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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#282016
hallo,
hat schon jemand den Versuch unternommen an einem Holzspalter einen Kugelkopf zu befestigen?
Hintergedanke: wenn ich hinten den Spalter dran habe( nein, keine möglivhkeit ihn vorne anzubringen wegen Winde), wie bekomme ich ohne Zweitfahrzeug den Hänger mit. vielleicht gibts ja auch schon Fotos von jemandem
gruss
michael
#282021
Hi,

ein Bekannter von mir hat es die ganze zeit so gemacht:

Mit der Hydraulik vom Porsche-Traktor die Säge oder Spalter auf den Autoanhänger gelupft und draufgestellt u. gesichert. Dann den Autoanhänger an den Landwirtschaftlichen Anhänger ran und den Traktor davor.
#282034
4.13 Anhängelast hinter Heckanbaugeräten (§ 42 StVZO)

Das Mitführen von Anhängern hinter einer mit einer Behelfsladefläche versehenen Zugmaschine ist nicht zulässig.

Das Mitführen von Anhängern hinter Anbaugeräten ist nur bei Zugmaschinen zulässig und nur unter nachstehenden Voraussetzungen vertretbar, die auf einem vom Gerätehersteller am Anbaugerät anzubringenden Schild wie folgt angegeben sein müssen:

a) Die Fahrgeschwindigkeit mit Anhänger darf 25 km/h nicht überschreiten.
b) Der Anhänger muss eine Auflaufbremse oder eine Bremsanlage haben, die vom Führer des ziehenden Fahrzeugs betätigt werden kann.

c) Das Mitführen eines Starrdeichselanhängers ist nur zulässig, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers das Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die Stützlast des Anhängers vom Anbaugerät mit einem oder mehreren Stützrädern so auf die Fahrbahn übertragen wird, dass sich das Zugfahrzeug sicher lenken und bremsen lässt.

d) Ein Gelenkdeichselanhänger darf am Anbaugerät mitgeführt werden, wenn das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als das 1 ,25fache des zulässigen Gesamtgewichtes des Zugfahrzeuges, jedoch höchstens 5 t beträgt.

4.14.1 Bei der Anhängekupplung eines Heckanbaugeräts ist zu beachten:

4.14.1.1 Das Leergewicht eines Heckanbaugeräts mit Anhängekupplung darf höchstens 400 kg betragen.
Der Schwerpunkt des Anbaugerätes darf nicht weiter als 600 mm von den Enden der unteren Lenker des Dreipunktanbaus (DIN ISO 730-1, Mai 1997) oder von der Ackerschiene entfernt sein.

4.14.1.2 In der Transportstellung muss die Anhängekupplung in der Mittellinie der Fahrzeugspur so hoch über der Fahrbahn angeordnet sein, dass die Zugöse des Anhängers etwa parallel zur Fahrbahn liegt.

4.14.1.3 Die Höhen- und Seitenbeweglichkeit der Anhängekupplung des Anbaugeräts darf in Transportstellung nicht mehr als 10 mm in jeder Richtung betragen.

4.14.2 An Behelfsladeflächen darf keine Anhängekupplung angebracht werden.
#282083
hallo Ingo,
ja so was stell ich mir vor.
vom rechtlichen muss man sich ja nicht auch immer allesmvermiesen lassen.
wenn ich es umsetzen will werde ich diese Punkte höchst wahrscheinlich auch alle erfüllen.
Stützlast ist ja nicht so extrem, und ich sehe das so etwas ja geht. und da ich mich damit eh nur in unseren ort bewege, ums holz aus dem Wald nach hause zu bringen, scheitn mir das eine gute Lösung
Gruss
michael
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