- 07.03.2006, 06:02
#103178

Gruß aus der Warburger Börde
Matthias
Unimog 406 Bj. 1970
Hallo
wer hat den nun Recht.
Matthias
wer hat den nun Recht.
Man kann sich an den Anhänger ein Schild gleich wie am Zugfahrzeug anhängen, wenn denn der Anhänger nicht schneller als 25 km/h fährt (est ist aber kein muss). Anhänger die nicht schneller als 25 km/h genutzt werden dürfen, müssen entsprechend gekennzeichneit werden - also ein 25 km/h Schild haben.So wie Bernd es hier geschrieben hat hört es sich an als wenn es kein Problem wäre auch ein schwarzes Kennzeichen gleich wie an der Zugmaschine zu fahren.
Die Unterscheidung ob schwarz oder grün gibt es nicht.
Matthias
Gruß aus der Warburger Börde
Matthias
Unimog 406 Bj. 1970


