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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#233830
Tag zusammen,

bevor man mich belehrt, jawohl, ich habe die Suche benutzt und richtig, ich habe auch Verschiedenes gefunden, aber leider nicht die richtige Antwort.

Ich habe einen 406 mit Heckkraftheber. Auf der Ackerschiene habe ich einen Kugelkopf mit Prüfzeichen montiert. Die Ackerschiene hat in ihrer Aufnahme bauartbedingt seitlich Spiel. Es gibt ein Kippmoment, da die Aufnahme in den Unterlenkerenden dies auch zulässt. Weiterhin kann natürlich die ganze Hydraulik angehoben bzw. abgesenkt werden.

Im Ergebnis natürlich nicht so statisch wie eine extra dazu angefertigte Traverse in den Halteböcken. Halteböcke, wenn die Dinge denn so heißen, habe ich auch, aber die Lösung auf der Ackerschiene brächte einige Vorteile. Nicht zuletzt wäre sie auch billiger.

Daher hätte ich gerne gewußt, ob die Anfertigung eines Anhängerbockes die einzige legale Möglichkeit ist ?

Oder kann auch der geprüfte Kugelknopf in Verbindung mit z.B. einer Fixierung der Ackerschiene durch eine Haltestrebe o.ä. legalisiert werden ?

Falls ja, war diesbezüglich vielleicht jemand erfolgreich und hätte jemand bitte dazu ein Bild ?

Vielen Dank !


Grüße von der Ahr/Eifel
Matthias.Hensen@googlemail.com
#233840
Hallo Mathias

die offizielle legale Befestigung ist nur in Verbindung mit bodenkonstanter Achkerschine möglich, dazu gibt es von Daimler die Freigabe.
Die von dir angesprochene Möglichkeit wäre nur durch eine Einzelabnahme bei deinem Prüfer möglich.
Grundsätzlich ist eine Anhängerkupplung nur an unbeweglichen fest mit dem Fahrzeug verbundenen Fahrzeugteilen zulässig. Die Ackerschine selbst ist schon mal beweglich und nicht fest verbunden, eine Festsetzung mit Bolzen o.ä. muss also vom Prüfer genehmigt werden. Die Aufhängung am HKH muss ebenso festgesetzt werden. Ob hier einfache massive Streben ausreichen, liegt wiederum im Ermessen des Prüfers.
Alle Teile, welche nicht original von Daimler sind werden dann geprüft bzw du erhälst eine TP-Nr eingeschlagen.
Auch wenn irgendwelche technisch möglichen Konstellationen schon realisiert sind, der Prüfer erstellt eine Einzelabnahme, in der Regel scheren die sich nicht um andere Lösungen, schließlich muss jeder Prüfer selbst für seine Unterschrift haften. Deshalb so viel wie möglich Original-Teile verwenden, dafür brauch er nämlich nicht zu unterschreiben.
#233852
Hallo,
Ich hab aus einem alten Thread meinen Beitrag kopiert....
http://www.unimog-community.de/index.ph ... highlight=

Da gehts zwar um den 411, aber das sollte ähnlich sein:



ich hab letztes Jahr eine gebaut- Materialkosten etwa 100 Euro, Eintragen etwa 90 Euro. Meine Kuplung baut auf den Heckkraftheber auf. Berechnungen habe ich selber gemacht. 3,5to sind eingetragen.

http://www.aegaeon.de/downloads/hermann ... hnung2.pdf


ein Photo von einem frühem Stadion gibts in dem alten Thread

http://www.unimog-community.de/index.ph ... highlight=

Auf Wunsch kann ich den Brief Scannen und eine Kopie schicken, dann brauchst Du keine neue TP-Nummer damit würde das Einragen nur 40 Euro kosten. Die TP Nummer wird eingeschlagen. Damit kann man dann Kupplung zu Gutachten zuordnen.

Gruß
Hermann
#233854
Hallo Hermann,

die Berechnungen sind ja wirklich umfangreich. Da hat der Prüfer sicher große Augen bekommen. Wirklich gute Arbeit.....
Allerdings im Verhältnis zur originalen bodenkonstanten Ackerschiene nicht einfacher. Der Vorteil wird, wie du geschieben hast die Höhe sein.
Für Matthias sehe ich keine Vorteile, da er wohl die allereinfachste Lösung nur mit dem Kraftheber sucht.
Ich habe zum Kraftheber eine bodenkonstante Ackerschiene im Regal liegen, der Wechsel geht innerhalb ein paar Minuten und auch mit der Höhe der Ackerschiene hatte ich noch keine Probleme.
Muss allerdings auch sagen, das ich diese wirklich selten brauche.

Grüße

Ralf
#233962
Hallo Matthias,

hatten wir schon, die Geschichte mit dem
Kugelkopf auf der Ackerschiene.

Ich hab´s eingetragen und die Unterlagen dazu.
Bei zweien hier aus dem Forum ist es dann auch
problemlos eingetragen worden.

Gutachten etc. als pdf-Dokument maile ich Dir gerne zu.

Fakt ist, wie schon geschrieben, daß die Ackerschiene
mittels Streben festgesetzt werden muß.
Ist aber alles kein großer Akt :wink:

Ich such das Ganze mal zusammen.
#234050
Moin,

jetzt würde mich aber interessieren, wie du das eingetragen bekommen hast, bzw. was eingetragen worden ist. Ich habe mich mit den Spezialisten für Zulassungsfragen bei uns in der Firma unterhalten (Landmaschinenhersteller im Emsland) und die einstimmige Meinung war, dass man eine Ackerschine nicht als Bock für eine 50er Kugelkopfkupplung eingetragen bekommen kann.

Mit einigen Paragraphen hinterlegt haben sie mir jedoch auch mitgeteilt, dass ich, sofern die Ackerschine gegen drehen, seitliche Bewegung und ungewollte Auf- und Abwärtsbewegung gesichert ist, mit einer nach DIN... geprüften Kugelkopfkupplung auf der Ackerschine im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz einen Anhänger ziehen darf.

Die maximale Stützlast ist dabei 150 kg und die max. anhängelast liegt bei 3,5 Tonnen. Sie sagten auch, dass ich das ganze nicht beim TÜV oder Dekra vorführen muss, da die Kugel bereits nach DIN geprüft ist ( auch an der E-Kennzeichnung zu erkennen) und die "bewegliche", also nicht dauerhaft fest am Fahrzeug montierte Ackerschine einfach nicht eintragungsfähig ist.

Wohlgemerkt: Die Ausnahmen beziehen sich auf den landwirtschaftlichen (LoF) Einsatz.

Gruß Niklas
#234174
Hallo in die Runde,

vielen Dank für Eure Beiträge und vor allem die aufschlussreichen Bilder und Links. Ich denke, dass es wohl leider nicht auf eine "einfache" Lösung hinaus laufen wird.


Hallo Frank,

vielen Dank für dein Angebot mit die PDF - DAtei zu schicken. Ich habe dir eine PN geschickt.


Bis dahin viele Grüsse

aus der Eifel

Matthias

Matthias.Hensen@googlemail.com
#234272
Hallo,

wie hier schon geschrieben wurde, setzt eine Eintragung die
Fixierung der Ackerschiene voraus.

Fixiert ist sie mittels der sichtbaren Streben als Höhenarretierung
auf ein bestimmtes Maß.

Drehbar (um die eigene Achse) ist meine Schiene nicht, weil hinten
Bolzen angeschweißt wurden, die in Bohrungen der Unterlenker greifen.
Auf dem Bild aber leider nicht sichtbar.
Ich finde es so recht praktisch, weil ich die Ackerschiene oft als Stufe/Tritt
beim Beladen auf die Pritsche nutze und das Ganze nicht kippelt.

Somit sind alle 3 von Dir Niklas genannten Punkte, Drehen, seitlich und
Auf.-/Abwärts, erfüllt.

Eingetragen sind 500 kg Stütz,- und 2000 kg Anhängelast bei gebr.
Anhängern. Reine LoF-Nutzung ist nicht vorgeschrieben.

Dazu liegen vor:
- Gutachten von MB für amtl. anerkannten Sachverständigen für
die Eintragung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von MB, Werk Gaggenau, an das
Kraftfahrt - Bundesamt
- DEKRA-Bescheinigung/Abnahme über den ordnungsgemäßen Anbau,
mit dem man dann zum Starßenverkehrsamt dackelt.

In den Gutachten ist natürlich meine F-gestell-Nr. eingetragen, diese
werden ja immer fahrzeugbezogen ausgegeben, kein Prüfer muß
diese (als Kopie) anerkennen.
Aber es soll ja auch Nette geben, die sich gnädig stimmen lassen
anhand der Unterlagen, wenn bsp. Hersteller und Typ identisch sind.
Und hier hat´s bei 2 Leuten schon so funktioniert.

Man kann ja vorab mal fragen, ob es denn eingetragen würde :?: ,
wenn...:wink: [/b]
#234280
Matthias_Hensen hat geschrieben:Hallo in die Runde,

Ich denke, dass es wohl leider nicht auf eine "einfache" Lösung hinaus laufen wird.
Doch, eigentlich schon.
Du suchst Dir 2 Flacheisen in entspr. Stärke und bringst sie auf Länge.
Versiehst jedes mit 2 Löchern und suchst passende Schrauben,
2 für die Anbauböcke und 2 für die Unterlenker, ev. noch je 1 Bohrung
in die Unterlenker, bei mir waren sie vorhanden.
Die richtige Höhe gleichst Du über die Streben aus.
#234304
Hallo Michael!
miien hat geschrieben: Traktoren müssen ja auch zum TÜV, und ich kenne niemanden der danach den Kugelkopf demontieren oder die Ackerschiene starr machen musste
Das ist dem Tüv auch ziemlich Egal. Jeder darf sich seine Kupplung selbst zusammen schustern, nur darf er sie im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzen. Wenn du dem TÜV sagst: Das ist eine Rangierkupplung, die wird nur im Hof benutzt! dann wird der nix sagen, sie wird aber auch nicht eingetragen. Wenn du sie doch auf der Strasse benutzt und es passiert was damit, dann wird halt auch die Versicherung nur mit den Achseln zucken.

Gruß
Thomas
#234572
miien hat geschrieben:hallo,
Traktoren müssen ja auch zum TÜV, und ich kenne niemanden der danach den Kugelkopf demontieren oder die Ackerschiene starr machen musste
grus
michael

...so ist es wohl, denn zwischenzeitlich habe ich die Streben abmontiert
und dem TÜV ist´s bei jährlichen HU egal.

Bewege so aber auch keine Anhänger auf der Straße.

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