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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#121209
Hallo Community,

beim Lesen der Einträge werde ich irgendwie immer verwirrter. :? Eigentlich dachte ich immer, dass für einen Unimog die Führerscheinklasse T am sinnvollsten wäre. Aber mittlerweile überlege ich, ob es nicht doch der LKW - Führerschein ist?! Den Unimog möchte ich natürlich auch mit Anhänger fahren und das sollte ja eigentlich auch mit dem T möglich sein (hoffe ich zumindest). Und natürlich nicht nur mit 30 km/h oder so.

Wieviel kostet denn ein Führerschein T im Durchschnitt? Also nur mal so ein Richtwert vielleicht.

Nebenbei möchte ich auch einen Anhänger mit einem Trecker führen dürfen. Ohne Druckluftanlage allerdings. Mit Klasse L dürfte das ja auch gestattet sein oder?

Entschuldigt mich, wenn ihr ständig auf die gleichen Fragen angesprochen werdet. :)

Vielen Dank schon einmal!

MfG Markus
#121290
Hallo,

um deiner Verwirrung entgegenzuwirken:

Es kommt ganz auf den Mog an, welchen Führerschein du benötigst.

L und auch T sind nur für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bzw. selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die jeweils auch land- oder forstwirtschaftlich eingesetzt werden.

Bei L für Fahrzeuge bis 32km/h (Eintrag in den Papieren zählt), mit Anhängern bis 25km/h, bei T bis 60km/h, auch mit Anhänger (wenn du noch keine 18 bist bis 40km/h), selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40km/h.

Die Art der Bremsen spielt führerscheinrechtlich keine Rolle.

Für Klasse L müßte jeder Mog gedrosselt werden, T reicht für 411 und älter, auch für manche 421, sofern du schon 18 bist. Alles größere muss auch wieder gedrosselt werden, sonst reicht T nicht.

Gruß,
Michael
#121322
Also ich sage es mal so. Ich brauche jetzt keinen PS-Boliden von Unimog. Klar ich finde den 406 immer noch am aller schönsten, aber dann muss ich wohl Abstriche machen. Ich bin 21 von daher hört sich das mit den 60km/h doch schon mal gar nicht schlecht an. Ich habe jetzt auch nicht so die schwierigen Arbeiten zu verrichten. Allerdings sollte der Unimog schon in der Lage sein einen voll geladenen Hänger mit Heuballen zu ziehen und das problemlos. Also kleine gepresste Ballen. Mit ner Welger Presse oder ähnliches eben. Von der Stärke sollte er auch in der Lage sein, ein oder zwei Hänger voll Getreide zu ziehen. Aber nicht die großen von Krone, sondern welche mit 4to Zuladung.

Welcher würde denn für meine Bedürfnisse ausreichen? Vielleicht der 403? Finde den optisch auch ziemlich ansprechend!

Was meint ihr, wonach sollte ich mich umsehen?
#121330
Hallo Markus,
wenn du wirklich das beschriebene alles machen willst, wirst du "leider" wieder beim 406er oder größer landen.
Auch ein 421er kann das, allerdings halt etwas langsamer. Ein 403er ist eigentlich ein 406er mit zwei Zylindern weniger und deutlich sparsamer.....
Eine wirklich schwere Entscheidung, nutzt einfach mal die Suchfunktion und lies dich durch, du bist nicht der erste mit diesem "Problemchen".

Grüße

Ralf
#121333
Mist. Ich dachte ihr verschont mich mit der bitteren Wahrheit. :D Muss ich doch wieder bei meiner Liebe dem 406 bleiben. Und mit nem Hänger ziehen ist bei den anderen echt nichts zu machen? Schade schade. Naja muss ich wohl durch. Bei dem 406 wäre ja grundsätzlich n LKW Führerschein wohl eher zu empfehlen was? Obwohl unsere Hänger eigentlich keine Druckluftbremse haben.
#121465
Tag zusammen,

Vorsicht beim Anhängerbetrieb! :!:
Wenn es nicht zulassungsfreie Anhänger für Land- oder Forstwirtschaft sind, sondern zugelassene Anhänger, dann spielen die Gewichte (Leermasse des Zugfahrzeugs und zulässige Gesamtmasse des Hängers) führerscheinrechtlich auch eine Rolle.
Es bedarf bei zugleassenen Anhängern allemal einer Einzelfallwürdigung welcher Führerschein benötigt wird.

@ Markus
Die Bremsen spielen führerscheintechnisch überhaupt keine Rolle. Aber von der StVZO her gibt es da verschiedene Varianten die zu beachten sind.

Für einen 406/403 und auch schon 421 mit zugelassenem Anhänger kann (wegen des Gewichts des Hängers) unter Umständen schon ein Führerschein CE notwendig sein, da der C1E nicht mehr ausreicht.

Grüße aus dem schönen Frankenland

Tobias
#121554
Hallo,
Wenn es nicht zulassungsfreie Anhänger für Land- oder Forstwirtschaft sind, sondern zugelassene Anhänger, dann spielen die Gewichte (Leermasse des Zugfahrzeugs und zulässige Gesamtmasse des Hängers) führerscheinrechtlich auch eine Rolle.
Stimmt nicht ganz. Bei FS-Klasse T (um die ging es hier) gibt es keinerlei Anhängerbeschränkung, auch nicht für zugelassene Anhänger. Die Klasse gilt aber nur für land- und forstwirtschaftliche Gespanne. Beschränkungen der Anhängelast gibt es lediglich bei Klasse C1E (die Solo-Führerscheine und Busscheine mal außen vor gelassen). Diese Beschränkungen gelten aber auch für zulassungsfreie Anhänger, bei den neuen FS-Klassen werden hier keine Unterschiede mehr gemacht.

Bei den alten Führerscheinen (z.B. Klasse 3) wurden zulassungsfreie Anhänger nicht berücksichtigt, d.h. man konnte (und kann noch, sofern noch der alte FS vorhanden ist) z.B. einen Zug bestehend aus 406er Unimog (5-6t zul. GG) und zwei zulassungsfreien landw. Anhängern mit Klasse 3 fahren. Hat man den Führerschein in die neuen Klassen umschreiben lassen, so ist dies nur durch die auf Antrag erteilte beschränkte CE-Klasse (CE(79...)) mit enthalten. Wer diese Klasse nicht hat, darf das besagte Gespann nicht mehr fahren. Ebenfalls nicht, wer noch den alten FS hat und älter als 50 ist.

Beispiele:

406 landwirtschaftlich (zul. GG 6t, 80km/h), Anhänger zul. GG 9t, zulassungsfrei, Anhänger muss mit 25km/h-Schildern gekennzeichnet sein
-> FS-Klasse CE oder für Umschreiber CE(79...), es darf max. 25km/h schnell gefahren werden

406 (zul. GG 6t), Anhänger zul. GG 9t, zugelassen
-> FS-Klasse CE oder für Umschreiber CE(79...) sofern es sich um einen Tandemachsanhänger mit weniger als 1m Achsabstand handelt (zählt als 1 Achse)

421 (zul. GG 4,5t, 60km/h), Anhänger zul. GG 3t, zugelassen, beides Landwirtschaftliche Geräte, auch landwirtschaftliche Nutzung
-> FS-Klasse T

421 (zul. GG 4,5t, Leergewicht 2,8t), Anhänger zul. GG 3t, zugelassen, nicht landwirtschaftliche Nutzung
-> FS-Klasse CE (für C1E dürfte der Anhänger hier max. 2,8t zul. GG haben) oder für Umschreiber CE(79...) sofern es sich um einen Tandemachsanhänger mit weniger als 1m Achsabstand handelt (zählt als 1 Achse)


Gruß,
Michael
#121739
Aber an sich muss ich mir doch ernsthaft die Frage stellen, was den interessierten Personen der Führerschein Klasse T überhaupt noch für ein Vorteil bringt oder? Ich meine es gibt das Kriterium, dass es sich um eine Sinnerfüllung für den landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betrieb handeln muss. Als Schlussfolgerung heißt das dann für mich, dass ich mit Klasse T nicht einmal die besagten Hänger mit beispielsweise Schutt beladen darf oder mit Kies, Sand etc, weil ich damit den Sinn nicht erfülle.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber das riecht für mich wieder extremst nach Bürokratisierung.
#121743
Hallo Michael,

Du schreibst, das nachdem der Führerschein umgeschrieben wurde, mit alter Kl.3 kein Hänger mit grüner Nummer angehangen werden darf.
Wenn man den alten Lappen noch hat, jedoch schon?
Das wußte ich nicht und wollte es tun.

Kann man die angesprochene beschränkte CE-Klasse nachträglich beantragen? Bei mir steht CE und in der Spalte 12 79(C1E>12000kg, L<-3).

Was bedeutet das?

Wäre über eine Aufklärung dankbar, Du scheinst Dich in diesen Sachen ja gut auszukennen. :thumbup:

Grüsse
Hans-Josef
#121790
Hallo Hans-Josef,

wie mein Vorposter schon schrieb, ist dieser Eintrag bei CE dieser beschränkte CE. Manche Führerscheinstellen vergeben ihn nur auf expliziten Antrag, andere tragen ihn einfach so ein. Will man den kompletten Besitzstand des alten 3er wahren, dann braucht man ihn.

Diese beschränkte Klasse CE erlaubt nicht nur Züge über 12t auf 3 Achsen beschränkt, sondern alles, was bisher im 3er drin war, aber in C1E nicht. Das kann man aber nicht so einfach in eine Kurzform fassen, daher diese Abkürzung. Genaugenommen darfst du damit fahren:

- Zugfahrzeug bis 7,5t mit Anhänger, Zug max. 3 Achsen (Tandemachse unter 1m Abstand = 1 Achse), wobei das zul. GG des Anhänger auch größer als das Leergewicht des Zugfahrzeuges sein darf und das zul. Zugggesamtgewicht auch größer als 12t sein darf

- Zugfahrzeug bis 7,5t mit beliebigen zulassungsfreien Anhängern (im Falle einer Zugmaschine auch zwei Anhänger)


Achtung: Diese Führerscheinklasse ist bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres beschränkt, eine Verlängerung gibt es nach Vorlage von ärztlichen/augenärztlichen Gutachten für jeweils 5 Jahre, wie beim vollen LKW-Führerschein. Auch für diejenigen, die den alten 3er nicht umschreiben lassen, gilt die Berechtigung, diese Fahrzeuge zu fahren, nur bis zum 50. Geburtstag. Im Zeitraum von bis zu 2 Jahren nach Ablaufdatum ist normalerweise noch problemlos eine Neuerteilung möglich.
Du schreibst, das nachdem der Führerschein umgeschrieben wurde, mit alter Kl.3 kein Hänger mit grüner Nummer angehangen werden darf.
Wenn man den alten Lappen noch hat, jedoch schon?
Das wußte ich nicht und wollte es tun.
Nein, ich habe nur geschrieben, dass bei den neuen Führerscheinen auch zulassungsfreie Anhänger wie alle anderen Anhänger behandelt werden, also muss man aufpassen, was man anhängt. Bei C1E (wenn man nicht den beschränkten CE hat), ist dann Schluß, wenn das zul. GG des Anhängers das Leergewicht des LKW überschreitet oder das zul. Zuggewicht mehr als 12t beträgt. Mit dem alten 3er oder eben dem beschränkten CE(79...) darfst du bei zulassungsfreien Anhängern die zul. Anhängelast des 406 voll ausnutzen, da diese fahrerlaubnisrechtlich nicht mitgerechnet wurden.

Gruß,
Michael
#121792
Hallo Michael,

jetzt ist es wieder klarer. Ich wollte an meinem 406 einen auf 25km/h begrenzten zulassungsfreien (mit Folge-Nummer eines anderen Traktors) 2-Achshänger anhängen.
Zuerst dachte ich das das nun nicht mehr möglich ist nach der Umschreibung.

Ich fahre diese Hänger, wenn mein Freund wieder einmal keinen Traktor frei hat, natürlich unetgeltlich, so just for fun.
Dann könnte ich ja auch zwei dieser Anhänger anhängen, mein 406 hat Typschlüssel Zugmaschine.

Ich sah mich schon vor die Entscheidung gestellt, den LKW-Führerschein zu machen.

Vielen Dank

Grüsse
Hans-Josef
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