Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#141
Hallo Mogler,

ich habe ein paar Fragen zur Zulassung meines Mogs.
Ursprünglich wollte ich ihn \"landwirschaftlich\" also mit grünem Nummernschild zulassen.
Allerdings hat sich da das Finazamt Neuss quergestellt. Obwohl wir ein wenig Land haben
und das Finanzamt dafür auch Steuern kassiert (mit dem Vermerk:zur landwirtschaftlichen Nutzung) - haben die sich geweigert. Begründung es muss mit dem Land auch Gewinn gemacht werden. Meine Bemerkung: Garten/Acker Liebhaberei hat nicht gereicht.
:casstet:
Na, gut...da der Mog knapp 40Jahre alt ist, dachte ich: also historisch zulassen.
Da braucht man natürlich ein Gutachten. Gestern wurde mir mitgeteit, das könne nur der TÜV! Nun meine Fragen:
1. Stimmt das? Oder können es auch andere KFZ-Sachverständige???
2. Was wird da eigentlich tatsächlich geprüft???
Der Mog ist im wesentlichen schon noch original...aber einige Kleinteile nicht.
Er hat TÜV - ist also besser als Zustand 4. Die Lackierung ist aber nicht mehr original.
Kann sowas zu Problemen führen???

Vielen Dank für die hoffentlich zahlreichen Antworten...
Gruß,
Dominic
#431
Hallo Mogler,

ich habe ein paar Fragen zur Zulassung meines Mogs.
Ursprünglich wollte ich ihn \"landwirschaftlich\" also mit grünem Nummernschild zulassen.
Allerdings hat sich da das Finazamt Neuss quergestellt. Obwohl wir ein wenig Land haben
und das Finanzamt dafür auch Steuern kassiert (mit dem Vermerk:zur landwirtschaftlichen Nutzung) - haben die sich geweigert. Begründung es muss mit dem Land auch Gewinn gemacht werden. Meine Bemerkung: Garten/Acker Liebhaberei hat nicht gereicht.
:casstet:
Na, gut...da der Mog knapp 40Jahre alt ist, dachte ich: also historisch zulassen.
Da braucht man natürlich ein Gutachten. Gestern wurde mir mitgeteit, das könne nur der TÜV! Nun meine Fragen:
1. Stimmt das? Oder können es auch andere KFZ-Sachverständige???
2. Was wird da eigentlich tatsächlich geprüft???
Der Mog ist im wesentlichen schon noch original...aber einige Kleinteile nicht.
Er hat TÜV - ist also besser als Zustand 4. Die Lackierung ist aber nicht mehr original.
Kann sowas zu Problemen führen???

Vielen Dank für die hoffentlich zahlreichen Antworten...
Gruß,
Dominic
#2262
Hallo Mogler,

ich habe ein paar Fragen zur Zulassung meines Mogs.
Ursprünglich wollte ich ihn \"landwirschaftlich\" also mit grünem Nummernschild zulassen.
Allerdings hat sich da das Finazamt Neuss quergestellt. Obwohl wir ein wenig Land haben
und das Finanzamt dafür auch Steuern kassiert (mit dem Vermerk:zur landwirtschaftlichen Nutzung) - haben die sich geweigert. Begründung es muss mit dem Land auch Gewinn gemacht werden. Meine Bemerkung: Garten/Acker Liebhaberei hat nicht gereicht.
:casstet:
Na, gut...da der Mog knapp 40Jahre alt ist, dachte ich: also historisch zulassen.
Da braucht man natürlich ein Gutachten. Gestern wurde mir mitgeteit, das könne nur der TÜV! Nun meine Fragen:
1. Stimmt das? Oder können es auch andere KFZ-Sachverständige???
2. Was wird da eigentlich tatsächlich geprüft???
Der Mog ist im wesentlichen schon noch original...aber einige Kleinteile nicht.
Er hat TÜV - ist also besser als Zustand 4. Die Lackierung ist aber nicht mehr original.
Kann sowas zu Problemen führen???

Vielen Dank für die hoffentlich zahlreichen Antworten...
Gruß,
Dominic
#17029
Hallo Dominic,
alles Wissenswerte zur Oldtimerzulassung findest du hier

http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/servi ... chland.pdf

Farbe spielt keine Rolle, solange nicht \"gelbe Kotflügel, blaue Motorhaube, silberne Felgen, rote Türen...\" lackiert wurden. An- und Umbauten sind auch kein Problem, soweit es sich um zeitgenössische Teile handelt. Ich denke, dass bei Nutzfahrzeugen die Richtlinien etwas flexibler ausgelegt werden, als das im PKW-Bereich gemacht wird.

Gutachten kann neben TÜV/DEKRA wohl auch jeder freie Kfz-Sachverständige machen, der die Befugnis zur Erstellung von Oldtimergutachten hat - mit deiner Zulassungsstelle klären.
#9398
Servus Dominic,
ja ja , das Liebe Finanzamt , aber bei mir war es kein Problem mit meinem 406 Bauj. 1982 als Landwirtschaftliches Fahrzeug zuzulassen. Habe kurz vor dem anmelden bei dem Finanzamt angerufen und fragte ob meine Wiese ausreicht ca. 500 qm . Die Antwort war , wenn es eine Obstwiese ist, gibt es kein Problem , auch wenn ich die Wiese nur gepachtet habe . Also ging ich zur Zulassung , meldete den Mog mit grüner Nummer an und ein paar Wochen später bekam ich den Wisch vom Finanzamt den ich auszufüllen hatte .Ich gab die Obstwiese mit der Gemarkung an und noch eimal eine Wiese die ich gepachtet habe , und der Finanzbeamte war zufrieden . Wollte nichteinmal den Pachtvertrag sehen .
Nur zur Info , ich habe die Obstwiese angepachtet und die 2 Wiese gehört mir nicht habe sie auch nicht gepachtet.
Also ich habe kein eigenes Grundstück !
Der Beamte sagte zu mir es reicht , wenn ich etwas Land angepachtet habe , am besten mit Obstbäumen darauf .

Gruß Peter
#12008
@Peter:
Ja, da hast Du wohl Glück gehabt und bist an einen vernünftigen Beamten geraten!
Insgesamt scheint man die Gesetzeslage von Amt zu Amt völlig unterschiedlich
auszulegen - was ja auch seinen Beweis in diesem Forum findet:
Wenn man recherchiert findet man alles von \"ich musste nur irgend einen Wisch
unterschreiben bis \"Die haben mir sogar einen landwirtschaftlichen Mindestverdienst
vorgeschrieben plus Gewerbeanmeldung plus Vorsteuer\".
Ich hätte am liebsten den original Geseztestext...hat nicht der
Bernd Schömann gesagt man könne diesen bei ihm anfordern?????

Zum Thema Historische Zulassung:
Mir hat sowohl der TÜV, die Zulassungsstelle sowie das Finazamt mitgeteilt
das Gutachten könne nur der TÜV machen. Nach den Komentaren in
diesem Forum können es aber angeblich auch andere!?
Gibt es jemand in NRW der aus eigener Erfahrung bestätigen kann dass ausser dem
TÜV auch noch andere begutachten dürfen???? Und falls ja - wer???
Der örtliche TÜV-Mensch hat nämlich auf meine freundliche telephonische
Anfrage bereits gesagt: Er sei bei sowas recht streng - da dürfe gar nix fremdes dran sein - der Zustand mindestens 3 besser 1-2. Der Lack original und TIP-TOP...etc....
Das Gutachten kostet 90 Euro (+ rotes Nummernschild für den Tag)
und ich hab so das komische Gefühl, dass bei dem Gutachter selbst ein werksfrischer MOG durchfallen würde...bei mir stellt sich so langsam Frust ein..... Schnüff....

Also wer etwas zu dem Thema weiss.... BITTE MELDEN!
Danke und Gruß,
Dominic
#12384
Hallo Dominic,

anlässlich der Begutachtung einer Kugelkopf-Hängerkupplung an meinem Mog habe ich auch die Erfahrung machen müssen, dass nur der TÜV ein Gutachten erstellen darf. Der Prüfer bei der DEKRA hat nur mit den Schultern gezuckt und gesagt: Darf ich nicht !

Aber vielleicht hat jemand andere Erfahrungen gemacht ? Bitte berichten !

Gruss aus Südwestfalen
Gerhard
#12208
Hallo Leute,

da kann ich nur sgaen: Deutschland einig Vaterland, blabla...
Also, die grüne Nummer gibts wirklich von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich, und auch wohl innerhalb eines Finanzamtes mal so, mal so.
Und das H-Gutachten darf im Westen nur der TÜV, im Osten nur die DEKRA machen!
Toll nicht?
Tschüß,

Bernd
#11540
Die Sache mit der Anerkennung des landw. Betriebes ist eindeutig, nur die Mindestflächen sind je Bundesland unterschiedlich. Zitat aus einem Gutachten: Die Zgm darf nur zu land- oder forstw. Zwecken eingesetzt werden. Die Bewirtschaftung der landw. Flächen muss hinsichtlich des Arbeitseinsatzes, der Investitionen zur Erhaltung oder Steigerung des Ertrages sowie der Höhe des erzielbaren Ertrages einem Haupterwerbsbetrieb vergleichbar sein. Ich durfte das ganze Procedere 1999 einmal komplett durchmachen, als nach ca. 15 Jahren grünen Nummern eine übereifrige Beamtin beim Finanzamt die grüne Nummer beim nächsten Unimog verwehrte. Ich habe dann darauf bestanden, dass der Betrieb überprüft wurde. Ein netter Sachverständiger erschien im Auftrag des Finanzamtes, liess sich die Flächen zeigen, einschl. der Besitzverhältnisse und der Hofstelle. Danach habe ich ein positives Gutachten bekommen, und dürfte jetzt (theoretisch) soviel landw. Zugmaschinen zulassen, wie ich möchte, alle mit grüner Nummer.. ( und das Gutachten zahlte das Finanzamt )
Gruss
e.a.
#14774
Hallo zusammen,
das mit der grünen Nummer wird von FA zu FA unterschielich gehandhabt. Zu den Bundeländern ohnehin nochmal. Es geht letztendlich eigentlich immer um die Frage, wer ist land oder forstwirtschaftlicher Unternehmer. Die Landwirtschaftskammern und Berufsgenossenschaften sehen das ziemlich eindeutig. Definiert ist das Ganze im §123 SVG (Sozialversicherungsgesetz) diesen Paragraphen kann sich jeder auf meiner HP runterziehen(unter dem Menüpunkt Service). Jedenfalls heißt es im §123 SVG dass wer Beiträge zur Berufsgenossenschaft für landwirtschaft zahlt, auch als Landwirt gilt.

Bei der Oldtimerzulassung und dem etnsprechenden Gutachten geht es nicht um ein herkömmliches Gutachten zur Wertermittlung oder so. Vielmehr geht es darum dass laut Gutachten festgestellt wird, dass ein Fahrzeug die Voraussetzung nach § 21C der StVZO erfüllt. Diese Gutachten können nur vom TÜV erstellt werden.
Gruß
Bernd Schömann
#24407
Hallo Dominic,

hier meine Erfahrung mit der Erteilung eines H-Kennzeichens: Unimog zum örtlichen Landmasch.Händler gebracht mit dem Auftrag: TÜV und fragen, was an dem Mog gemacht werden muß, um ein H-Kennzeichen zu erhalten. Abholung: kein TÜV, aber Gutachten für H-Kennzeichen. Begründung: Ist billiger so, da TÜV in Gutachten für H-Kennzeichen enthalten ist. Mogzustand so 3 bis 4. Auch solche Prüfer gibt es! Ich habe schon häufiger die Erfahrung gemacht, dass die Prüfer draussen in den Werkstätten wesentlich flexibler und praxisnäher sind als an den TÜV-Stationen.

Gruß Sven

Hallo Jürgen, vielen Dank für deinen Hin[…]

So ist es momentan umgesetzt:

Guten Abend! Habe in meinem Fundus eine gute 404S […]

Hallo zusammen, zufällig habe ich vor ein p[…]