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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Spezial-Forum zur Unimog-Baureihe U 404 S.

Moderatoren: stephan, krahola

#170513
Hallo,
Und wie nennt man die Sondersignal-folge eines Feuerwehrautos dann ????
Ich sag dann in Zukunft "TATÜTATA" !!!!
Es handelt sich schlichtweg um ein Sondersignal, es gibt auch noch zig andere Bezeichnungen, wird zwar umgangssprachlich oft "Martinshorn" genannt, ist aber genauso falsch, wie wenn man jedes Papiertaschentuch "Tempo" nennt. "Martin-Horn" ist die Bezeichnung eines bestimmten Herstellers.
Und, die aussage das die Fahrzeuge alle in ROT ausgeliefert wurden ist schlichtweg falsch !!!!!
Hab ich auch nicht behauptet, lies nochmal genau. Mir waren auch welche in orange bekannt. Grau allerdings nicht, kann aber schon sein, ich will's nicht ausschließen. Vielfach wird aber behauptet, dass die Fahrzeuge von der Bundeswehr kommen, weil man schlichtweg "Bund" häufig mit "Bundeswehr" verwechselt. Kann natürlich auch sein, dass auch die BW ein paar solcher Fahrzeuge hatte, im Bezug auf die Gesamtzahl TLF8 auf Unimog waren das aber dann sehr wenige.

Unser TLF8 der örtlichen Feuerwehr (inzwischen verkauft) war ebenfalls mit Magirus-Aufbau ausgestattet, ebenso das 2., zum Ausschlachten verwendete Fahrzeug. Ich kenne aber auch ein eher selteneres TLF8 mit Metz-Aufbau und Metz-Pumpe, weiß aber nichts mehr über dessen Verbleib. Magirus- oder Voll-Aufbauten sieht man relativ oft.

Gruß,
Michael
#170633
Hallo,
zwar schon mehrfach gezeigt, aber da es immer wieder zu Missverständnissen kommt hier nochmal Fotos welche das häufige TLF und das seltene LF zeigen:

LF 8
Bild

Bild

TLF 8
Bild

Grüßle
Sylvia
#170635
Moin,
zur Typenkunde : Klick mich, ich bin ein Link

Oder auszugsweise hier (Wikipedia):

Löschfahrzeuge [Bearbeiten]

Löschfahrzeuge führen eine feuerwehrtechnische Beladung zur Brandbekämpfung mit sich. Das sind insbesondere Pumpen, Schläuche, Strahlrohre und meist ein Wassertank, neben weiterem technischem Gerät. Ihre primäre Aufgabe ist die Brandbekämpfung.

Löschgruppenfahrzeuge [Bearbeiten]

Löschgruppenfahrzeuge (LF) bilden die Stütze eines jeden Brandbekämpfungseinsatzes. Sie transportieren einen Großteil der feuerwehrtechnischen Beladung, mit einer Gruppenbesatzung einen erheblichen Teil der Mannschaft und eine oder zwei Feuerlöschkreiselpumpen. Dank des eingebauten Tanks und ihrer Schnellangriffseinrichtung kann auch ohne Löschwasserversorgung ein erster Löschangriff durchgeführt werden.

Gegenwärtig sind 2 Löschgruppenfahrzeuge genormt: LF 10/6; LF 20/16 dabei stehen LF für Löschgruppenfahrzeug, die erste Zahl für die Leistung der Feuerlöschkreiselpumpe (20 für eine Förderleistung von mindestens 2000 Litern pro Minute) und die zweite Zahl für die mitgeführte Löschwassermenge (6 steht für mindestens 600 Liter). Eine Ausnahme bildet das Land Niedersachsen, wo Fahrzeuge für besondere Anforderungen mit sogenannten Technischen Weisungen genehmigt werden. Bestes Beispiel ist das LF 8 gemäß Technischer Weisung 14. Dieses Fahrzeug ist ein LF 10/6 ohne 600 l Wassertank wodurch eine Gewichtsreserve entsteht, die für eine erweiterte Beladung z.B. im Bereich der Technischen Hilfeleistung genutzt werden kann.

Weit verbreitet sind die Löschgruppenfahrzeuge nach alter (Vor-)Norm: LF 8, LF 8/6; LF 16, LF 16/12; LF 24 Daneben existiert noch ein LF 16-TS mit Tragkraftspritze, welches nur noch für den Katastrophenschutz genormt war. Zu seiner Beladung gehören u.a. 600m B-Schläuche. Inzwischen werden hierfür LF 10/6 oder auch LF 20/16 mit erweiterter Beladung angeschafft.

Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge [Bearbeiten]

Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge (HLF) bilden die Stütze eines jeden Feuerwehreinsatzes. Sie transportieren neben dem Großteil der Ausrüstung zur Brandbekämpfung eine spezielle Zusatzbeladung zur technischen Hilfeleistung. Sie können somit bei nahezu jedem denkbaren Feuerwehreinsatz verwendet werden. Ansonsten unterscheiden sie sich nicht von den Löschgruppenfahrzeugen.

Gegenwärtig ist nur das HLF10/6 und das HLF 20/16 genormt.

Das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug orientiert sich an den Hilfeleistungslöschfahrzeugen, welche in Hessen genormt waren, jedoch auch durch die neue Norm ersetzt werden. Außerdem existieren in Deutschland bundesweit 14 Exemplare des HLF 24/14-S, welches von der Bahn für lange Altbautunnel beschafft wurde; dieses ist jedoch nicht genormt.

Tanklöschfahrzeuge [Bearbeiten]
TLF 8/18 auf Magirus-Deutz
TLF 8/18 auf Magirus-Deutz

Tanklöschfahrzeuge (TLF) dienen in erster Linie der Durchführung eines Schnellangriffs mit verschiedenen Löschmitteln sowie der längerfristigen Versorgung der Einsatzstelle mit Löschwasser auch im Pendelverkehr. Dies ist gerade bei Waldbränden oft notwendig. Sie transportieren einen Teil der feuerwehrtechnischen Ausrüstung. Die neuen Fahrzeugtypen werden mit einem Trupp 1/2 besetzt, ältere Normen sehen auch TLFs mit Staffelbesatzung 1/5 vor. Somit können sie auch allein zu kleinen Schadensereignissen, z.B. brennende Mülltonnen, ausrücken, bilden jedoch keine eigenständige taktische Einheit.

Gegenwärtig sind 3 Tanklöschfahrzeuge genormt:TLF 16/24-Tr; TLF 20/40; TLF 20/40-SL

Bis vor kurzem war auch noch das TLF 24/50 genormt. Weit verbreitet sind die Tanklöschfahrzeuge nach alter Norm: TLF 8/18; TLF 16/25.
Daneben existieren noch die Großtanklöschfahrzeuge (GTLF). In Brandenburg wurde zudem das TLF 16/45 Typ Brandenburg speziell zur Waldbrandbekämpfung konzipiert. Das niedersächsische Fahrzeug zur Waldbrandbekämpfung ist das TLF 8 W, in Sachsen ist die Bezeichnung TLF-W gebräuchlich.

Tragkraftspritzenfahrzeuge [Bearbeiten]
TSF
TSF

Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF) sind kleine Feuerwehrfahrzeuge mit einer feuerwehrtechnischen Beladung zur Brandbekämpfung. Sie sind mit einer Staffelbesatzung und einem Gewicht von selten mehr als 3,5 t leichte Einsatzfahrzeuge, welche besonders für kleinere Freiwillige Feuerwehren verwendet werden. Sie verfügen über keine fest eingebaute Pumpe, sondern transportieren eine TS 8/8, welche auf einem Schlitten im Fahrzeugheck verlastet ist.

Gegenwärtig sind 2 Tragkraftspritzenfahrzeuge genormt: TSF; TSF-W

Nicht selten sieht man aber auch Tragkraftspritzen-Anhänger, welche an andere Fahrzeuge angehängt und zur Einsatzstelle gezogen werden. Sie verfügen über die selbe Feuerwehrtechnische Ausrüstung wie das TSF.

Kleinlöschfahrzeuge [Bearbeiten]

Kleinlöschfahrzeuge (KLF) leiten Erstmaßnahmen der Brandbekämpfung ein oder bekämpfen Entstehungsbrände. Trotz ihrer Staffelbesatzung bilden sie keine selbstständige taktische Einheit und müssen somit durch mindestens ein genormtes Löschfahrzeug mit Staffelbesatzung unterstützt werden. Sie verfügen über eine kleine feuerwehrtechnische Beladung zur Brandbekämpfung, eine FPN 6-500 und einen Wassertank von min. 400 Litern. Ein Innenangriff ist mit dem KLF nicht erlaubt.

Neben dem genormten KLF existieren zahlreiche Eigenbauten von Feuerwehren, die denselben Namen tragen.
#170661
Es handelt sich schlichtweg um ein Sondersignal, es gibt auch noch zig andere Bezeichnungen
Bin zwar kein Feuerwehrmann, aber der Fahrschule habe ich gelernt, Sondersingnal = Folgetonhorn (lalülala) und Blaulicht.
#170673
Helmut-Schmitz hat geschrieben:
Es handelt sich schlichtweg um ein Sondersignal, es gibt auch noch zig andere Bezeichnungen
Bin zwar kein Feuerwehrmann, aber der Fahrschule habe ich gelernt, Sondersingnal = Folgetonhorn (lalülala) und Blaulicht.
*Klugscheiß ein*

Amtlich korrekt heißt das Lalülala "Einsatzhorn".
Zu finden z.B. in:
§38 StVO und §55 StVZO

Mit dieser neutralen Beschreibung ist es dann völlig egal ob die Dinger dann von Hella, Fiam, Martin,... oder sonstwem gebaut wurden.

*Klugscheiß aus*

Aber ist ja egal, wir wissen ja, was gemeint ist, ob nu jemand "Martin(s)horn, Tatütata, Sondersignal, Blauhorn,... sagt.
Nur haben wir Mogler es ja auch nicht gern, wenn jemand irgendeinen Traktor oder 4x4-LKW als Unimog bezeichnet, nur weil es ein geländegängiges Fahrzeug ist.
So ist eben ein Martinhorn nur ein solches, wenn es von der Fa. Martin gebaut ist.

Gruß
Olaf

P.S: Vieleicht kann ja mal ein Mod den "nicht LF 8-Teil" absplitten, um dann wieder zum Ausgangsthema zurückzukommen.
#170706
Bin zwar kein Feuerwehrmann, aber der Fahrschule habe ich gelernt, Sondersingnal = Folgetonhorn (lalülala) und Blaulicht.
Moin Helmut und Co,
was du meinst, sind sicher die Sonder, bzw. Wegerechte, welche sich aus §35 StVO und §38 StVO ergeben :

Zitat aus der Feuerwehr Forum FAQ :

Sonderrechte + Wegerechte

Sonderrechte sind nach §35 StVO geregelt(für FW/RD relevante Absätze):

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

(2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,
1. wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,
2. im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.

(3) Die Bundeswehr ist über Absatz 2 hinaus auch zu übermäßiger Straßenbenutzung befugt, soweit Vereinbarungen getroffen sind.

(4) Die Beschränkungen der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

==> Demnach also das legitime Überschreiten der StVO (Geschwindigkeit, Parken,Rote Ampel etc.) unter größter Vorsicht.


Wegerechte sind nach §38 Abs.1 StVO geregelt:

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

==> Demnach also der Vorrang von BOS-Fahrzeugen im Einsatz vor allen anderen Fahrzeugen.
#170712
Oh mann, also, Tatütata ok, hab ich jetzt geschnallt, das man da nicht M"MArtin(s)horn sagen darf (Unsere Alterswehr sagt zwar immer noch ...mit Blaulicht und MArtinshorn) aber die sind dann halt alle nicht richtig informiert.
:shock: :shock:

Aber der Vergleich, zwischen Unimog und Traktor hingt gewaltig !!!!!!

Wenn jemand Tatütata sagt, oder egal wie, ist das ja verständlich, aber Unimog bleibt Unimog, und kein Traktor !!
Hab im ganzen Leben noch keinen BAuern gesehen, der zu nem Traktor Unimog gesagt hat !!!! Höchstens mal "Bulldog"
Kommt aber auch daher, dass der "LAnz-Bulldog " lange Zeit in vielen Regionen der einzig bekannte Schlepper war. :)

Und was ist der unterschied vom Traktor zum Unimog ??
Liegt doch auf der Hand, ein alter vernünftiger Schlepper ist bezahlbar, und das Preis-Leistungsverhältniss stimmt !!! :wink:

Ein alter Unimog (Diesel) hingegen(egal wie verschlissen Er ist) wird dagegen mit Gold aufgewogen, was total bekloppt ist, aber es war ja schon immer teurer einen Mercedes zu fahren !! :twisted:

gruss Sven aus dem saarland

Ps.: Was war jetzt noch mal mit dem TLF, und dem ausgebauten Motor ??? 8)
#170837
Hallo Mogler !

Bezüglich der Sonderrechte setze ich nochmals eins drauf .
Sonderrechte haben auch folgende Behörden pp :
weiß-rot-weiß gekennzeichnete Fahrzeuge des Straßenbau ,
Straßenunterhaltung , Straßenreinigung , Müllabfuhr ,
Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde
alle zur Ausführung ihrer Arbeiten.
Sonderrechte kann auch jeder " normale " Bürger in Anspruch
nehmen ( allerdings nur unter entsprechenden Bedingungen )
z.B. hochschwangere Frau selbst ins KKH bringen.
Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden .

Gruss Hans-Wilhelm

Moin, Ich hätte hier die Werkstatthandbü[…]

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