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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#415480
guude,

lkw bis 3,5t dürfen in einigen bundesländern (gilt nicht bundesweit!!!) anhänger, die sport- und freizeitzwecken (wohn-, segelflug-, hunde-, boots-, bienenstock,- motorrad-,...anhänger) dienen, auch sonntags herumkariolen.
hier eine liste:

Bundesland

Baden-Württemberg

Ja, Aktenzeichen 74-3851.5-04/240
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Bayern
Ja, Anwendungshinweise des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (Stand: 10.06.2008)
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Berlin
Ja, interne Anweisung
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Bremen
Ja, Erlass StVO 1/2008
------
Brandenburg
Ja, interne Anweisung
-------
Hamburg
Nein
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Hessen
Nein
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Mecklenburg-Vorpommern
Ja, Geschäftszeichen: VIII 510 – 621-24-5-4-8
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Niedersachsen
Ja, Az.: 43-30055/0002
------
Nordrhein-Westfalen
Ja, Aktenzeichen: III B 2-22-30/3.0
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Rheinland-Pfalz
Nein
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Saarland
Ja, interne Anweisung
---------
Sachsen
Nein
---------
Sachsen-Anhalt
Nein
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Schleswig-Holstein
Ja, Geschäftszeichen: VII 423 – 621.122.5; 621.154.20; 621.154.21-3
------
Thüringen
Nein
------
Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
Wir danken für Anregungen und Hinweise!
quelle:
http://www.avd.de/startseite/recht-wiss ... -gespanne/


gut mog! Justus.
#419863
Hallo zusammen,

sorry, der Beitrag irritiert mich ein wenig. Darum stelle ich die Frage noch mal aus meiner Perspektive.
Mein 406 ist als Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen zugelassen. Außerdem habe ich einen Kipper, 5,7 to, ebenfalls mit schwarzer Nummer zugelassen. Darf ich mit dem Gespann sonntags fahren und Brennholz zu meiner Mutter transportieren?

Gruß Ingo
#419864
Hallo

dann ließ mal die Überschrift, da steht LKW.
Auch in der StVO ist von solchen Zugmaschinen und Sonntagsfahrverbot keine Rede.
#419880
Hallo Ingo,
aber ärgern werden dich die Behörden ab 2014 trotzdem. Oder du musst vermeiden den Transport für Holz zu deiner Mutter so zu erklären. 8)
Ab 2014 ist der Gütertransport nur noch mit der Berufskraftfahrerqualifikation möglich. Wie das dann umgesetzt wird, bin ich mal gespannt.
Aber immerhin, dürftest du am Sonntag fahren.. :ironie
#419892
Hallo Lothar,

ich zitiere mal aus folgendem BAG-Link,
http://www.bag.bund.de/DE/Service/FAQs/ ... l#faq45812

Eine Privatfahrt ist dann auszuschließen, wenn die Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist. Gewinnerzielungsabsicht ist die Absicht, einen nennenswerten Überschuss über die Selbstkosten zu erwirtschaften. Unerheblich ist dabei, ob dieses Ziel erreicht wird.

Es liest sich in manchen Gesetzen ziemlich locker, alles möglich. Aber :idee Irgendwo steht ein Satz, der das überlesen sehr teuer macht.
Ich denke mal, wenn die Rennleitung und Co das durchziehen, rollt der Rubel.. :roll: :fluch

Über Bauern steht auch was drinn. Aber wie gesagt, man muss alles lesen. Eines hebt das andere auf. Nur Nachbarschaftshilfe, ohne Gewinn?? Und ein Transport der nicht nachweislich für dich selbst ist! dann tritt obiges in Kraft.
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