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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#83226
Hallo!!

Ein Bekannter hat einen Ruthmannhubwagen mit U1500 Treibkopf gekauft.
Bei der Zulassung wurde im klar gemacht das es keine Zulassung gibt,da das Fahrzeug nicht den heutigen Abgasvorschriften entspricht. :( :twisted:
Wer kennt eine Möglichkeit diese Vorschrift zu umgehen???
Zwei Gedanken hatten wir schon, im Ausland kurz Zulassen / Motor austauschen.
Wir sind für jede Hilfe dankbar :!:

m.f.g. UnimogHeim
Grüße aus dem Schönbuch
#83264
könnte da ein fahrzeugdatenblatt von DC nicht weiter helfen?
und notfalls zusätzlich ein sachverständigengutachten vom tüv?
bei den oldtimern gilt doch auch das baujahr, und nicht der tag der ersten zulassung.
welches baujahr ist der mog? älter als 30 jahre? gibt's den 1500 schon so lange?
tut mir leid, daß ich noch mehr fragen habe als Du, aber hier gibt's bestimmt hilfe.
#83457
Moin,

das Baujahr gilt für die Anerkennugn auf H oder 07er-Kennzeichen.

Das Problem, was hier vorliegt ist, daß das Fahrzeug einer Neuzulassung unterliegen dürfte, da es halt noch nie zugelassen war. Daher werden dann auch die Normen der Neuzulassung gefordert.

Bei BW und anderen Armeefahrzeugen wird anerkannt, daß diese bei der Armee schon nach deren Regularien zugelassen waren.

Das selbe Problem tritt auch gerne bei Zweiwegefahrzeugen auf. Der Ruthmann wird wahrscheinlich in einem größeren Werk in der Versorgung gewesen sein, oder?

Was will er denn mit dem Ruthmann machen, wenn er sich auf Oldtimerveranstaltungen beschränken würde und das Alter stimmen würde, könnte das mit dem 07er-Kennzeichen klappen, dafür benötigt man ja nur das Datenblatt des Fahrzeuges und keinen Brief.

Gruss

Michael
#83631
Hallo Leute!!

Vielen Dank für eure Hilfe.
In den letzten Tagen gab es eine Überraschung :lol:
Der Mann von der Zulasungstelle mußte die Sache auf unser "drängen"hin
seine Vorgesetzten über geben.Dieser gab die Sache weiter nach Stuttgart. Von dort gab es eine mündliche Zusage für ein Sonder - Ausnahmegenehmigung mit der kann der Mog ganz normal Zulassen werden wurde gesagt. Die Begründung solche Probleme gibt es mit dieser Vorschrift hin und wieder? Jetzt warten wir auf das "Schriftstück".
Wir gehen davon aus das nun als OK ist.

Danke für eure Bemühung Super :lol:
UnimogHeim
Gruß aus dem Schönbuch
#83981
Moin,

eigentlich muß das Fahrzeug auch noch nie zugelassen gewesen sein. In den Verordnungen ist immer die Rede von "in den Verkehr bringen". Ein Fahrzeug das z.B. Baujahr 1970 ist und noch nie zugelassen war, aber auf einem Betriebsgelände gefahren ist, ist auch in den Verkehr gebracht worden. Und dieses Fahrzeug kann man auch zulassen. Das bekommt dann als ersten Tag der Zulassung den 1.1 oder 1.7. des Bj. .
Zur Zulassung geht man dann den Weg der Wiederzulassung und holt sich ein Gutachten gem. § 21 StVZO beim TÜV und beantragt einen neuen Brief.

Gruß Stefan
#84015
Moin Stefan,

ich halte diese Argumentation leider von Seiten der Behörden für Diskutierbar. Ein Fahrzeug, was ohne Nummernschild auf meinem Betriebsgelände gefahren ist (Dies muß dafür auch nicht öffentlich zuwegbar sein), ist halt nicht in den Verkehr gebracht, da dieser draußen gelassen wird.

Ich hoffe es klappt trotzdem!

Michael

P.S. Mittwoch Rosenhof (Gibt ne schöne Grünkohlplatte dort!)?
#84225
Moin,
ich halte diese Argumentation leider von Seiten der Behörden für Diskutierbar.
das kenne ich auch von der Zulssungsstelle in Lübeck.

Am besten sagt man, daß der Brief verschollen ist. In Flensburg werden die Daten von stillgelegten Fahrzeugen nach einer gewissen Zeit gelöscht, normalerweise kann da niemand nachvollziehen, ob ein Fahrzeug vor z.B. 20 Jahren schon einmal zugelassen war.

Grünkohl ist lecker, aber nur wenn da nicht so eine dicke fette Schwarte drinnen ist!
Gibt's dazu Bratkartoffel?

Gruß Stefan
#84266
Die Geschichte mit"in Verkehr bringen" betrifft nicht in den öffentlichen Verkehr bringen( Zulassung) sondern in den Handels- oder Warenverkehr bringen, deshalb auch die auch juristisch vollkommen unterschiedlichen Bezeichnungen. Man kann nähmlich auch Güter in den Verkehr bringen, die nicht zulassungsfähig sind (Fernseher z.B.).
Das gleiche Problem habe ich wie Nieswurz schreibt bei meinem( Ex Zweiwege) Baujahr 1975, Erstzulassung 1991. Die Inverkehrbringung wird bei mir mit 1975 anerkannt. Allerdings besitze ich auch den Orginalbrief. Probleme gibt es regelmäßig bei der Zulassungsstelle bzw KBA, da der Nummernkreis des Fahrzeugbriefes nicht mit dem Erstzulassungsdatum konform ist. Dieses Merkmal wird wohl nicht in Flensburg gespeichert, da der Vorbesitzer das gleiche Problem hatte und mich beim Kauf auch direkt darauf hingewiesen hat.
#84753
Hallo Freunde!!!

Der Mog ist nun zugelassen :lol: ganz normal mit dem orginal Brief.
Es war kein Abgasgutachten oder Werksbescheinigung notwendig.
Eine Ausnahmegenehmigung oder sowas ähnliches vom Landratsamt gabs auch nicht.
Es wurde von der Zulassungstelle mitgeteilt das man mit den üblichen Unterlagen Doppelkarte,Brief und Vollautachen nochmal kommen soll.
"das wars"
Normaler Weis kann man die Sache so nicht hinnehmen :twisted: aber wir haben keine Lust mehr. Und der Mog ist zugelassen :D

Nochmal vielen Dank!!!
UnimogHeim
Gruß aus dem Schönbuch

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