- 15.01.2003, 17:02
#12892
Kleine Korektur zum 07 wechselkennzeichen.
Nur in NRW muss man eine TÜV Bescheinigung vorlegen. in anderen Bundesländern nicht. Wer eine 07 Nummer hat geht mit dem Brief oä. zum Straßenverkehrsamt und läst sich einen Roten Kfz schein ausstellen. Im Gesetz steht nichs von TÜV für die erteilung eines Wechselkennzeichens eines Fahrzeuges. Nachzulesen in der vorletzten Oldtimer-Markt.
Gruss aus dem Oberbergischen
Nur in NRW muss man eine TÜV Bescheinigung vorlegen. in anderen Bundesländern nicht. Wer eine 07 Nummer hat geht mit dem Brief oä. zum Straßenverkehrsamt und läst sich einen Roten Kfz schein ausstellen. Im Gesetz steht nichs von TÜV für die erteilung eines Wechselkennzeichens eines Fahrzeuges. Nachzulesen in der vorletzten Oldtimer-Markt.
Gruss aus dem Oberbergischen