- 14.07.2009, 20:45
#266765
Hallo zusammen,
neulich wurde ich beim Brennholzheimfahren mit Anhänger (grüne Nr.) vor meiner Haustüre von der Polizei kontrolliert. Wie meistens bei kürzeren Fahrten hatte ich keine Fahrzeugpapiere dabei. Um eine Verwahrnuung bin ich nur herumgekommen weil ich die Papiere schnell holen konnte.
Muss ich bei einem Lof-Fahrzeug immer die Zulassungsbescheinigung mitführen?
Gruß Bobby
neulich wurde ich beim Brennholzheimfahren mit Anhänger (grüne Nr.) vor meiner Haustüre von der Polizei kontrolliert. Wie meistens bei kürzeren Fahrten hatte ich keine Fahrzeugpapiere dabei. Um eine Verwahrnuung bin ich nur herumgekommen weil ich die Papiere schnell holen konnte.
Muss ich bei einem Lof-Fahrzeug immer die Zulassungsbescheinigung mitführen?
Gruß Bobby


