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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Spezial-Forum zur Unimog-Baureihe U 404 S.

Moderatoren: stephan, krahola

#11940
Hallo Carl-S,

T geht nicht:

Klasse T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Da der Mog schneller als 60 km/h ist, braucht es doch den C1 oder C1E-Schein.

Gruß,
Martin
#11950
Hallo,
ich habe meinen 404 Pritsche gerade als zugmaschiene umschreiben lassen.
Dazu musste ich die Ladefläche auf das 1,4 fache der vorderen Achs-Spur mittels eines \"Wekzeug- Zubehörkastens\" verkürzen das sind beim 404 nacher noch 231cm Pritschenlänge. Das mit dem Landwirtschaftlichn wird bei uns im Odenwald nicht so eng gesehen (irgendwie ist doch alles Landwirtschaftlich, nich ;) )

Grüße aus dem Odenwald Robert


[Editiert am 28/12/2002 von RobertSeltmann]

[Editiert am 28/12/2002 von RobertSeltmann]
#11952
Moin, moin

Danke Robert für die genauen Angaben , ich hab den Mog zwar noch nicht ... aber .... ;)

Also das mit dem \"T\" Führerschein war wohl ein Missverständniss von mir (sorry habe mich mit dem Thema noch nicht länger beschäftigt)
Ich dachte um einen auf 3,5 t abgelasteten Mog fahren zu dürfen bräuchte man vielleicht die Klasse T, zusätzlich zur Klasse B, wenn der Mog grüne Nummer hat.
Aber das ist ja wohl nicht so, danke an Atreju für die \"genauere\" Beschreibung! :cool:

Das mit der Verkürzung der pritsche scheint ja nicht so das Problem zu sein.

Grüße aus Sauerland

C.S.
#7758
Hallo Carl,
für die Autobahn und Kraftfahrtstrassen ist nur ausschlaggebend, dass die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 60km/h liegt. Farbe des Kennzeichens spielt keine Rolle.
Gruß Ulli
#12273
Hallo,
wenn ich das noch richtig weiß, darfst du, wenn du den Mog auf 3,5T ablastest und ihn mit klasse B fährst, keinen landwirtschaftlichen hänger anhängen. Gas zulässige gesamtgewicht das dein Hänger haben darf ist ziemlich gering, die genaue zahl weiss ich leider nicht, aber ein landwirtschaftlicher hänger wiegt leer schon mehr ;)

Gruß Tim
#12334
Hallo Tim,

in der Richtung weis ich (ausnahmsweise) mal bescheid, ich fahre nämlich schon fast 2 Jahre nun eine Traktor mit landwirtschaftlichen Anhängern, ich habe (bis jetzt) Klasse \"L\".
Solange hinten an dem Hänger ein \"25\" km/h Schild klebt und du auch nicht schneller fährst geht das (soweit ich weis), ob das dann aber vielleicht wieder zu einem Versicherungsproblem wird weis ich nicht.

Danke trotzdem fürs tippen, jede Antwort bringt irgen etwas :exclam: :D

Grüße aus dem Sauerland
C.S.
#12366
Hallo Tim,

habe mich heute mal mit nem Freund über das Thema unterhalten, und ich muss mich leider für eine eventuelle falsch Ausage ENTSCHULDIGEN! Also er meinte nämlich zu mir das dass mit den 25 km/h schon stimmt, aber nur wenn die Zugmaschiene auch nicht schneller als 32 km/h fährt. Naja ich habe dann halt heute abedn noch mal bei http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/index.php nachgeschaut, und das hier unter Klasse \"L\" gefunden:

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden ...

Da hatte mein Freund wohl recht, also bringt das bei einem Unimog nichts! Tut mir leid :exclam:

Aber wenn du Klasse B + E hast muß es eigentlich auch gehen, wenn ich das \"Behörden-Deutsch\" da nicht schon weider falsch verstehe... ( ;) ) :

Klasse BE :
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (laut : http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/BE.php)

Ohne Klasse E zusätzlich zur Klasse B darf man nur Anhänger bis zu einer zuläsigen Gesammtmasse von nicht mehr als 750 Kg (was bei landwirtschaftliche oft schon das Leergewicht ist ...) ziehen. Da hattest DU also Recht (in deinem ersten Beitrag) :exclam:

(Also nimm das hier von mir nicht so ernst und fertig ;) )

Viele Grüße

Carl S.
#12368
Hallo ich noch mal,

also ich habe noch mal durch die ganzen Post`s hier in diesem threat geschaut (sind ja mitlerweile dochn paar mehr... ;) ) und da ist mir oben der Beitrag von Ulli aufgefallen :
Werden 25km/h-Anhänger mitgeführt, dürfen die das Kennzeichen der Zugmaschine tragen, bei allen anderen Anhängern benötigen diese eine eigene Zulassung, egal ob grün oder schwarz.

@ Ulli: vielleicht kannst du ja noch mal was zum Thema \"25 km/h Hänger\" sagen, ich habe auf deiner Homepage deine Bilder gesehen, wo du Landwirtschaftliche Anhänger mit dem Mog ziehst. Auserdem auch nochmal von mir (auch wenns Abgedroschen klingt) : Ich fand deine \"Hochwasser-Hilfsaktion\" einfach super! (habe jetzt erst davon erfahren)

Gruß
C.S.
#12425
Hallo,

na dann viel Spass beim lernen Tim! ;) Nur mal noch eine frage DA zu : machst du C1E oder CE ? Und wenn es dir nichts ausmacht könntest du ja vielleicht mal über die Kosten berichten, das Thema Führerschein ist ja heute nicht ganz billig... :o

Vielleicht können wir das mit den 25 km/h Hängern ja irgend wann noch mal klären, würde mich jetzt auch interessieren was nun richtig ist! :)

Viele Grüße aus dem (verschneiten & *Arschkalten*) Sauerland

Carl S.
#12426
Hi Carl,
ich mach den CE, also den 40tonner, was der mich jetzt so genau kostet weiß ich noch nicht, ich bekomme ihn über die Feuerwehr 60% günstiger als er normal kostet. Der Bruder von einem freund von mir hat für den CE, auch über die Feuerwehr um die 4 DM bezahlt. Das mit dem 25kmh Hänger ist eigentlichg anz einfach, wenn du mit klasse B fährst und der Unimog nur 32kmh läuft dann darfst du den 25kmh hänger anhängen, wenn der unimog schneller ist und ein zulässiges Gesamtgewicht von höchstens 3,5t hat darfst du nur kleine autoanhänger anhängen, wieviel die genau wiegen dürfen weiß ich allerdings leider nicht mehr. Wenn ich was die kosten betrifft genaueres weiß, werd ich es hier posten.
Gruß Tim
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