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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#4562
Hallo Leute ,
Habe schon im Forum gestöbert und nichts passendes gefunden . Darf ich mit meinem Unimog mit schwarzem Kennzeichen einen zulassungsfreien Anhänger mit Grünem Nummernschild und 25 KMH ziehen , zB. mein Holz vom Wald nach Hause fahren . Wenn nicht , was gibt es für Möglichkeiten damit ich meinen alten 2 Achsanhänger mit 3,8 zul. Ges. anhängen kann. Ich besitze den alten Führerschein Klasse drei und einen Unmimog 406 .

Gruß Peter
#19777
Hallo Peter,
leider bin ich kein ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet. Entscheidend scheint mir aber die Frage des Versicherungsschutzes. Die zulassungsfreien, auflaufgebremsten Gummiwagen mit max. 25 km/h sind üblicherweise über die landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht (oder die Haftpflicht des Schleppers - ?) versichert. Ich bin mir da nicht ganz sicher. Da die Gummiwagen aber das Kennzeichen *eines* Schleppers des Betriebes haben müssen, nehme ich mal an, daß die landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht die zuständige Versicherung ist.

Wenn Du Wald hast, hast Du doch bestimmt auch eine landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht - oder? In meinem Fall ist die Privathaftplicht für mich und meine Frau gleich mit drin, das rechnet sich dann durchaus auch schon bei kleineren Flächen.

Was ich allerdings nicht ganz verstehe: Wenn Du Wald hast (also eine Fläche, die im Grundbuch als \"land- und forstwirtschaftliches Grundvermögen\" deklariert ist, warum hast Du Deinen Unimog dann nicht mit grüner Nummer zugelassen?

Gruß
Andreas
#19778
Servus Andreas,
habe keinen eigenen Wald , sondern mache nur mein Holz im Wald , sprich Schlagholz . Habe bis jetzt einen U 421 mit Grünem Nummernschild der allerdings auf meinen Vater zugelassen ist . ( Bienenzucht ) Meinen 406 habe ich noch nicht angemeldet deshalb habe ich hier meine Frage gestellt , ob es einen legalen Weg gibt ! Wenn nicht dann eben wieder über meinen Vater und seinen Bienen , denn die Landwirtschaftliche Nutzfläche reicht nicht aus für ein grünes Schild . Aber wenn ich meinen neuen Unimog für andere Zwecke nutzen will z.B. zum Schneeräumen oder zum Schotter holen usw. kann es sein das ich mit der Grünen Nummer Probleme bekommen.

Gruß Peter
#19780
Hallo Peter,
ich bin (leider) auch kein Steuerfachmann, aber Steuerrecht ist doch Bundesrecht, und nicht Landesrecht -oder? Ich habe vor der Zulassung meines ersten Fahrzeuges mit grüner Nummer mal einen Nachmittag in der Bibliothek des Oberlandesgerichtes zugebracht. Nur mal so aus meiner Erinnerung heraus (Paragraphen bzw. Kommentare müsste ich ggf. heraussuchen):
Der Begriff des landwirtschaftliche Betriebes ist grundsätzlich losgelöst von der Erwerbsabsicht! Damit sind Hobby- oder Liebhaberlandwirtschaften zunächst mal ausdrücklich eingeschlossen. Eine Mindestgröße der landwirtschaftlichen Nutzfläche existiert meines Wissens (zumindestens in Niedersachsen) nicht. Bei uns ist nur entscheidend, daß Du eine Fläche als *land- und forstwirtschaftliches Grundvermögen* hast, nebst dazugehörigem Einheitswertbescheid.

Unter die ordnungsgemäße Nutzung der grünen Nummer fällt auch der Punkt \"Beförderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Bedarfsgüter und Geräte vom und zum Betrieb\". Da es meines Erachtens nicht verboten ist, Fahrten mit anderen Zwecken zu kombinieren, sehe ich hier eigentlich kein Problem beim Schottertransport oder dgl. Routenoptimierung ist doch schließlich im Interesse der Umwelt - und damit in unser aller Interesse. Ich bin beispielsweise ein notorischer \"Klappsplinte- und Federsteckerverlierer\". Und wie Du Dir schon denken kannst, vergeht keine Fahrt, auf der ich nicht nach einem Händler Ausschau halte, um meinen Bedarf an landwirtschaftlichen Bedarfsartikeln (in diesem Falle also Klappsplinten) zu decken. Imkerei, Schottertransport und Schneeräumung stehen doch irgendwie auch in einem unmittelbaren Zusammenhang!

Aber noch mal zu Deiner Ausgangsfrage: ein zulassungsfreier Gummiwagen mit (irgendeiner) grünen Nummer (irgendeines) Vorbesitzer funktioniert nicht! Vielleicht hält Dich keiner an, aber wenn etwas passiert .....

Ich würde den Unimog auf Deinen Vater zulassen. Bienenzucht ist doch ein schöner und unstrittiger landwirtschaftlicher Betriebszweig. Dann noch die passende Nummer vom Zugfahrzeug am Gummiwagen. Und vielleicht kommt ihr ja auch noch in den Genuß der Gasölverbilligung ...

Übrigens: 25km/h-Schild (bzw. nach Europa-einheitlichem Recht: 25-Schild) auf keinen Fall vergessen. Ist mir mal passiert. Der Staatsanwalt hatte tatsächlich 9 Anklagepunkte zusammengesucht (fahren ohne Führerschein, fahren ohne Zulassung, fahren ohne Versicherung, fahren ohne TüV, fahren ohne Druckluftbremse und so weiter ...)

Gruß Andreas
#19782
Hallo Peter,
wenn Du die Möglichkeit hast den Unimog steuerfrei zuzulassen- dann tu es! Es gibt
wohl niemanden der freiwillig Steuern zahlt wenn es nicht unbedingt sein muß.
Mach auch nicht den Fehler schlafende Hunde zu wecken indem Du vorher beim
Finanzamt nachfragst ob das so in Ordnung geht. Meld ihn einfach bei der
Zulassungsstelle mit grünem Kennzeichen an, dann kriegst Du einige Tage(oder Woche-
je nach dem wie lange die Hunde schlafen) einen Antrag vom Finanzamt in dem
sinngemäß steht wie Du dich erdreisten kannst keine Kfz-Steuer zu bezahlen. Schreib dann
einfach die Sache mit den Bienenstöcken rein und auch den privaten Brennholzeinschlag.
Den ausgefüllten Antrag gibst Du am besten persönlich beim, hoffentlich gerade
wachen(!), Sachbearbeiter ab. Evtl. Unklarheiten könnt ihr dann gleich regeln.
ich hab meine Unimogs schon immer steuerfrei zugelassen, selbst als Lohnunternehmer
sind die Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit.
Mach Dir wegen dem Schotterfahren keine Gedanken, der geladene Schotter ist ohnehin
nur zum Eigenverbrauch bestimmt und kein Transport auf Rechnung dritter. Selbst
wenn es nicht so wäre müßte man das erstmal nachweisen!
Thorsten
#19783
Hallo zusammen!

Darüber habe ich mich letztens noch mit einem Dekra-Prüfer unterhalten. Meines Erachtens nach war er in Sachen Oldies und Zulassungsvorschriften sehr kompetent!
Das Beste: er ist ein Unimog-Fan! :cool:
Leider besitzt er jedoch keinen Unimog... dafür aber einen alten Kurzhauber Bj. 69, ex Feuerwehr mit Palfinger-Kran. Klasse Fahrzeug und top restauriert. :)

Nun aber zur Sache: Sobald man mit einem Zugfahrzeug mit V max > 25 km/h einen mehrachsigen 25 km/h-Anhänger zieht, benötigt man Klasse 2!
Folglich ist das Steuerproblem hinfällig... :(

Schönes Wochenende noch....

Andre
#19785
Hallo admin !
Thema Klasse 2
Das trifft nicht für Landwirtschaftliche Zugmaschinen zu. Mit dem alten Dreier oder dem neuen T können auch landwirtschafliche (grüne) Zugmaschinen schneller als 25km/h mit zulassungsfreien Mehrachsanhängern bewegt werden. Allerdings nicht schneller als 25 km/h. (Die Dinger laufen sowieso nicht schneller als 30 pendelfrei hinterher)
Damit ist das Steuerproblem eben nicht erledigt.
Das Dilemma ist eindeutig. :casstet:
Mit dem grünen Mog bin ich z.b. zu einem Oldtimertreffen rechtswidrig unterwegs.
Mit einem Schwarzen darf ich nichts zulassungsfreies mehr ziehen.

(Gibt es eigentlich sowas wie ein Doppelkennzeichen ? Steuern würde ich ja gerne bezahlen, wenn ich beides darf. :P )

Mit einer schwarz zugelassenen Zugmaschine dürfen hingegen überhaupt keine zulassungsfreien landwirtschaftlichen Anhänger bewegt werden. Sportanhänger ausgenommen. Aber die sind in der Regel dann zwar zulassungsfrei aber Kennzeichenpflichtig.

Thorsten
#19793
Hallo Unimogler!

ewiges Thema Anhänger und Zulassung...
Vergesst beim Thema Führerscheine nicht die Möglichkeit, den alten 3er umschreiben zu lassen, wichtig auf C1E!, dann kann ich Gesamtzüge bis 12 Tonnen fahren ohne Achsbeschränkung.
Bei der Zulassung halte ich mich raus, ich habe beim Unimog und Hänger die schwarzen Nummern dran und kann fahren , was ich will!
@thorsten - Mein 2-achsiger Welger von 1961 schlingert eigentlich nie, darf ja schließlich 75 fahren, hab ja 3 25km-Schilder dran - ergibt 75km, ist aber auch gefedert!

Gruß Thomas / Regensburg

http://tmattusch,bei.t-online.de
#19794
Hallo Unimogler!

ewiges Thema Anhänger und Zulassung...
Vergesst beim Thema Führerscheine nicht die Möglichkeit, den alten 3er umschreiben zu lassen, wichtig auf C1E!, dann kann ich Gesamtzüge bis 12 Tonnen fahren ohne Achsbeschränkung.
Bei der Zulassung halte ich mich raus, ich habe beim Unimog und Hänger die schwarzen Nummern dran und kann fahren , was ich will!
@thorsten - Mein 2-achsiger Welger von 1961 schlingert eigentlich nie, darf ja schließlich 75 fahren, hab ja 3 25km-Schilder dran - ergibt 75km, ist aber auch gefedert!

Gruß Thomas / Regensburg

http://tmattusch.bei.t-online.de
#19795
Hallo Leute
Zu dem nicht endenden Tehma grünes Kennzeichen ! Mein Mog ist zugelassen als
Bergungs und Apscheppfahrzeug mit grünem Kennzeichen.In den Fahrzeugdaten
steht Zugmaschiene und auf der ersten Seite des Fahrzeugscheinnes wo das Kennzeichen steht ist der Aufdruck \"grüne Schrift auf weißen Grund \" aufgedruckt.
Wodurch unterscheidet er sich jetzt von einer Landwirtschaftlichen Zugmaschiene ?
Bei dem Antrag auf Steuerbefreiung,den ich persönlich beim Finansamt abgegeben
habe habe ich angegeben,das ich mit Landwirdschaftlichen Geräten handel und
diese Anhänger und Tracktoren transportieren mus auch auf meinem
mit schwarzen Kennzeichen zugelassenem Anhänger,den ich auch hinter andere
Fahrzeuge hänge. Übrigens gibt es im Landkreis Lüneburg für alle Landwirdschaflichen
Fahrzeuge über 30 Jahre auf Antrag ein grünes Kennzeichen auch ohne Landbezitz.
Gruß Horst
#19796
Hallo,
das mit dem Umschreiben des alten 3ers ist alles schön und gut wenn die auf
der Führerscheinstelle nicht pennen! Die tragen nämlich meist nur 12t Zuggewicht
ein, also C1E. Mit dem alten 3er durftet Ihr aber 18,75t Zuggewicht fahren!
Aufpassen- und ja nicht bescheißen lassen! Schließlich war schon der 3er nicht
billig.
Ich hab hinter meinem U1000 gelegentlich einen 25km/h Tandemkipper dran. Wenn ich mit
dem nur die zugelassene Geschwindigkeit fahre kann eigentlich niemand was wollen.
Thorsten
#19802
Thema grüner Hänger hinter schwarzem Mog:

also in meinem Führerschein steht unter Klasse 2:

Züge mit mehr als drei Achsen ohne Rücksicht auf die Klasse des ziehenden Fahrzeugs - das Mitführen der nach §18 Abs.2 Nr.6 StVZO zulassungsfreien Anhänger bildet keinen Zug im Sinne dieser Vorschrift.

Also sollte landwirtschaftlicher Mehrachsanhänger hinter einem normal schwarz zugelassenen Mog kein Problem sein mit Kl.3, vorausgesetzt der Mog alleine hat weniger als 7,5to zGG.
Nur: was muss ich jetzt für ein Nummernschild dranpappen? Grün mit der Nummer des Mog? oder grün mit der Nummer des Traktors meines Bekannten dem der Hänger ist?

@thorsten.schlote
Warum bist du mit dem grünen Mog beim Oldietreffen rechtswiedrig unterwegs? Es geht doch um Informationsaustausch mit Gleichgesinnten und diese Informationen stehen ja in direktem Zusammenhang mit deinen landwirtschaftlichen Aktivitäten. :cool:
Sonst musst du halt drei Hölzer (forstwirtschaftliches Erzeugnis) für das abendliche Lagerfeuer aufladen...

Gruß Stephan
#19803
@stepan

Na klar. Ich erkläre dann das ich gerade auf dem Weg bin um Erdbeeren im Lohn zu pflücken. :D
Wird nur schwierig, wenn man in einer Gruppe mit 20 anderen rausgeputzten Schleppern mit H und 07ner Nummern unterwegs ist und einen „zulassungsfreien“ Wohnwagen im Schlepp hat. Das ist ein teures Steuervergehen. Aber : No risk, no fun, gelle ? :P

Thorsten
#19806
Hi,

Da mir mein Portmonaie samt allen Ausweisen geklaut worden ist, bekomme ich zur Zeit alles neu!

D.h. auch den Führerschein :-((

Zitat Torsten:
Die tragen nämlich meist nur 12t Zuggewicht
ein, also C1E. Mit dem alten 3er durftet Ihr aber 18,75t Zuggewicht fahren!
Aufpassen- und ja nicht bescheißen lassen! Schließlich war schon der 3er nicht
billig.
-----------

Heißt das, das die mir da auch den Wert 18,75 eintragen müssen/sollen/können ????? Die bin ich früher mit einem 7,49+Tandemachser gefahren. Den gibt es nur nicht mehr, und ich wollte nun einen 2-achser holen, am liebsten mit ähnlichen GG.

Gruß Karl
#19810
Hallo Leute,

Zum Thema Führerschein:

Als Besitzer der (alten) Klassen wurde in der neuen Fahrerlaubnisverordnung (FeV) eine Bestandsschutzregelung getroffen. Danach entspricht die alte Klasse 3 einer neuen C1E L3 79
(Anlage 9 zu $25 Abs 3 FeV)
Die 79 steht für die 7,5to Zugmaschine und die L3 für die Zahl der Achsen.

Dies wäre eine korrekt umgeschriebene Fahrerlaubnis. Bislang ist es mir noch nicht gelungen einen Weg ausfindig zu machen wie man aus der Achsbeschränkung rauskommt. Evtl. Klasse E nochmal machen? Geht eigentlich nicht, da $8 die Erteilung einer FE bei Vorbesitz einer äquivalenten ausschließt. Bliebe noch \"richtige\" Klasse C machen, aber wofür soviel Geld ausgeben? Dann doch lieber \'nen schönen Tandemanhänger.

Fühererschein zum zweiten:
Bei Neuaustellung z.B. wg Verlust wird auf die gespeicherten Daten zurückgegriffen (Zentrales Fahrerlaubnisregister)

Zum Thema Anhänger:
in der StVZO ist geregelt.

§18 Zulassungspflichtigkeit

(1) Kraftfahrzeuge ... und ihre Anhänger... dürfen ... nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ... zum Verkehr zugelassen sind.

(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
...
6. folgende Arten von Anhängern:
Anhänger in land- oder fortswirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen ... ... mitgeführt werden; beträgt die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h, so sind diese Anhänger nur dann zulassungsfrei, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet ...

Das liest sich für mich so: Anhänger in der Landwirtschaft sind zulassungsfrei wenn sie nicht schneller als 25 gefahren werden, egal wie schnell die Zugmaschine theoretisch (bauartbeschränkt) kann. Hier wird auch über die Zahl der Achsen und über das zul. Gesamtgewicht nichts gesagt. Eine Kennzeichnung (nach $58), d.i. das 25 Schild, ist auch nur dann erforderlich, wenn die Zugmaschine schneller als 25 fahren kann, was bei Mogs überlicherweise der Fall ist, also besser anbringen.

Zum Thema Versicherung:

richtig, bislang waren Anhänger über die Betriebshaftpflicht in der Landwirtschaft mitversichtert. Das ändert sich aber demnächst. Da man üblicherweise den Halter eines Fahrzeuges schneller ermitteln kann als den Fahrer will man in Zukunft, sofern der Anhänger den Unfall verursacht die Möglichkeit haben den Halter des Anhängers zur Regulierung heranziehen, dh. daß auch Zulassungsfreie Anhänger (ohne eigenes Nr.Schild) eigens versichert werden müssen.

Zum Thema Steuern,

Die Entscheidung ob steuerfrei oder nicht (und nur das zählt für ein grünes Kennzeichen) hängt scheinbar nur von dem zuständigen Finanzamt unseres Vertrauens ab. Allgemeingültige Richtlinien sind mir nicht bekannt.
Bei der Anmeldung meines 406 gehe ich den gleichen Weg wie den beschriebenen (Anmeldung Grün, Fragebogen vom Finanzamt). Da der aber noch nicht da ist, kann ich noch nicht sagenwie es gelaufen ist. Sobald ich die Anerkennung durch habe werde ich hierüber berichten.

Grüße
Euer Theo

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