- 19.03.2009, 14:12
#253100
@Eiko,
Fony Fuss hat seine Beiträge anno 2003 verfasst, der ist schon einige Jahre nicht mehr in diesem Forum präsent.
Das 1,5fache der zGM des Zugfahrzeuges als erlaubte max. Anhängelast gilt für LKW mit durchgehender Bremsanlage (z.B. U1300L).
Die meissten Unimogs laufen als Zugmaschine und dort gilt 2,2kw (3PS)Motorleistung je Tonne Gesamtzugmasse - die zGM der Zugmaschine spielt hierbei keine Rolle.
Gruß Ulli
Fony Fuss hat seine Beiträge anno 2003 verfasst, der ist schon einige Jahre nicht mehr in diesem Forum präsent.
Das 1,5fache der zGM des Zugfahrzeuges als erlaubte max. Anhängelast gilt für LKW mit durchgehender Bremsanlage (z.B. U1300L).
Die meissten Unimogs laufen als Zugmaschine und dort gilt 2,2kw (3PS)Motorleistung je Tonne Gesamtzugmasse - die zGM der Zugmaschine spielt hierbei keine Rolle.
Gruß Ulli
Gruß aus der Lüneburger Heide
Ulli
Tel. 0177 310 62 10
bitte keine PMs, nur Email: username@handorf.net
zur Erinnerung an meinen Sohn Oliver
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