Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#130590
Hallo zusammen,

ich muss noch einmal was wegen der Führerscheinklasse T fragen. Und zwar gibt es dort ja die Bedingung, dass ich den landwirtschaftlichen Zweck erfülle und es bei Nichterfüllung Ärger geben könnte. Allerdings frage ich mich jetzt was ist denn ein landwirtschaftlicer Zweck? Selbst wenn ich nur mit dem MOG zur Wiese fahre, erfülle ich doch schon einen landwirtschaftlichen Zweck, weil ich zum Beispiel gucken will, wie hoch das Gras steht wegen eventuellem Schnitt. Oder ich fahre in die Feldmark spazieren und schaue nebenbei, wie weit der Weizen ist. Erfülle ich doch überall den Zweck.

Oder habe ich da generell was falsch verstanden?

Gruß Markus
#130607
Also da wir selber Landwirtschaft haben, würde ich einen Unimog als Zugmaschine zulassen wollen und hauptsächlich mit zulassungsfreien Anhängern arbeiten. Wenn ich mir beispielsweise einen 406 kaufen würde, würde er ja über dem zulässigen Gewicht von 3,5t liegen, so dass ich ihn nicht mehr mit dem PKW-Führerschein fahren könnte. Es sei denn man könnten den ablasten, wenn es denn überhaupt möglich wäre. Aber als am sinnvollsten sehe ich da den Führerschein T. Müssten den dann noch machen, aber das wäre das kleinere Problem. Aber wie ich schon geschrieben habe. Was heißt landwirtschaftlicher Zweck? Kann ich weit auslegen!!!
#130631
Hallo Markus,
landwirtschaftlicher Zweck ist doch ganz einfach. Alles was mit der landwirtschaftlichen Produktion zu tun hat. Das prüfen des Weizen ist genauso eine landwirtschaftliche Tätigkeit wie das melken einer Kuh. Das streichen eines Zaunes ist genauso eine landwirtschaftliche Tätigkeit wie das schweißen des Miststreuers.
Alle Tätigkeiten die mit der landwirtschaftlichen Produktion im Zusammenhang stehen.
Und der Landwirt ist einer der von allem ein bisschen können muss. Das ist ein Metaller, genauso wie ein Schreiner , Maurer usw. Der Landwirt hat in der Produktion eine Sonderstellung.
Neben der Fähigkeiten für Urproduktion muss er handwerklich auch fit sein (dafür gibts den Deula Lehrgang - was hatten wir für einen Spass......)

Beste Grüße

Bernd
#130642
@Markus
Hast du dich schon mal erkundigt welche Mehrkosten entstehen, wenn du nicht den Führerschein T sondern den Führerschein C1E machst ?
Mit dem C1E dürftest du sorgenfrei mit dem Unimog herumfahren. Mit einer kleinen Einschränkung: es darf nur 1 Anhänger angehängt werden.
Sonst eventuell das Rundum-sorglos-Paket: C1E und T gleichzeitig.
Gundo
#130643
Moin,

das interessiert mich jetzt auch mal genauer.

Es geht um den Führerschein T (den habe ich bei der Umschreibung der netten Dame auch aus dem Kreuz leiern können).

Ist das Fahren damit mit dem Sinn der Fahrt unabhängig von der Zulassung der Fahrzeuge oder mit der Zulassungsart der Fahrzeuge verbunden?

Ich hab mir immer eingebildet, wenn ich das ganze entsprechend auf grün zulassen kann, dann ist das schon OK. Wenn ich dann erwischt würde, wäre es ein Steuern- kein Führerscheinvergehen.

Wie ist das nun?

Gruss

Michael
#130647
Hallo Markus und Michael,

Die FeV sagt in §6:
Klasse T: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Hierdrin steht zunächst eine Beschränkung dieser Zugmaschinen auf 60Km/h. Bedeutet für den oben erwähnten 406, dieser muss entsprechend umgebaut werden. Dazu gab es hier schon ein paar Beiträge. Weiterhin steht hier die logische (komme aus derElektronik/Datenverarbeitung) und Verknüpfung zwischen Bauart und Zweck.
Ein Unimog mit Agrarausstattung ist sicherlich der Bauart nach für LoF Zwecke bestimmt, ein entsprechendes Grünes Kennzeichen förderlich.
Ein Zweiwege Unimog ist auch eine Zugmaschine erfüllt diesen LoF Zweck aber eher nicht.
Eine Fahrt eines Landwirts durch seine Gemarkung erfüllt sicherlich den Zweck LoF, wegen kontrolle des Anbaues, Viehbestand etc. Allerdings eine Fuhre Kies für Nachbars Garagenneubau wird schon wieder schwierig in der Diskussion.

ES ist also wirklich wie Gundo schon schreibt, zu prüfen ob nicht C1E eventuell plus T nicht sinnvoll ist.
#130648
Nieswurz hat geschrieben:Ich hab mir immer eingebildet, wenn ich das ganze entsprechend auf grün zulassen kann, dann ist das schon OK. Wenn ich dann erwischt würde, wäre es ein Steuern- kein Führerscheinvergehen.

Wie ist das nun?
Die Art der Nutzung zum Zeitpunkt der Kontrolle ist maßgeblich.

Du kannst hinter nen Mog mit schwarzer Nummer (eigene) landwirtschaftliche Anhänger ohne Zulassung mit Wiederholungskennzeichen hängen, wenn du einen landwirtschaftlichen Betrieb hast und eigene Erzeugnisse nach Hause kutschierst. Und zwar völlig unabhängig davon, was in den Papieren steht. Landw. Zugmaschine, Zugmaschine, oder sonstwas. Fährst du mit dem gleichen Gespann Baustoffe für fremde Leute durch die Gegend, ist dies illegal. Du brauchst zugelassene Anhänger und entsprechenden Führerschein.
Für die Nutzung des Fahrtenschreibers gilt das analog. Landwirtschaftlich keine Scheibe, gewerblicher Güterverkehr immer mit Scheibe, Zugmaschine bis 38kW ohne Anhänger keine Scheibe,... steht alles in der STVO, aber kannst dich drauf einstellen, dass die Polizei das im Einzelnen nicht immer weiß und dir irgendeine Anzeige zuschickt, wenn ihnen danach ist.

Frank
#130697
Danke schon einmal für eure Antworten! Dann fühle ich mich in meiner Vermutung ja schon einmal bestätigt, dass man den landwirtschaftlichen Zweck praktisch sehr weit auslegen kann. :thumbup:

Letztendlich stellt sich natürlich auch die Frage, wie informiert die örtlichen Kontrollorgane sind. Irgendwo hab ich im Forum auch schon mal gelesen, dass bei den ganzen unterschiedlichen Zulassungsarten praktisch kaum noch jemand exakt Bescheid weiß. Aber das heißt natürlich nicht, dass man diese Wissenslücken ausnutzen sollte. Aber ich denke mal, dass der Führerschein T für mich dann schon ganz gut ausreichen würde. Mit 2 Hängern zu fahren ist damit ja dann gestattet wenn ich das richtig sehe oder?!

Dann ist meine Unwissenheit schon wieder ein bisschen abgebaut worden! :D

Gruß Markus
Pleullagermuttern M180

Diese Motoren wurden ja nicht nur im Unimog sonde[…]

Hallo versuchs doch mal mit einer Staubsauger D&u[…]

Hallo Max das System hängt am Nebenverbrauch[…]

Hallo zusammen! Am M180 ist der Saugstutzen fuer d[…]