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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#25599
Hallo !

Normalerweise zuerst Anfrage ans Kraftfahrtbundesamt in Flensburg, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist. Mit der Freigabe dann zum TÜV, Vollabnahme machen lassen, dann zur Zulassungsstelle, Brief ausstellen lassen. So was wie eine Vollabnahme müsst es doch auch in Frankreich geben, die Freigabe von Flensburg sollte ja kein Problem sein, vielleicht akzeptieren die Franzosen das ja, einfach mal nachfragen.
#25610
Hallo Huby,

ich kann das, was Olli geschrieben hat, nur bestätigen. Es ist sicher am sinnvollsten, wenn du zunächst mit der französischen Zulassungsstelle sprichst und in Erfahrung bringst, welche Dokumente du vorlegen musst. Dazu gehört sicherlich der Kaufvertrag und die Bestätigung des deutschen KBA, dass das Fahrzeug nicht gestohlen ist. Ist das Fahrzeug schon verzollt/versteuert (Einfuhrumsatzsteuer/TVA)?

Als weiteres reicht vielleicht die Kopie eines Kfz-Briefs von einem 421er, der deinem technisch entspricht. So etwas solltest du hier in der Community finden, wenn du die Daten deines Fahrzeuges nennst.

Also auf zur Präfektur und nachfragen, was nötig ist.

Gruss
und
viel Erfolg bei der Zulassung.
Gerhard
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