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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#15320
Hallo Henry,
da hast du bisher nur Glück gehabt.
Fahrzeuge über 3,5to GM müssen jahrlich zum TÜV, egal ob LKW, WoMo, Anhänger...
Für Wohnmobile über 3,5to - 7,5to wurde in diesem Herbst eine Ausnahmeregelung getroffen, die brauchen innerhalb der ersten sechs Jahre nach Erstzulassung nur im 2-Jahres-Rhythmus zum TÜV - kommt also für den 404 wegen seines hohen Lebensalters ohnehin nicht infrage.
#11438
Hallo Henry,
wie heißt es so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Bei einem Unfall gibt es zwei Betrachtungen, zum einen den Schaden den du jemanden anderen zufügst und den Schaden den du dir selbst (deinem KFZ) zufügst.
Der Schaden den du anderen zufügst wird über die KFZ Haftpflicht reguliert. Auch wenn das KFZ kein TÜV mehr hatte muss die KFZ Versicherung herhalten.
Wenn dir dann aber nachweisen kann dass du Grob Fahrlässig gehandelt hast (ohne TÜV fahren ist je nach dauer unter Umständen schon Fahrlässig bis grob Fahrlässig) wird diese versuchen dich in Regress zu nehmen, also per Gericht das gezahlte Geld zurück zu verlangen.
Im Eigenschadenfall, könntest du mit an Sicherheit grenzenden Warscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Versicherung nicht zahlen will (Ist eigentlich ein oberstes Prinzip, Regel der Versicherung dass sie nicht zahlen wollen)

Grüße
Bernd Schömann
#23302
Hallo!

Aber er fährt ja nicht ohne TÜV. Wenn die Prüfstelle keine Ahnung hat und ihm 2 Jahre ausstellt, dann ist die doch verantwortlich. Ich muss ja auch net nachkontrollieren ob der Prüfer wirklich weiß wieviel Bremswirkung meine Betriebsbremse erreichen muss, da verlass ich mich ja auch drauf das das stimmt.
Für mich zählt jedenfalls was die Prüfstelle mir auf den Zettel schreibt.
#23328
Hallo Leute,
als was der TÜV schreibt ist noch lange kein geltendes Recht. Der TÜV hat nur Verantwortung für das was er schreibt, oder deutlicher gesagt: er ist haftbar dafür zu machen.
Folgendes Beispiel: Wenn einer seine TÜV Plakette kriegt obwohl die Bremsen volle Kanne nach links ziehen und die Reifen abgefahren sind und es kommt bei einem Bremsmanöver zu einem Unfall, dann ist es sicherlich kein geltendes Recht dass der Betroffene eine TÜV Plakette hat.
Der Delinquent kann zwar den TÜV in Regress nehmen, dennoch hat die Versicherung im vorgenannten Schadenfall zuhnächst nur einen Regressanspruch gegen den Versicheurngsnehmer (also Delinquent, Betroffener oder Halter wie man es eben nennen will) Der Betroffene hat erst nach in Regressnahme seinerseits Regressmöglichkeit auf den TÜV -ach das iss alles so füchterlich kompliziert - Schatz bring mir mal ne Kopfwehtablette - Den bei KFZ Versicherungen besteht im Bereich Haftpflciht durch das KFZ Pflichtversicherungsgesetz immer ein Direktanspruch des Geschädigten zur Versicherung, will heißen, Haftpflichtschäden muss die Versicherung immer direkt an den Geschädigten löhnen - die kann nicht sagen der TÜV ist schuld.
Also liebe Gemeinde - Der TÜV ist haftbar zu machen - aber nicht der Gesetzesgott in Deutschland.
Grüße
Bernd Schömann

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