Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#193444
Bevor ich ich auf meine obige Frage zurück komme, möchte ich mich euch gerne vorstellen.

Ich heiße Carsten wohne südlich von Hamburg und bin seit letzten Freitag Besitzer eines 411.119 mit einer EZ von Juli 1964. TÜV hat er noch bis September, aber ich brauche euch ja nicht erzählen das ich da doch noch einiges machen muß. Er hat eine hydraulische Ausstattung und vorne auch eine Orginal Seilwinde von 1966, die wir aber erstmal abgebaut und eingelagert haben.

Da ich ihn in meiner Garage unterm Haus stellen möchte muß aber der Überrollbügel ab. Denn meine Höhe in der Garage beträgt 2,30 m. aber die Einfahrtshöhe nur 1,94 m. Leider ist der Überrollbügel verschraubt und verschweißt.

Daher meine Frage: Ist ein Überrollbügel Pflicht? Wenn ja, darf er so umgebaut werden das er geklappt oder gesteckt werden kann? Zugelassen ist er auf eine güne Nummer.

Dankbar wäre ich auch für Tipps/Hinweise zu Werkstätten im Raum Seevetal/Landkreis Harburg, die sich mit dem 411 auskennen.


Gruß

Carsten
#193446
Moin Carsten,
herzlich willkommen im Forum und herzlichen Glückwunsch zum eigenen Unimog - hast du ihn in Ellringen gekauft?

Zum Überrollbügel: den TÜV interessiert der Bügel nicht, der wird nur von der Berufsgenossenschaft gefordert.

Übrigens ist am Freitag (25.04.) in Handorf Unimog-Klönschnack, wenn du Lust und ab 18:00 Zeit hast, schau doch mal rein, meine TelNr siehe unten

Gruß Ulli
#193451
Hallo Ulli,

danke für die prompte Antwort.

Ich habe ihn von jemanden aus Hamburg gekauft, der ihn aus gesundheitlichen Gründen abgeben mußte.

Auf das Treffen hatte mich ein Kollege der in Handorf arbeitet aufmerksam gemacht, allerdings muß mein 411 erstmal ein wenig auf Vordermann gebracht werden, das heißt große Inspektion mit Öle und Filterwechseln und einige Dichtungen müssen auch erneuert werden.

Gruß
Carsten
#193465
Hallo Carsten,
es ist richtig was Ulli gesagt hat. Es kommt also darauf an, wie du ihn zulässt. Wenn du in den Genuss von grünen Nummerschilder (Steuerbefreiung/Landwirtschaft) kommst, dann benötigst du ihn. Es könnte sein, dass die Berufsgenossenschaft einmal vor deine Türe steht und es kontrolliert. Bei uns war es mal so.

Gruß

Steffen aus Gedern
#193552
Hallo Leute,
ich häng mich hier einfach mal an...
Hab bei meinem 411.117 mit Cabrio-Häuschen auch einen Überrollbügel dabei...
jetzt hab ich aber in einem anderen Beitrag ein Foto gesehen:
http://www.unimog-community.de/index.ph ... highlight=
dieser Überrollbügel schaut anders aus als meiner.
Ich habe diesen Knick bzw. diese Verengung nicht...
Ist dies notwendig fürs Cabriodach oder nicht?
Habe das Dach noch nicht ausprobieren können, bin ja noch mitten im restaurieren...

Danke im Voraus
mfg Andreas

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