Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#391392
Hallo Frank,

also Dein alter 3er "beinhaltet" den C1E, der ist nach wie vor unbegrenzt gültig.
Nur bei Deinen 22,5 Tonnen komme ich nicht mit...ich hab' was von 18,irgendwas im Ohr, bei durchgehender Bremsanlage...

Den CE mußt du alle fünf Jahre verlängern, weil Du Ihn nach dem 01.01.2000 gemacht hast, da trat die Neuregelung in Kraft.

Mitlerweile ist es aber so, daß wenn Du den CE nach fünf Jahren nicht gleich verlängerst er nicht mehr verfällt.

Du kannst Ihn also theoretisch auch zehn Jahre mal ruhen lassen, falls nicht benötigt.

Bzgl. der Frage mit dem 1300er: Ja, den kannst Du dann noch fahren.

Eigentlich kannst Du das alles der Rückseite des Führerscheins entnehmen... :lol:

Gruß Alfred :lol:
#391399
Hallo Frank,

die "Besitzstandsregel", die Du anspricht ist

CE mit Schlüsselzahl 79, kurz CE79

Die ist bei Dir aktuell ja hinfällig, weil Du den vollwertigen CE hast.

Der Haken an CE79 ist, auch dieser ist nicht auf Lebenszeit gültig, sondern nur bis zum 50. Lebensjahr, genau wie die alte Kl. 2.
Eine Verlängerung ist nur mit der ärztlich Untersuchung möglich.

Solltes Du die Untersuchung vor Deinen 50. Lebensjahr nicht mehr schaffen, bin ich der Meinung, dass Du diese CE79 beantragen kannst. CE79 ist aber nicht länger gültig als bis zum 50. Lebensjahr. Man muss sich es hält Überlegen, ob es sich noch lohnt.

C1E ist als "Besitzstand" aus Kl. 3 bzw 2 unbegrenzt gültig (z.Zt. jedenfalls noch).
Reicht also für Dein U1300L

Bei Anhänger muss man genauer schauen, ob die Voraussetzungen passen
zGM Anhänger <= Leermasse Zugfahrzeug und
zGM Anhänger + zGM Zugfahrzeug = max. 12 t.

Hier wird sich aber am 19.01.2013 voraussichtlich was ändern, dann fällt die Leermassen-Regel wohl weg. -Dann aktualliesiere ich auch den Link von Alfred

Glückauf
Lutz
#391466
Hallo zusammen!
Frank_404s hat geschrieben:
Zugfahrzeug (7,5) + Einachsanhänger oder Tandem Achsabstand kleiner 1 Meter (max 1,5 mal Gewicht Zugfahrzeug.
So käme ich dann auf 18,75 tonnen...

Grüße,
Frank
Auch hierüber gab es schon einen Endlos langen thread, bei dem sich z.B. Ulli eine ungtlaubliche Mühe gemacht hat Licht ins Dunkel zu bringen.
Um dir nicht die ganze Lektüre zuzumuten, hier eine zusammenfassung:

Zug mit max. 3 Achsen kann folgendermassen aussehen:
Zugfahrzeug LKW, max. zul Anhängelast bei durchgehender Bremsanlage das 1,5 Fache der zGm des zugfahrzeuges, das stimmt so.
Aber bei einer Tandemachse mit Achsabstand < 1m ist die zul. Achslast auf 11t. begrenzt, ergibt ein Gesamtzuggewicht von 18,5t.

Zugfahrzeug Zugmaschine (z.B. Unimog), beschränkung der zulässigen Anhängelast nur durch die Motorleistung, oder den Hersteller.
In genanntem Beitrag ging es konkret um einen Baukran mit Einachsfahrwerk und 13t zGm.
Der Kran hat eine Genehmigung für diese Achslast.
Wenn du jetzt noch einen Unimog mit 7,5t zGm davor hängst, hast du ein Zuggesamtgewicht von 20,5t und du darfst trotzdem noch mit dem "dreier" fahren.
Kurz: Nirgends in der Fahrerlaubnisverordnung ist das zulässige Gesamtgewicht des Zuges begrenzt.

Gruß
Thomas
#391468
Hallo,

genaugenommen sieht's folgendermaßen aus:

Wenn du die alte Klasse 3 (also rosa oder grauer Lappen, nicht das Kärtchen) hast und noch keine 50 Jahre alt bist, beinhaltet diese Klasse:

- Zugfahrzeug bis max. 7,5t zul. Gesamtmasse
- Zug insgesamt mit max. 3 Achsen, wobei Achsen unter 1m Abstand als 1 Achse gerechnet werden
- zulassungsfreie Anhänger werden nicht mitgerechnet

Anmerkung: Es gibt fahrerlaubnisrechtlich keine Beschränkung der Anhängelast oder des zul. Gesamtgewicht des Anhängers bei Klasse 3. Diese in vielen Fällen tatsächlich vorhandene Beschränkung bei 18,irgendwas t Zuggesamtgewicht resultiert lediglich auf der maximal zulässigen Anhängelast für LKW bzw. der maximal möglichen Achslast für Tandemachsanhänger unter 1m Achsabstand.

Bist du bei obiger Konstellation älter als 50, so gelten zusötzlich die Beschränkungen des C1E, also

- zul. Gesamtgewicht des Zuges max. 12t
- zul. Gesamtgewicht des Anhängers max. Leergewicht des Zugfahrzeuges
- obige Beschränkungen bleiben (auch die max. 3 Achsen)

Hast du schon den Kartenführerschein (den scheinst du ja zu haben, da du später noch C/CE gemacht hast), so darfst du bei Wegfall der Klasse C/CE erstmal nur noch das fahren, was in C1/C1E fällt, die Klassen erhältst du bei Umschreibung des 3ers unbefristet.
Die Konstellation mit schwereren (Tandem-)Anhängern ginge bestenfalls, wenn du den C/CE verfallen läßt, jedoch noch keine 50 bist. Dann müßtest du versuchen, die Klasse CE mit Beschränkung 79 usw. nachträglich eingetragen zu bekommen, ob das geht, weiß ich nicht. Wenn du älter als 50 wirst, bräuchtest du dazu sowieso wieder die ärztliche Untersuchung, wie beim vollen C/CE.

Gruß,
Michael
#391469
Ergänzung:
Den CE mußt du alle fünf Jahre verlängern, weil Du Ihn nach dem 01.01.2000 gemacht hast, da trat die Neuregelung in Kraft.
Nein, die trat am 01.01.1999 in Kraft, mit ein wenig Übergangszeit für die, die noch vorher den Antrag gestellt und das Mindestalter erreicht hatten.
Mitlerweile ist es aber so, daß wenn Du den CE nach fünf Jahren nicht gleich verlängerst er nicht mehr verfällt.
Es gab bisher eine 2-Jahres-Frist, innerhalb derer nach Ablauf des Gültigkeitsdatums eine Führerscheinklasse prüfungsfrei neu erteilt wurde. Diese Frist gibt es inzwischen nicht mehr. Fahren darf man aber nach Ablauf nicht mehr.
Eigentlich kannst Du das alles der Rückseite des Führerscheins entnehmen...
Außer ein paar Symbolen kann man da nichts direkt entnehmen, ohne in die entsprechenden Verordnungen zu schauen. Auf den alten Lappen stand das alles im Klartext drauf.

Gruß,
Michael
#391538
Hallo,
Danke für Eure Hilfe, jetzt bin ich schlauer.

Es gibt so Themen, da gibt es schon 100 (zum Teil sehr gute) Antworten und trotzdem gibt es bei jedem "Aufwärmen" neue Facetten.

Beispiele sind:
Führerschein- und Zulassungsthemen,
Welches Öl für welches Getriebe in welchem Mog,
.....

:roll: :D

Leider entwickelt sich die 1300L Pakinson Geschichte scheinbar auch zu so einem Thema ohne eindeutige Lösung...

nochmal Danke an alle, die zur weiteren Klärung beigetragen haben...

Grüße,
Frank
#391631
Hallo Frank,
Leider entwickelt sich die 1300L Pakinson Geschichte scheinbar auch zu so einem Thema ohne eindeutige Lösung...
Da lese ich auch immer gerne mit seit ich den 1300L habe. Hab derzeit noch die MIL-Reifen, nicht ausgewuchtet, drauf und hab leichtes "Parkinson", hauptsächlich im Bereich 80km/h und drüber. Aktuell Original-Antriebsstrang mit 366A, kein Splitgetriebe.

Gruß,
Michael
#391633
Hi Michael,
ich bin gerade dabei meinem 1300er das Pakinson durch wuchten auszureiben.
Das hat bei anderen wunderbar funktioniert

Habe schon zwei nahezu erfolglose wuchtversuche hinter mir.

Bin gerade dabei einen Adapter für Bolzenzentriertes Wuchten zu bauen.
Wenn das dann bei mir funktioniert kannst Du Dir das Dingen gerne ausleihen - wohnst ja glaube ich nicht weit weg von mir...

M.E. sehr fundiertes Hintergrundwissen gibts bei Unimurr - musst allerdings etwas Zeit mitbringen - da ist mittlerweile viel dazu geschrieben worden ;-)

Grüße,
Frank
#391635
Hallo Frank,

danke für das Angebot, stimmt, so weit weg bin ich nicht.
Den Thread zum Thema im Unimurr-Forum verfolge ich natürlich auch. Bei den jetzigen Reifen werde ich nix machen, da kommen erst neue drauf, vermutlich aber erst nächstes Jahr. Dann sehen wir mal weiter, wie stark dann noch das Problem ist.

Gruß,
Michael
#391661
Hallo

Beim alten Fsk3 galt die 7,5to-Regel plus Anhängelast.
Als weiteres Limit ist die Achszahl 3, wobei ein Achsabstand bis 1m bei Tandemachser als 1-Achser gilt.
Lassen wir mal die lof-Geschichte außen vor, die betrifft ja nur wenige, so ist der limitierende Faktor der Dc-Wert für SDAH. Die normale Unimog-Kupplung endet da bei 9to.
Sofern also nicht etwas richtiges aus der LKW-Riege verbaut ist, ist für Unimog-Fahrer Essig mit 18,5to.

Soso, du bist also an dem Thema dran.
Bin gerade dabei einen Adapter für Bolzenzentriertes Wuchten zu bauen.
Wenn das dann bei mir funktioniert
kannst mir auch mal unter vier Augen sagen, wie das gemacht wurde.
#391774
Helmut-Schmitz hat geschrieben:kannst mir auch mal unter vier Augen sagen, wie das gemacht wurde.
Da bin ich ich GANZ ALLEINE drauf gekommen! :twisted:

QUATSCH:
Habe einen Tipp von einem geschätztem, rheinländischen Mitunimogler mit orangenem Unimog und "Kupplungstrouble" bekommen.

Hast Du schon Bier für die Schweiz eingekauft? Denke dort kann man kein Kölsch kaufen. Verzollen nicht vergessen. :wink:

CU,
Frank
#391873
Hallo Moggler

Hab hier im Forum schon stundenlang gelesen, und muß jetzt doch mal eine Frage los werden.

Ich habe den Führerschein Klasse 3 ( rosa ) und darf damit LKW bis 7,5 t bewegen. Wenn ich mir nun einen Unimog der BR 427 zulege ( 7,5 t ), ihn mit einer schwarzen Nummer versehe, und ihn als Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschiene(Ackerschlepper) zulasse, darf ich diesen Unimog dann noch mit meinem 3er Füherschein fahren, oder nicht.

Keine H-Zulassung, da das Fahrzeug zu jung ist.

Und ich möchte an den Unimog noch einen Wohnanhänger dran hängen.

Ich hab also nicht vor, das Fahrzeug Land- oder Forstwirtschaftlich zu nutzen.

Es handelt sich bei diesem Fahrzeug ja dann um eine Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschiene(Ackerschlepper) die

a.) schneller als 60 km/h fährt und

b.) nicht für Lof-Zwecke benutzt wird

Also die neue Führescheinklasse L und T fällt dann schon mal weg.
Brauch ich dann also einen LKW Führeschein??
Oder muß ich den Mog dann als LKW kleiner 7,5 t zulassen??

Viele Grüße Wolfgang

Hallo zusammen! Am M180 ist der Saugstutzen fuer d[…]

Seilwinde HPC HY5 FW

Hallo Florian, mach mal Fotos von deinen Halter. […]

Hallo Helmut, vielen Dank für die Antwort. So[…]

Pleullagermuttern M180

Hallo Alexander, leider kann ich das nicht explici[…]