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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#12892
Kleine Korektur zum 07 wechselkennzeichen.
Nur in NRW muss man eine TÜV Bescheinigung vorlegen. in anderen Bundesländern nicht. Wer eine 07 Nummer hat geht mit dem Brief oä. zum Straßenverkehrsamt und läst sich einen Roten Kfz schein ausstellen. Im Gesetz steht nichs von TÜV für die erteilung eines Wechselkennzeichens eines Fahrzeuges. Nachzulesen in der vorletzten Oldtimer-Markt.
Gruss aus dem Oberbergischen
#12893
nochmal rotes 07er-Kennzeichen:
auch in Niedersachsen ist die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges durch einen amtl. anerkannten Sachverständigen nachzuweisen. Und zur Erlangung des 07er-Kz ist nicht nur ein min. 20 Jahre altes Kfz sondern auch ein pol. Führungszeugnis erforderlich. Wer also schon mal rechtskräftig verurteilt wurde, hat da schlechte Karten - Punktehamster in Flensburg natürlich auch. Das Kz. wird übrigens für 3 Jahre ausgegeben, die Kosten für Steuer und Versicherung sind auch nicht ganz ohne, da für den 3-Jahreszeitraum gezahlt werden muß, auch wenn zeitweise kein Fz damit bewegt wird. Lohnt sich nur für Leute, die mehrere Oldtimer im Schuppen stehen haben, wobei immer nur 1 bewegt wird.

@Bernd Schömann
danke für die Blumen :) (war doch keine Ironie in deiner Aussage?)
- nöö, bin mit meinen Jobs, Kindern und Hobbies schon genug ausgelastet.
Gruß Ulli
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