- 09.11.2002, 20:27
#10761
HalloDaniel,
ein Unterfahrschutz war beim Unimog noch nie vorgeschrieben, egal wann er gebaut wurde. Dies ist mit dem Einsatzzweck des Unimog nicht vereinbar.
Lt § 32 StVZO müssen LKW, Zugmaschinen und Anhänger mit mehr als 3,5t zGG und mehr alls 25km/h Höchstgeschwindigkeit mit seitlichen Schutzvorrichtungen versehen werden. Gültig für fahrzeuge die ab 01.01.1992 erstmals zugelassen wurden und vom 01.01.1994 für alle im Verkehr bifindlichen fahrzeuge ab Erstzulassung nach dem 01.01.1975. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind im wesentlichen Fahrzeuge mit kurzem Radstand( Sattelzugmaschinen), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie, und jetzt kommts, für Sonderzwecke konzipierte Fahrzeuge bei denen seitlich und damit hintere Schutzvorrichtungen mit dem Verwendungszweck unvereinbar sind. Die Versagungsurkunde für den Seitenanfahrschutz wurde dem Unimog mit EG-Zertifikat: e1-89/297-00011 erteilt, die Versagung für den Heckunterfahrschutz unter EG-Zertifikat: e1-70/221-0485 für Baumuster 408-418 und e13-70/221-1557 für U 427-437. Quelle: technisches Handbuch Unimog, Ausgabe 1999.
Für weitere Rückfragen stehe ich gerne berei.
Thorsten
Thorsten aus Ettlingen/Baden