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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#7328
Hallo.
Ich habe mal eine Frage.
Wenn ich an einen 404 der auf H Kenzeichen läuft bzw auf normaler schwarzer Nummer einen Ladewagen ohne Nummernschild anhänge, der keine Bremse hat und nur 20 km/h fahre. Darf ich denn dann fahren? Der Mog hat im FZS eingetragen, das er 1,4 t ungebremst ziehen darf.
Wenn der Hänger beladen ist versteht sich. So ca. 3,5 t Gesamtgewicht.
Der Hänger müßte so gegen 1957 gebaut worden sein


MFG Steffen

[Editiert am 21/9/2004 von Steffen-W]
#36848
Moin Steffen,
an einen LKW mit schwarzem Kennzeichen, egal ob H-Zulassung oder nicht, darfst du keinen zulassungsfreien Anhänger (Ladewagen) anhängen, das ist nur bei landwirtsch. Zugmaschinen erlaubt (ich weiss, gibt noch ein paar Ausnahmen, die gelten hier aber nicht).
Und 3,5to ungebremst darfst du sowieso nicht anhängen, egal wie schnell du fährst.

Gruß Ulli
#36849
Danke Ulli.
Habe schon fast so was befürchtet.
Ich muß doch mal schauen, ob ich den Mog nicht über meinen Opa, der nur 10 km von mir entfernt wohnt zulasse, da er noch Landwirtschaft hat und somit eine Grüne Nummer bekommt.
Muß dan ja aber wol die Pritsche verkürzen.
#37054
@ Rolf
schau nochmal nach http://www.verkehrsportal.de/fuehrersch ... p#Klasse_B

ja,aber 3,5t darf er in Kombination auch nicht überschreiten!!!! Den die Fahrerlaubnissklasse B gilt nur bis 3,5t Gesamtmasse! darüber ist der ist der C1 bzw C1E angesagt.

den\" Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt).

Die Klasse BE regelt nur einen Anhänger der oben nicht erfasst ist!!! nämlich mehr als 750 kg oder größer der Leermasse des Zugfahrzeuges bis zum 1,5 fachen aber nur bis zur Gesamtmasse 3,5t.


Grüße Rolf


[Editiert am 25/9/2004 von Funker404]
#37073
@Funker404

Eben nicht. B geht nur bis 3,5t, BE beim Gesamtzuggewicht auch drüber hinaus. Lediglich das Zugfahrzeug muß in Klasse B fallen. Da verstehst du irgenwas gründlich falsch.

Gruß,
Michael
#37077
@Michael_Weyrich. Wen ich das richtig verstehe bedeutet das, das ich mit dem 404 der abgelastet ein Gesamtgewicht von 3,49t hat die maximale anhängelast von 4,7 t fahren darf.
Das were absolut top, da ich dann meinen Winterbrand und den meiner Arbeitskolegen ohne große Probleme holen kann.
MFG Steffen
#37081
Moin Steffen,
ich greif dem Michael mal vor:
1. du hast BE
2. im Fahrzeugschein deines abgelasteten 404 stehen 4.7to Anhängelast
3. dein 404 hat eine Druckluft-Bremsanlage

wenn du alles mit \"JA\" beantwortest und über einen entsprechenden Anhänger verfügst, darfst du Brennholz fahren.

zu 3. eine Erklärung: auflaufgebremste Anhänger ohne Geschwindigkeitsbegrenzung sind auf 3,5to zGM beschränkt, liegt das Gesamtgewicht darüber bis max. 8to, dann gilt, wenn alle Achsen gebremst werden max. 40km/h, wird nur eine von mehreren Achsen gebremst max. 25 km/h - das hat nix mit Zulassungsfreiheit zu tun, zulassungsfreie Anhänger darfst du mit deinem 404 sowieso nicht ziehen (es sei denn, du hast ihn als LoF-Zugmaschine mit grüner Nummer zugelassen)
Gruß Ulli
#40324
@LKW-Stefan:

Gibt es dazu irgendwelche rechtlich gesicherten Hintergrundinformationen? Genau dieses Thema war hier vor einiger Zeit schon einmal. Ich habe mich dann eine ganze Woche mit dem Leiter der Führerscheinstelle meines Kreises per Email gestritten, ob dem so ist oder ob bei BE automatisch PKW/LKW-Regeln (max 1,5fache des Zugfahrzeugs, STVZO§irgendwas)gelten. Wir sind zu keinem Ergebnis gekommen! Ich vertrat deine Ansicht und er sagte was von "Zugmaschine" gibt es Führerscheintechnisch nur Landwirtschaftlich, alle andere sei LKW und somit gelten LKW-Zulassungsbestimmungen.
#40607
@Steffen

Verstehe ich es richtig: Beim Ablasten ohne technische Änderung auf 3,49 to hat Dir der TÜV die Anhängelast beschränkt?

Als ich einen U421 beim TÜV WÜ ablasten und gleichzeitig die Fahrzeugart von Zugmaschine auf Kastenwagen (wegen Export nach Russland, Klasse B) ändern ließ, betraf es nur den Unimog. Eine Beschränkung der Anhängelast war nicht eingetragen, vermutlich weil er seine LAufbahn als LoF-Zugmaschine begann.

Nach russischer Interprätation der internationalen Führerscheinklassen sieht es so aus:

U421 solo darf mit B,
U421 mit Anhänger größer als 1,5-fache Leergewicht und Gesamtzug größer als 3,5 to muß mit C + E gefahren werden.

Wenn ich es juristisch sehe, dann haben wir immer noch keine verbindliche Antwort darauf, mit welcher Klasse Du einen Anhänger größer als 1,5-fache Leergewicht des Mogs fahren darfst?

Guten Abend! Karl
#40617
@Steffen

Verstehe ich es richtig: Beim Ablasten ohne technische Änderung auf 3,49 to hat Dir der TÜV die Anhängelast beschränkt?

Als ich einen U421 beim TÜV WÜ ablasten und gleichzeitig die Fahrzeugart von Zugmaschine auf Kastenwagen (wegen Export nach Russland, Klasse B) ändern ließ, betraf es nur den Unimog. Eine Beschränkung der Anhängelast war nicht eingetragen, vermutlich weil er seine LAufbahn als LoF-Zugmaschine begann.

Nach russischer Interprätation der internationalen Führerscheinklassen sieht es so aus:

U421 solo darf mit B,
U421 mit Anhänger größer als 1,5-fache Leergewicht und Gesamtzug größer als 3,5 to muß mit C + E gefahren werden.

Wenn ich es juristisch sehe, dann haben wir immer noch keine verbindliche Antwort darauf, mit welcher Klasse Du einen Anhänger größer als 1,5-fache Leergewicht des Mogs fahren darfst?

Guten Abend! Karl
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