Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#1156
Hallo zusammen;

seit ein paar Tagen geht mir der Gedanke im Kopf herum meinen 421 auf 6 km/h zu drosseln. Hört sich vielleicht etwas seltsam an, aber es gibt ja genug lof Fahrzeuge die nur 6 km/h laufen. Hätte halt den Vorteil keine Tüv Vorführung mehr und keine Versicherung. Meine Frage dazu:

1. Hat das schon mal jemand von euch gemacht?
2. Muß der Mog vom Tüv abgenommen werden (Betriebserlaubnis, Gutachten, etc)?
3. Hab irgendwo gelesen das das seit 2002 nicht mehr möglich sei, bzw. das ein Fzg mit 6 km/h trotzdem Versichert werden muß und auch Kennzeichen führen muß.

Eine weitere alternative wäre die Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine unter 20 km/h. Hab mir überlegt z.B. einen Heckanbaubagger, oder eine Hubarbeitsbühne zu montieren.

Vielleicht hat ja jemand von euch noch einen brauchbaren Vorschlag. ;)

Hoffe auf zahlreiche Antworten

Gruß, Volker
#2987
Hallo zusammen;

seit ein paar Tagen geht mir der Gedanke im Kopf herum meinen 421 auf 6 km/h zu drosseln. Hört sich vielleicht etwas seltsam an, aber es gibt ja genug lof Fahrzeuge die nur 6 km/h laufen. Hätte halt den Vorteil keine Tüv Vorführung mehr und keine Versicherung. Meine Frage dazu:

1. Hat das schon mal jemand von euch gemacht?
2. Muß der Mog vom Tüv abgenommen werden (Betriebserlaubnis, Gutachten, etc)?
3. Hab irgendwo gelesen das das seit 2002 nicht mehr möglich sei, bzw. das ein Fzg mit 6 km/h trotzdem Versichert werden muß und auch Kennzeichen führen muß.

Eine weitere alternative wäre die Zulassung als selbstfahrende Arbeitsmaschine unter 20 km/h. Hab mir überlegt z.B. einen Heckanbaubagger, oder eine Hubarbeitsbühne zu montieren.

Vielleicht hat ja jemand von euch noch einen brauchbaren Vorschlag. ;)

Hoffe auf zahlreiche Antworten

Gruß, Volker
#11401
Man muß nur ein Stückchen Flacheisen in die Schaltkulisse einbauen, so daß die Gänge 3 bis 6 gesperrt sind und dann eine Getriebeschraube verblomben. Mein alter 406 hatte so eine Sperre, allerdings nur für die Gänge 5 und 6. Das Flacheisen braucht dann nur etwas länger zu sein. Alternativ gab es eine abschließbare Schaltung, welch nur die Gänge 1 und 2 zuläßt.
Gruß Helmut
#11377
Man muß nur ein Stückchen Flacheisen in die Schaltkulisse einbauen, so daß die Gänge 3 bis 6 gesperrt sind und dann eine Getriebeschraube verblomben. Gruß Helmut
Hallo Helmut; danke für deine schnelle Antwort :) Wie das techn. zu realisieren ist ist mir schon klar, mir geht es hauptsächlich um die rechtliche Seite. Und da findet sich auch im www recht wenig :(
Gruß Volker
#11232
Hallo !

Ich hab letztens noch in irgendeinem Traktorforum darüber gelesen und zwar das es nicht mehr zulässig ist, mit einem solchen 6-kmh-Gefährt zu fahren (ohne Zulassung) also das selbe was Du auch schreibst. Solltest mal bei Deiner Zulassungsstelle anrufen und nachfragen. Aber mal andersrum : Wofür hat man einen Unimog, wenn man dann damit nur noch 6 kmh fährt ? Das mit der selbstfahrenden Arbeitsmaschine kann man machen, auch ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, ist dann auch steuerfrei musst ihn nur versichern, die Tarife halten sich glauib ich im Rahmen. Hat nur den Haken das du dann damit wirklich nichts anderes mehr machen darfst.
#11412
Hallo Olli,

ich hab an meinem Mog grüne Schilder; ist also Steuerbefreit. Aber darum geht es mir gar nicht. Will mir die jährliche Tüv-fahrerei sparen, und auch die Versicherung. Ist auch nur so ein Gedanke von mir, und wenn es sich kostengünstig realisieren läßt warum nicht?

\"Brauchen\" tu ich meinen Unimog höchstens 1-2 mal im Jahr; ansonsten ist es halt mehr ein Hobby, wie wohl bei den meisten hier. Und zum mähen, wofür ich ihn die meiste Zeit benuzt habe hab ich jetzt was anders. Hätte auch noch den Vorteil das mein Freund, dem sie den Führerschein abgenommen haben auch mal was ziehen kann, und nicht immer darauf angewiesen ist das jemand Zeit hat; das aber nur nebenbei.

Die Zulasungstelle war mir absolut keine Hilfe, die waren mit meiner Frage völlig überfordert, genau so wie die Polizei; die haben nur was von Führerscheinfrei usw. gewußt. Und vom ADAC hab ich bis jetzt auch noch nichts gehört; offensichtlich scheint das keinaktuelles Thema zu sein.

Wäre halt so ein typisches \"Winterprojekt\" für mich, kennst du ja bestimmt :D

Gruß, Volker
#11415
Also mit der AHK kann so ganz nicht stimmen, denn ein Autokran ist ja wohl auch eine selbstfahrende Arbeitsmaschine und der ein oder andere hat auch ne AHK und zieht einen Anhänger mit Gewichten drauf, deshalb ist er bestimmt noch keine Zugmaschine. Ob man das beim Unimog so durchgesetzt bekommt, ist wohl mehr Ermessenssache des Prüfers. Ich hab das Spiel einmal mit einem 406 mit Kran gemacht, da musste die Kupplung allerdings auch ab. Zu der selbstfahrenden Arbeitsmaschine mit 20 kmh müsste man dann aber auch eine ABE haben oder ? Und die 20 kmh Variante nutzt deinem Bekannten auch wenig, selbst dafür braucht er nen Führerschein. Laste den Unimog doch unter 3.5 to ab, dann musste wenigstens nur alle 2 Jahre zum TÜV.
#11418
@ Volker
Also nachdem du das Flacheisen eingelegt hast, wird das Getriebe verblombt und beim Fahrzeug wird dann als \"Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 6Km/h \" eingetragen. Versicherungstechnisch ist die Frage damit noch nicht geklärt, lediglich Zulassung bzw Steuer. Bei meinem alten Mog war die Geschwindigkeit unter 40 Km/h und dadurch als Zugmaschine nur alle 2 Jahre beim Oberbaurat vorzuführen. Ich muß mal sehen, ob ich das Teil noch habe. Wäre eine Alternative zu 6Km/h
Frag mal Bernd Schömann
http://www.unimog-versicherung.de
welche Versicherung dann möglich ist.
Gruß Helmut

[Editiert am 11/11/2003 von Helmut-Schmitz]
#11484
Hallo Pegasus,
die Reduzierung auf 6 km/h befreit dich zwar von der Versicherungspflicht aber nicht von der Haftung im Schadenfall. Es ist richtig, dass Fahrzeuge bis 6km/h in Privathaftpflichrtversicherungen Prämienfrei mitversichert werden können. Aber nicht bei jeder Versicherung. Ausserdem sind diese Beitragsfreien Mitversicherungen von Fahrzeugen bis 6 km/h in der Regel nur auf dem Privatgelände versichert. Wenn du dann permanent auf der Straße gondelst, wird der Privathaftpflichtversicherer wohl ein Problem damit haben (und die vielen dann für dich wahnsinnig schnellen Autos auch). Einfacher ist dann die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung. Die kann man schon für 62,00 Euro haben, da ist dann schon eine Privathaftpflicht mit drin und in jedem Fall Zug- / Arbeitsmaschinen bis 20 km/h und vieles mehr.
Grüße
Bernd Schömann
Keilriemen 411 OM 636

Hallo Nils, Keilriemen ET.-Nr.:007753 012507,L&au[…]

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