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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#5532
Hallo an alle,
da es doch viele Fragen aus dem Oberbergischem gibt,hier mal meine Erfahreung in Gummersbach.Ich habe meinen 67er 406 als Zugmaschine mit grüner Nummer auf einen Freund mit Forstbetrieb angemeldet.Selbst eine grüne Zulassung hier zu bekommen ist relativ schwer,da vom Finanzamt tatsächlich auf Land bzw.Forst geachtet wird.Der Unterschied zwischen Landw.Zugmaschine und nur Zugmaschine besteht nur beim TÜV.Mit landw.ZM gibt es alle 2 Jaher TÜV,nur ZM muß man jedes Jahr zum TÜV.(Leider)Ich habe laut TÜV-Bericht 1 Jahr TÜV,aber die Zulassungsstelle hat 2 Jahre TÜV geklebt!(Nummernschild hinten mal gerade DIN A5 groß !)Für die Zulassung als Landww.ZM ist ein Heckkraftheber oder z.T.nur eine feste Ackerschiene nötig.Ich werde nun versuchen,dies mit einem Frontkraftheber zu erreichen.
Eine Änderung des Führerschein war überhaupt kein Problem(alter 1+3).Nur muß man selber angeben,daß man T haben möchte.Habe mir CE eintragen lassen (alle 5 Jahre ärztlicher Untersuchung),da ich schonmal REO mit Anhänger fahre,d.h. über 3 Achsen aber da hat man dann die Einschränkung unter 12000Kg.Ansonsten darf ich auch 3 Achsen mit 18000Kg fahren.Dies ist aber im lof-Betrieb nicht so wichtig.Vielleicht hilft dies hier in Gummersbach.
MfG Dieter
#21689
Moin,

interessante Variante, ich werde mal bei meinem TÜV vorsprechen, was die landw. Zugmaschine angeht.
Obwohl die Prüfinterwalle gem § 29 hier nicht sehr viel versprechend sind :

Es sei denn dein Mog ist sehr leicht, dann ist es e normal

2.1.4 Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen sowie Kraftfahrzeuge, die nicht unter 2.1.1 bis 2.1.3 fallen
2.1.4.1 mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h oder einer zulässigen Gesamtmasse
<= 3,5t 24 Monate
2.1.4.2 mit einer zulässigen Gesamtmasse
> 3,5t <= 7,5t 12 Monate

oder hier zum selbergucken :

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/anl_08.php
#21682
Hallo Jürgen,ist den ein 411 so viel leichter alsder 406?Hier fährt einer mit grüner Nummer und 2 Jahren TÜV.Ist als landw. Zgm zugelassen,wegen der festen Ackerschiene!Getüvt wird der 411 beim Bauer,zusammen mit den Treckern.Oder ist das nur mit guten Kontakten möglich?Mein Problem sind die 2 Jahre TÜV laut Plakette und Eintrag im Schein und nur 1 Jahr laut TÜV Bericht.Ich werde aber auf jeden Fall den Eintrag als ldw ZGM über den Frontkraftheber versuchen.MfG Dieter
#23864
Moin,

die Gewichte können sehr verschiiden sein.

Guck in Deinen Fz.-Schein, ist das zul. GG kleiner 3500 kg bekommst Du 2 Jahre TÜV
Ist Das zul. GG größer 3500 kg eben nur 1 Jahr.
Einen Unterschied bei der HU bei landw. Zugmaschine oder Zugmaschine gibt es gem. meines TÜVs nicht.

Ob Du wegen HU mit verschidenen Intervallen noch mal vorsprichst solltest Du Dir überlegen, denn Du bist im Zweifel oder Dein Kumpel der der Halter ist der Gekniffene :cool: .
Der Ratenschwanz der sich aus einem Unfall bilden könnte wenn da was schief gelaufen ist , ist wohl schlimmer als evtl. jährlich zum TÜV, oder ;)
#19977
hallo,

ich meine, dass es bei der HU keinen Unterschied zwischen Zugmaschine und Ackerschlepper (landw. Zugmaschine) gibt. Er hängt nur vom Gesamtgewicht und Höchstgeschwindigkeit ab. Kleiner 3,5 t und schneller als 40 km/h => alle 2 Jahre. Größer 3,5 t und schneller als 40 km/h => jedes Jahr.

Aber eine Zugmaschine benötigt ASU, ein Ackerschlepper nicht. Dabei wird bei meinem Straßenverkehrsamt nicht zwischen grüner und schwarzer Nummer unterschieden.

Ich habe nämlich Anfang des Jahres meinen U421 als Ackerschlepper mit schwarzer Nummer angemeldet.

Gerd
#23279
Mein Mog hat über 5500 Kg zul.GG.Mich wunderte nur,daß der mit seinem 403 tatsächlich 2 Jahre TÜV hat,werde mal nach dem GG fragen.Bei der Gelegenheit schau ich mir auch mal den Trecker an,ob der auch nur 3500 kg GG hat.Die fahren nämlich alle mit 2 Jahren TÜV rum.Eine ASU brauche ich nicht, da Baujahr 67.Ihr meint,es könnte Probleme geben mit 2 Jahren geklebt und eingetragen,aber nur 1 Jahr im Bericht.Die Dame auf dem Amt hat die 2 Jahre auf die Nummernschilder gepappt-vielleicht wegen grüner Nummer und wirklich kleinem Nummernschild-also Trecker.MfG Dieter
#31900
Hallo allerseits!

Lese gerade zum wiederholten Male die für mich sehr interessante Diskussion. Die Vollabnahme für meinen \'79er U 406 ist bestanden mit geringen Mängeln. Ich kann also mit allen neu augestellten Unterlagen nun zur Zulassungsstelle. (Zur Erinnerung: Mein 406 hatte bislang nur einen österreichischen Brief, daher jetzt die Vollabnahme für deutsche Zulassung.)

Ich habe hier nun zwei Berichte der Werkstatt vorliegen (zu der ich eh nochmal hin muß):

- zum einen habe ich einen Untersuchungsbericht, der als Fahrzeugart angibt: \"Zugmaschine Ackerschlepper\", 8710 (wie von Euch hier im Forum bereits empfohlen)

- zum anderen habe ich erhalten ein \"Gutachten gemäß §21 StVZO über die amtliche Prüfung eines Fahrzeugs\" (TÜV-Bericht)
Letzteres schreibt hingegen \"Fahrzeug und Aufbauart: Zugmaschine 8700\"

Da ich mit dem 75 km/h schnellen 406 eh einmal jährlich zum TÜV muß (schwarzes Kennzeichen), will ich darüber gar nicht diskutieren.

Aber Gerd schreibt z.B., daß Ackerschlepper keine AU brauchen. Die würde ich mir natürlich gern ersparen. Nur: Welcher der o.g. beiden Berichte zählt denn jetzt?
der Untersuchungsbericht mit \"8710 Zugmaschine Ackerschlepper\" (also keine AU)

oder

das Gutachen mit \"Fahrzeugart und Aufbauart: Zugmaschine 8700\" ? (also doch AU)


Sollte ich bei der Zulassungsstelle vielleicht gar nur einen der beiden Wischs vorlegen???

Vielen Dank für Eure Hilfe!!

Volli
#32009
Nochmal ich:

Habe meinen 406 gestern nun endlich zugelassen (schwarze Kennzeichen) und bin etwas über die Schlüsselnummer(n) verwundert. Im mir ausgestellten Untersuchungsbericht von der Vollabnahme steht Schlüsselnummer \"8710 Ackerschlepper\" als Fahrzeugart. Also 1 x jährlich TÜV, keine AU.

In meinem Fahrzeugschein steht allerdings unter Schlüsselnummer trotzdem \"8700 Zugmaschine\".

Nun dachte ich mir, ich müsse als \"normale\" Zugmaschine 8700 auch eine AU haben, habe aber auf der Zulassungsstelle lieber mein Maul gehalten.

Bei der Kennzeichenausgabe und Plakettenausgabe erhielt ich ohne Kommentar anstandslos die Schilder mit einjährigem TÜV-Stempel, und es fragte NIEMAND nach einer AU! Hab auch natürlich noch keine machen lassen. Jetzt habe ich die frischen Schilder mit TÜV-Plakette und werde sie auch so anschrauben - ohne AU-Plakette.

Falls mich die Grünweißen anhalten sollten, kann ich ja meinen Untersuchungsbericht rausholen und auf den Eintrag \"8710 Ackerschlepper\" verweisen, die ja bekanntlich keine AU brauchen.

Oder habe ich irgendwas unterschlagen oder falsch gemacht?????????

Danke für Eure Tips und Erfahrungen!

Volli
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