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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#14250
Hallo Bernd,
2 Dinge sind mir aufgefallen
für WoMo über 2,8to gilt die gleiche steuerliche Regelung wie für LKW/Zugmaschinen, nämlich Besteuerung nach Gesamtmasse, wobei immer auf volle 200kg aufgerundet wird - 4410kg GM -> berechnet 4600kg -
Fausformel für die Steuer
2,8 - 3,5 to -> 11,44 € je 200 kg
> 3,5 to 11,80 € je 200 kg, sofern keine steuerbegünstigte Schadstoffklasse vorliegt.

Die Steuer für Oldtimer beträgt einheitlich 191 € für alle Fahrzeuge ausgenommen Zweiräder
Gruß Ulli
#14255
Hallo Stephan,
ja da hast du mich erwischt. Da habe ich natürlich den Quellen Bezug vergessen bzw. das Gesetz / Recht auf das sich das bezieht.
Also die Erläuterung (wird natürlich in die zu überarbeitende Tabelle aufgenommen):
Die 75 Km Begrenzung ergibt sich aus dem § 2 (7) bb des GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz). Dieses Gesetz wurde zum 01.07.98 nouveliert, in Anpassung an das EG Recht. Kernpunkt dieses Gesetzes ist die Versicherungspflicht für Gütertransporte und zwar für alle Fahrzeuge die eine Gesamtmasse von mehr als 3,5 t haben. Jeder der ein solches Fahrzeug hat und damit Güter transportiert muss eine entsprechende Verkehrshaftungspolice nachweisen, wer dies nicht kann, macht sich strafbar. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind
LANDWIRTSCHAFTLICHE ZUGMASCHINEN; SOFERN SIE NICHT MERH ALS 75 KM SICH VON IHREM STANDORT BEFINDEN:
Das heißt im Umkehrschluss, jeder der mit einer landwirtschaftlichen Zugmaschine sich weiter als 75 km von seinem Standort bewegt und Güter transportiert und keine Verkehrshaftungspolice nachweist, verstösst gegen dieses Recht (Kostet 80 EUR)
Gruß
Bernd Schömann
#14306
Danke Bernd!

Da habe ich ja nochmal Schwein gehabt. Mein 411 (landwirtschaftliche Zulassung) hat nur 3,5to Gesamtmasse.

Bin ich innerhalb von 75 km trifft das Gesetz nicht zu, bin ich ausserhalb trifft es auch nicht zu, da nicht über 3,5to. :D

Natürlich muss ich immer ein Paar Holzscheite mitnehmen für das Lagerfeuer beim Mogtreffen wegen Transport landwirtschaftlicher Güter... :cool:

Stephan
#14334
Hallo,
also ganz so grass iss das ja nun nicht zu sehen, hier geht es nur darum wenn man wirklich was von A - B transportiert. Versicherungsschutz besteht sowieso, lediglich die BAG kann hier ein Ticket verkaufen. Wenn man aber nun zu einem Treffen unterwegs ist, das dem Unternehmenszweck dient, und hierzu zählen nunmal treffen von Clubs, die inofrmationen untereinander tauschen, dürfte das BAG wohl Probleme haben. Ich werde aber zu dem Passus, landwirtschaftliche Zugmaschinen und mehr als 75 km Entfernung vom Standort, noch expliziet forschen, also mehr Infos selbst sammeln, die auswerten und hier dann analysiert zum besten geben.
Gruß
Bernd Schömann
#14351
Hallo Bernd
Habe da auch ein Problem mit dem Fahrtenschreiber,mein Mog ist zugelassen als
Zugmaschine mit grünen Kennzeichen aber nicht LOF sondern für meinen KFZ Betrieb
als Bergungs und Abschleppfahrzeug auserdem Handel mit Landwirdschaftlichen Fahrzeugen(Anhängern und Tracktoren).ZLGW 6400 kg.Fahrtenschreiber ist eingebaut,
muß ich ihn benutzen ? Fahre manchmal über die 75 km von meinem Standort.
Gruß Horst
http://people.freenet.de/Oldtimerscheune/Fend3.JPG
#14385
Hallo Horst,
so wie es aussieht gilt für dich der Fahrtenschreiber nicht. Grund dafür ist die Verordnung 1b EWG Nr. 3820/85 Art. 4 (10) besondere Pannenhilfefahrzeuge.
Nähere Erläuterungen gibt der Gesetzestext nicht her. Das heißt: Für dich gilt keine KM Begrenzung vom Standort gesehen, auch kein Fahrtenschreiber gem. Fahrpersonalverordnung §7.
Ja Horst, du kannst den Fahrtenschreiber ausbauen und ne schöne VDO Kontrollanzeige reinbauen, z.B. für Öltemperatur oder so ;-))
Gruß
Bernd Schömann
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