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Spezial-Forum zur Unimog-Baureihe U 404 S.

Moderatoren: stephan, krahola

#4976
Hallo zusammen,
ich habe morgen beim hiesigen TÜV einen Termin, um an meinem
MOG mit ehemaligem Funkkoffer, die Anhängerkupplung K1D endlich
eintragen zu lassen. Ich habe mir im Forum bei den älteren Beiträgen
zu diesem Thema die PDF-Dateien der Ringfeder-Zulassung heruntergeladen.
Das war eine echte Hilfe!!!
Nun haben wir hier in der Stuttgarter Ecke bei den TÜV-Stellen in der Regel
echte ?Dünnbrettbohrer?: Da ich zufällig meinen Einachsanhänger (Bund 1,5t)
morgen auch zum TÜV-Termin bringen muss (normaler 2-jähriger TÜV-Termin),
will der Mensch nun die Anhängerkupplung nur in Verbindung mit diesem
Anhänger eintragen (Vorabgespräch). Ferner stößt er sich an dem Zusatz:
?Nur in Verbindung mit Zugösen VG 74059?. Am Anhänger ist nirgends ein
Hinweis auf diesen Zugösentyp. Einen Anfrage beim Hersteller der Zugöse
(BPW-Bergische Achsen KG) war ebenfalls negativ. Ich hatte gehofft, von dort
ein Schreiben zu bekommen, dass die Zugöse Type XYZ den Vorschriften VG 74059
entspricht.....! Bei der derzeitigen Belegschaft dort kann sich niemand mehr an diese
Teile erinnern.
Hat jemand von Euch irgend ein Schriftstück, aus dem hervorgeht, was eine Zugöse
nach VG 74059 ist ????

Grüße rundum

Fred
#21894
Hallo,
da gibt es beim TÜV in Köln jemanden, der für Anhängekupplungen zuständig ist; ich weiss leider den Namen nicht mehr, auf meine damalige Anfrage wegen meiner Natokupplung am Geländewagen hat mein örtlicher Tüv gemeint, bis 25 km/h oder als Abschleppkupplung; er sagte dazu, daß er in dem von ihm vefassten Gutachten das schon reingeschrieben hätte, die sollten mal lesen lernen.
Auch bei Ringfeder bekommt man Unterstützung, wenn man anruft; ausserdem hat diese Kupplung ein Typenschild mit Zulassung; also was mäkeln diese Tro.... ständig rum;
wenns probleme gibt, scan ich Dir gerne mal meine Scheine von meinen Anhängern mit der Nato-Öse, sammel ein paar und sag denen dann, die willst Du alle eingetragen habe, wil wir Unimogfahre ständi unsere Hänger verleihen.
Was logisch ist, daß Du nur Hänger mit der Öse dranbinden darfst, aber steht bei Deiner Kupplung am PKW, daß man nur Hänger mit Kugelkopfkupplung anhängen darf?
Oder beim LKW-Maul, daß man das nicht darf?

Es ist zum Kotzen, da reden alle von Europa, und nichteinmal in diesem Verein herrscht Einigkeit drüber, was zulässig ist und was nicht. :casstet:

Gruß Claus
#21897
Ich hab’s. Schau mal unter :

http://www.ringfeder.de

Zugvorrichtungen, Zugösen& Zubehör

Zugöse Einschweßbar oder Zugöse einschraubbar

Fa. Ringfeder muss bescheid wissen.

Thorsten
#21898
Hallo Thorsten,
Du bist ein Goldstück !!!
(Es muß doch anscheinend immer der Tipp von außerhalb kommen,
um über den Tellerrand zu schauen.....!)

Danke, dass müßte eigentlich reichen: Die Zugöse nach VG ist beschrieben und,
was ich ganz besonders finde: Bei der Anhängerkupplung steht:\" für Straßen und
Geländefahrzeuge\" - nirgendwo steht Bundeswehr - das werde ich dem Typ unter
die Nase halten -- super !!


Gruß
Fred
#21908
Hi,

ihr solltet euch mal Leute vom TÜV suchen, die ihr Handwerk verstehen.
Bei mir in der Schrauberhalle war am 1.10.2003 ein Herr vom TÜV Berlin und hat ein Vollgutachten nach §21 STvZO für einen BW Hänger 1,5t auflaufgebremst incl. NATO-Öse und TÜV erstellt.

Sein einziger Kommentar bei der Abnahme war \"UNKAPUTTBAR\" diese Hänger.
#21934
Hallo Leute,
nach langem Disput (der Type wollte meinen Einachser mit eintragen),
habe ich die allgemeine Zulassung erhalten. Einzige Beschränkung:
Zulässiges Gesamtgewicht des Hängers 2,7 t - damit kann ich leben,
da ich nur diverse Einachsanhänger ziehen will.
Ferner muß ich 2 Ventile der Zweileiterbremse entfernen und selbstätig
öffnende Kupplungen (gelb/rot) montieren. Da dies durchaus Sinnvoll
ist - ich habe auch schon mal vergessen die Bremsleitung zu öffnen -
kann ich auch damit leben....!

Grüße rundum

Fred
#21935
Hallo Götz!
Du hast den \"Nagel auf den Kopf\" getroffen. Mein JEEP-Anhänger (original Bantam)
steht bei mir seit Jahren immer noch ohne TÜV in der Garage, da die hiesige Zulassung
die Zugöse ohne Papiere nich eintragen will (..wenn die bricht, was dann??)
Und das bei einem 500kg Anhänger - einfach lächerlich !!!!

Gruß

Fred

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