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#5351
Hallo Mog Fahrer,
als ich letztens mit meinem kürzlich erworbenen 406 zum TÜV wollte, wurde mir vom Prüfer gesagt, dass ich bei der schwarzen Nummer ein Fahrtenschreiber benötige.
Nach einigem rumfragen, wurde mir gesagt, dass Zugmaschinen ab 40 KW einen Fahrtenschreiber benötigen. Desweiteren wurde mir gesagt, dass bei privat Fahrten keine Scheibe eingelegt werden muss. Da stellt sich mir die Frage, was ich mit einem Fahrtenschreiber im Mog soll, den ich überhaupt nicht benutzen brauch ?
Hat von euch jemand Erfahrung mit diesem Thema ?
Danke und Gruß
Heinz
#25392
Hi,
also Fahrtenschreiber ist in §57 a der StVZO geregelt. Demnach ist die Aussage des TÜVlers zuunächst richtig (laut Abs. 2) Jedoch heißt es auch im § 57 a ..... Dies gilt nicht für
1.bla
2. bla
3. bla
4. Fahrzeug die in § 7 Abs 1 der Fahrpersonalverordnung genannt sind.
Also schauen wir in diese Verordnung, und dort steht.
Wenn also das KFZ z.B. landwirtschafltlich genutzt wird oder auf einer Insel von nicht mehr als 2300 Qkm usw usw
Grüße
Bernd Schömann

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