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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#6356
Hallo,
ich hab das Forum jetzt mal durchgegrast, aber innerhalb von 2 Stunden wurde ich nicht so wirkich fündig.

Frage
Ich will mir einen U1200 kaufen und später mit Tandemhänger fahren.
Meinen Führerschein hab ich auf CE und T umschreiben lassen.
Ich dachte, ich dürfte mit altem 3er (vor 1989) den Mog bis 18.000t GG beladen und damit bis max. 80kmh überall fahren.

Jetzt hat mir einer erzählt ich dürfte dann das Ding zwar als Arbeitsmaschine fahren, aber nicht mit Zugmaschine und Hänger mit 80 auf der Autobahn.

Was ist denn jetzt richtig? Gibt es auch U1200 mit mehr als 7500kg GG? Fahrzeug wird mit normalem, schwarzen Nummernschild zugelassen.

Muss ich da eigentlich eine Tachoscheibe benutzen wenn ich den privat Nutze? Und wie sieht das aus mit LKW-Maut?

Oh Gott, eine Frage wollte ich stellen und 100erte wurden es.

Vielen Dank und viele Grüße
Andreas Göttler
#31416
Moin Andreas,
wie du deinen alten FS 3 auf CE hast umschreiben lassen, must du unbedingt verraten. Da wird es in diesem Forum viele Leute geben, die das auch gerne möchten ;)

Du hast wohl auf C1E umschreiben lassen.

FS T gilt ausschließlich für landwirtschaftlich zugelassene und genutzte Zugmaschinen, für dich also nicht relevant.

Mit C1E (Anmerkung 171) darfst du LKWs (Zugmaschinen) mit einem zul. Gesamtgewicht von nicht mehr als 7,49 to + 1 einachsigen (oder Tandem-) Anhänger fahren. Daraus ergibt sich ein rechnerisches Gesamtgewicht von 18,75to. Damit darfst du natürlich auch auf die Autobahn, wenn Zugmaschine und Anhänger für Geschwindigkeiten über 60km/h zugelassen sind.
Ohne Beschränkung der Achszahl darf der Zug ein zul. Gesamtgewicht bis 12to haben. Dabei darf allerdings das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht der Zugmaschine nicht überschreiten.

Mautpflichtig werden nur Kfz mit einem zul. Gesamtgewicht von min. 12to. Ein Unimog mit 7,49to Gesamtgewicht unterliegt nicht der Maut, wird aber ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 4,5to angehängt, ist der Zug mautpflichtig.

Bei der Benutzungspflicht der Tachoscheibe gibt es durchaus unterschiedliche Rechtsauffassungen. Was gilt als Privatfahrt?
#31420
Hallo Uli,

Danke für die detaillierte Antwort. Wenn ich die Mail richtig verstanden habe, dann ist alles in Ordnung. Und natürlich hab ich nicht auf CE, sondern auf C1E umschreiben lassen.

Was macht das mit dem mehrachsigen Anhänger eigentlich für Sinn? Ich kann damit ja weniger Zuladen als mit einem Tandemanhänger. Na ja, vielleicht gibt es ja eine gute Erklärung dafür.

Viele Grüße und nochmals vielen Dank
#31421
Na, ob das mit den mehrachsigen Hängern noch Sinn macht, ist wirklich fraglich. Auf jeden Fall darfst du nun mit dem Mog einen leeren Heu-Anhänger zum Feld fahren ;)
Vielleicht passt da noch der eine oder andere Toilettenwagen in Leichtbauweise dahinter.
Bisher bin ich ehrlich gesagt noch unentschlossen, ob ich Umschreiben lassen soll... vor allem, wie bringt man so einem Sachbearbeiter bei, was man auf dem Kärtchen alles stehen haben möchte!
Habe mit den Zulassungsstellen schon die dollsten Sachen erlebt :casstet:

Gruß, Andre
#31426
Moin,

da habe ich doch mal eine spitzfindige Frage:

Muss ich eigentlich umschreiben lassen und darf ich das erst, wenn ich umgeschrieben habe, oder ist auch der normale Klasse 3 durch den EU-Schein um die genannten Punkte erweitert, wenngleich das dann auch schwer dem Beamten in grün (in HH auch in blau) zu erklären ist...

Michael
#31435
@Götz

keine Ahnung !!

Man muss halt nur aufpassen, dass auch die Klassen C1 und C1E eingetragen werden. Dann kann man alles fahren, was zuvor mit Kl. 3 möglich war und zusätzlich Züge ohne Achsbegrenzung bis 12to.

Gruß Ulli - der die Klassen A1, A, B, C1, C, BE, C1E, CE, M, L und T hat -
#31448
In unserer Generation hat man sowas halt, neben D fehlen mir auch noch F1 bis F4.

Helmut - der auch die Klassen A1, A, B, C1, C, BE, C1E, CE, M, L und T hat -
#31454
@Greenhorn

war gar nicht teuer, Klasse 1 und 3 habe ich anno 1968 für zusammen 235,-DM gemacht und 1976 haben ich meinen BW-Führerschein CE umschreiben lassen, hat 7,50DM gekostet.

@ Helmut

richtig, F1 - F4 fehlen mir auch, wir hatten bei der Luftwaffe keine entsprechenden Fahrschulfahrzeuge ;)
#31574
Ich möcht ja noch eins dranhängen: Alter dreier gibt bei uns C1E und CE (>12T L<= 3)
kommt auch gleiche raus wie oben: entweder Zugmaschine 7,49 t und max 12 tonnen ohne Achsbegrenzung oder Zug mit drei Achsen bis 18 t!
Wer seinen Bundeswehrzweier umschreiben läßz sollte eingentlich C und CE ohne Ein schränkung kriegen!
#33416
Moin Leute,

verstehe ich das richtig. Mit dem alten 3er (nicht der \"krasse\" BMW, sondern die Schweinchenpappe) darf ich diese 12t Regel nicht anwenden. (Jedenfalls nicht ungestraft!)

Wenn ich mich nicht vertue, darf ich dann ohne noch zur Fahrschule zu müssen, meinen 421 (4xxx kg zGG) mit einem druckluftgebremsten, zweiachser Müller Mittelthal (6900 kg) bewegen?

Appropos: Druckluftbremsen, ist das eigentlich eine Mär, oder ist das wirklich für alte \"3er\" passé.....?

Gruß an alle !
Lars

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