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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#61897
Hallo Stefan
Treckergeröll können machen was die wollen ,aber beim guten Unimog
hört der Spaß beim Tüüüv auf .An meinem 406 habe ich auch diesen
Knauf verbaut ,aber kurz vor Tüüüv wird der Knauf abgebaut .Ich habe
mal den Tüvvv Heini gefragt warum Treckergeröll den Knauf fahren
darf und die Unimogs nicht .Da sagte er mir das hat mit der Geschwindig
keit zu tun.Also darfst du dieses Teil nicht verbauen ,wo man doch damit
auf den Zentimeter genau fahren kann ,besonders im Gelände .


Gruß Roland U 406
#61900
Traktoren, Bagger usw. dürfen. Das ist mir bekannt.

Aber eben beim Unimog..........??

Es muß doch etwas handfestes geben, das es verbietet.
Wenn der TÜV-Mann meint, daß es mit der Geschwindigkeit zu tun hat, dann müßte er es doch auch belegen können. Und genau das würde mich interessieren.

Ist aber auch ne Lösung, zum TÜV-Termin das Teil abzubauen :roll:

Danke für deine Antwort.
Gruß
Stefan
#61908
Beim Schlepper ist es so, dass die Berufsgenossenschaft die Lenkradknöpfe für Schlepper ohne Servolenkung verbietet.
Die Dinger können bei unsagemäßem Gebrauch nämlich die Handknochen zertrümmern.
Beim Tüv hatte ich damit bisher keine Schwierigkeiten.

Sieht mir so aus, als wenn da ein Tüvmann BG Vorschriften übernimmt, die ihn nichts angehen. Machen die beim Thema Überrollbügel auch gerne.

Thorsten
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