- 28.07.2003, 11:42
#19810
Hallo Leute,
Zum Thema Führerschein:
Als Besitzer der (alten) Klassen wurde in der neuen Fahrerlaubnisverordnung (FeV) eine Bestandsschutzregelung getroffen. Danach entspricht die alte Klasse 3 einer neuen C1E L3 79
(Anlage 9 zu $25 Abs 3 FeV)
Die 79 steht für die 7,5to Zugmaschine und die L3 für die Zahl der Achsen.
Dies wäre eine korrekt umgeschriebene Fahrerlaubnis. Bislang ist es mir noch nicht gelungen einen Weg ausfindig zu machen wie man aus der Achsbeschränkung rauskommt. Evtl. Klasse E nochmal machen? Geht eigentlich nicht, da $8 die Erteilung einer FE bei Vorbesitz einer äquivalenten ausschließt. Bliebe noch \"richtige\" Klasse C machen, aber wofür soviel Geld ausgeben? Dann doch lieber \'nen schönen Tandemanhänger.
Fühererschein zum zweiten:
Bei Neuaustellung z.B. wg Verlust wird auf die gespeicherten Daten zurückgegriffen (Zentrales Fahrerlaubnisregister)
Zum Thema Anhänger:
in der StVZO ist geregelt.
§18 Zulassungspflichtigkeit
(1) Kraftfahrzeuge ... und ihre Anhänger... dürfen ... nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ... zum Verkehr zugelassen sind.
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
...
6. folgende Arten von Anhängern:
Anhänger in land- oder fortswirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen ... ... mitgeführt werden; beträgt die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h, so sind diese Anhänger nur dann zulassungsfrei, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet ...
Das liest sich für mich so: Anhänger in der Landwirtschaft sind zulassungsfrei wenn sie nicht schneller als 25 gefahren werden, egal wie schnell die Zugmaschine theoretisch (bauartbeschränkt) kann. Hier wird auch über die Zahl der Achsen und über das zul. Gesamtgewicht nichts gesagt. Eine Kennzeichnung (nach $58), d.i. das 25 Schild, ist auch nur dann erforderlich, wenn die Zugmaschine schneller als 25 fahren kann, was bei Mogs überlicherweise der Fall ist, also besser anbringen.
Zum Thema Versicherung:
richtig, bislang waren Anhänger über die Betriebshaftpflicht in der Landwirtschaft mitversichtert. Das ändert sich aber demnächst. Da man üblicherweise den Halter eines Fahrzeuges schneller ermitteln kann als den Fahrer will man in Zukunft, sofern der Anhänger den Unfall verursacht die Möglichkeit haben den Halter des Anhängers zur Regulierung heranziehen, dh. daß auch Zulassungsfreie Anhänger (ohne eigenes Nr.Schild) eigens versichert werden müssen.
Zum Thema Steuern,
Die Entscheidung ob steuerfrei oder nicht (und nur das zählt für ein grünes Kennzeichen) hängt scheinbar nur von dem zuständigen Finanzamt unseres Vertrauens ab. Allgemeingültige Richtlinien sind mir nicht bekannt.
Bei der Anmeldung meines 406 gehe ich den gleichen Weg wie den beschriebenen (Anmeldung Grün, Fragebogen vom Finanzamt). Da der aber noch nicht da ist, kann ich noch nicht sagenwie es gelaufen ist. Sobald ich die Anerkennung durch habe werde ich hierüber berichten.
Grüße
Euer Theo
Grüße aus dem Sauerland,
Euer Theo
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