorsichtig beim Straßenverkehrsamt vorsprechen, um der Sache zuvorzukommen. Das Finanzamt bekommt dann ja automatisch Nachricht.

Ist nur schade um das Kennzeichen. Es stammt von einem Landkreis, den es seit der Gebietsreform anfangs der 70er Jahre nicht mehr gibt.
Selbst Leute aus dem ehemaligen Kreis wissen oft nicht was NRÜ bedeutet hat.

Gruß
Lothar
#236754
Hallo Holger,
Sobald diese Umstände/Voraussetzungen nicht oder nicht mehr existieren
Bleibt die Frage - was ist das Kriterium?
Sobald Du Wald hast, bist du "freudig aufgenommen" in den Armen der lBG (landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft)! Und damit zahlst Du - also für mich durchaus Grund für die grüne Nummer.
Auch wenn von "früher her" (das Land verschimmelt ja nicht) die Fläche da ist - und auch nur aufgeforstet wird - die bewirtschaftung ist ja da!?

mfG
Axel
#236960
Hallo
Wenn man sich die heutigen Kriterien für die steuerbefreiten grünen Kennzeichen anschaut und dann den Ermessenspielraum der Behörde, der wahrscheinlich nicht mehr dem von vor 10 Jahren entspricht, müßte ich mich eigentlich für die roten 07er entscheiden.

In den Armen der lBG begibt man sich auch nur in weitere Abhängigkeiten, zumal ich dann auch wieder die häßlichen Umsturzbügel anbauen müßte.

Meine die Dame vom Amt hat bei der Ablehnung vor sieben Jahren gesagt, daß ich ausreichend landw. Fahrzeuge für die paar Morgen habe.

Wenn es genau genommen wird, dürfte man noch nicht mal zum Treckertreffen mit den steuerbefreiten. Mit 07 ist man irgendwie legaler unterwegs. Trotzdem überall Grauzonen.

Bevor ich Post vom Finanzamt bekomme und der TÜV abläuft - mal sehen, was das Straßenverkehrsamt sagt.

Gruß
Lothar
#236966
Hallo Lothar,

dazu hab ich letztes Jahr mal direkt beim Finamt nachgefragt.
Resultat: Wenn Du mit grüner Nummer zu einem Traditionstreffen fährst - kein Problem. Also Bulldogtreffen (fränkisch für Traktor . . . ), Mog-Treffen o.ä.. Dient die Veranstaltung zur Volksbelustigung - Problem! Oder auch nicht - monatsweise Nachversteuern.
Volksbelustigung ist z.B. ein Faschingsumzug - da solls ja auch mal nen dummen Unfall mit nem Kind gegeben haben welches unter einen Festwagen lief - da wurden wohl einige "sensibilisiert".
Mir wurden sogar völlig problemlos extra die Kopien der entsprechenden Gesetzestexte zugesandt!

mfG
Axel
#237006
Moggälä hat geschrieben:
Bleibt die Frage - was ist das Kriterium?
Sobald Du Wald hast, bist du "freudig aufgenommen" in den Armen der lBG (landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft)! Und damit zahlst Du - also für mich durchaus Grund für die grüne Nummer.
Auch wenn von "früher her" (das Land verschimmelt ja nicht) die Fläche da ist - und auch nur aufgeforstet wird - die bewirtschaftung ist ja da!?
...
Hallo Axel,

so lange Du Dein Land selbst bewirtschaftest und zwar in der Größenordnung, dass Du in der BG Beitragspflicht bist, hast Du auf jeden Fall Anspruch auf die Steuerbefreiung.
Das ist - soweit mir bekannt - für den „L“-Anteil von „LOF“ eine Voraussetzung, die, wenn sie erfüllt ist, allein ausreicht.
Bei kleinerer Flächenausstattung kann sie gewährt werden, wenn man die Notwendigkeit begründen kann.
Ohne Flächen können nur Dienstleister (LU) die Befreiung beantragen, wobei die zur Zeit schon bei den Transporten für Energiepflanzen Probleme kriegen können.

Bei Forst ist das analog: Beitragspflicht berechtigt auf jeden Fall zur Steuerbefreiung. Dienstleister (Rücker, Fuhrunternehmen) auf Antrag.

Die Beitragspflicht resultiert aus der Bewertung Deines Unternehmens als land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb. Du wirst zum Beitrag veranschlagt, WEIL Du einen lof-Betrieb hast. Dann kann keine andere Behörde diese Bewertung in Zweifel ziehen, das ist unzulässig.
dieselmog hat geschrieben:...
Meine die Dame vom Amt hat bei der Ablehnung vor sieben Jahren gesagt, daß ich ausreichend landw. Fahrzeuge für die paar Morgen habe.
...
Hallo Lothar,

das liegt nicht im Ermessen dieser Dame. Zumindest nicht, so lange Deine Flächenausstattung groß genug ist für die BG-Beitragspflicht.
Früher hieß das GAL Grenze und die ist (zumindest war früher) regional aufgrund der Ertragspotenziale und Nutzungsarten der Flächen unterschiedlich - sprich Wein- oder Gemüsebau sind mit kleinsten Flächen schon in der Beitragspflicht, Ackerbauern erst später. Die GAL Grenze ist gleichzeitig die Mindestgröße für einen Rentenanspruch aus der landw. Alterskasse (und damit ebenfalls Beitragspflicht).
So lange Du Anspruch auf die Steuerbefreiung hast, kann Dir niemand vorschreiben, wie groß Deine Flotte ist.

Zur Zeit wird aber bei den landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgern (LSV) etliches umgestellt, da ist einiges in Bewegung...
...so finde ich in Hessen nur noch die beiden Werte 0,25ha für Sonderkulturen und 5ha für den ganzen Rest.

Bei Veranstaltungen ist das so eine Sache, die Gesetzestexte dazu würden mich mal interessieren...

Grüße an alle

Holger
#244364
Hm,
hier im Emsland gehen die da wohl strenger vor. Hier werden die Personen überprüft die Rente bekommen. Ist dort ein grünes Nummernschild auf dessen Namen vorhanden gibt es Post. Es ist auch wohl egal ob ein großer Hof verpachtet ist und noch große Hofflächen vorhanden sind. Auch wenn die Fahrzeuge ein bestimmtes Alter erreicht haben wird nachgeprüft ob der Betrieb dieses wirklich benötigt. Da kann schon ein Betrieb Schwierigkeiten haben diese auf grün zuzulassen. Es muss nicht einmal ein Oldtimer sein. Die Angehörigkeit der landw. Berufsgenossenschaft allein zählt nicht einmal zur Bewertung.
Wenn ein Betrieb nun 60ha besitzt die verpachtet sind, außerdem noch zwei ha Wald die nicht verpachtet sind, zusätlich noch eine Hoffläche von gut einem ha so sind dort sicherlich Maschinen zur Instandhaltung nötig.
Wie soll dieser Betrieb nun die Hoffläche und Gebäude, die ebenfalls verpachtet sind, in Schuß halten, die Grünstreifenpflege / Baumpflege an Wegränder bewältigen und / oder Flächen pflegen wie beispielsweise Drainagenreinigung usw. Zwar gehören die Flächen zum Betrieb, die Möglichkeit diese instand zu halten wird aber genommen.
Dies reicht hier aber nicht dazu aus ein grünes Nummernschild führen zu können. Es ist hier nun mal nicht üblich "nur 5ha" zu bewirtschaften.

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