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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#266765
Hallo zusammen,
neulich wurde ich beim Brennholzheimfahren mit Anhänger (grüne Nr.) vor meiner Haustüre von der Polizei kontrolliert. Wie meistens bei kürzeren Fahrten hatte ich keine Fahrzeugpapiere dabei. Um eine Verwahrnuung bin ich nur herumgekommen weil ich die Papiere schnell holen konnte.
Muss ich bei einem Lof-Fahrzeug immer die Zulassungsbescheinigung mitführen?
Gruß Bobby
#266771
Hallo Bobby,
Muss ich bei einem Lof-Fahrzeug immer die Zulassungsbescheinigung mitführen?
ja und nicht nur bei LOF sondern generell.
Nebenbei auch den Führerschein und wenn Du über 16 bist auch noch einen Ausweis (Perso oder Pass)

Bezüglich Zulassungsbescheinung siehe hier:
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Abschnitt 2
Zulassungsverfahren

§ 11 Zulassungsbescheinigung Teil I

....

(5) Die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie das Anhängerverzeichnis nach Absatz 1 Satz 2 ist vom jeweiligen Fahrer des Kraftfahrzeugs mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

....
#266779
Hi Bobby,

kann ich Jürgen nur noch in einem Punkt ergänzen:

Falls du mit zulassungsfreien Anhängern unterwegs bist, die nach dem 01.07.1960 erstmals in Betrieb gekommen sind, dann mußt du sogar die erteilte Betriebserlaubnis noch mitführen. (auch wenn das normalerweise nie jemand macht)

Gibt es keine Betriebserlaubnis, dann darfst du damit nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. (jetzt wird die Fraktion der Anhänger-Selberbauer wohl aufschreien) :D
Ist nicht auf meinem Mist gewachsen sondern klare Rechtslage.

Grüße

Tobias
#266894
Hallo Jürgen,

Führerschein und Fahrzeugschein stimmt, muß man mit sich führen.
In Deutschland muß man aber einen gültigen Personalausweis oder Reisepaß lediglich besitzen, mitführen muß man ihn nicht.
Außnahme wär wenn du eine erlaubnispflichtige Waffe dabei hast, dann mußt ihn mitführen....ist aber ein Mog ja doch net ganz.... :D

Grüße Chris
#266909
Hi Chris,

Irrtum :!:
Wie willst du dich denn dann "auf Verlangen ausweisen"?
Guckst du § 1/I PersonalausweisG:

http://www.gesetze-im-internet.de/persauswg/__1.html


Beim von dir angeschnittenen Waffenrecht gelten nocheinmal ganz andere Massstäbe (schaut des blöd aus mit 3 s). Das würde hier aber den Rahmen sprengen. Hat ja auch nix mit Unimog zu tun. Wie du richtig festgestellt hast ist der Unimog ja eigentlich keine Waffe.

Grüße

Tobias
#266916
Hi,

also ich führe meinen Fahrzeugschein oder wie das Ding heute heisst inklusive zweier Beiblätter immer mit. Besonders wegen dem Feinstaubwahnsinn!!!!
Kontrolliert hat mich aber noch keiner. Als ich neulich mal
eine Probefahrt auf einer Baustelle gemacht hab (am WE) ist der
Wachdienst mit seinem Wagen sogar zur Seite gefahren um mich
duchrzulassen. Ob das an der RAL2000 Lackierung liegt????

Gruss Torben
#267001
Hallo Tobias,

glaub mir ich kenn mich im Waffengesetz aus und weiß was da für Maßstäbe gelten. War auch nur als Spaß gedacht...

Aber du mußt in Deutschland keinen Perso oder Reisepaß mitführen. Ausweisen kann aber halt dann bedeuten das die Polizei mit dir nach Hause fährt oder dich mit zur Dienststelle nimmt.
Es ist nicht Bußgeldbewährt wenn du den nicht mitführst. Jedoch ist es eine Ordnungswidrigkeit wenn du keinen gültigen besitzt....

Du kannst auch gern mal unter Wikip. gucken unter "Miführpflicht Personalausweis" da müßte eigentlich das gleiche drin stehen.

Gruß Chris
#267280
Hallo Chris,

vielleicht solltest du einmal einen Blick auf die einschlägigen Gesetzestexte werfen, bevor du hier "deine" Rechtsinterpretation als gängige Gesetzeslage veröffentlichst. Bedenke wenn "deine" Interpretation Nachahmer findet, dann bekommen die im Härtefall enorme Schwierigkeiten.

Im Falle des PersonalausweisG ist der Gesetzestext recht einfach und eindeutig abgefasst. Du musst es nur lesen!

http://www.gesetze-im-internet.de/persauswg/__5.html

Die verlinkte Gesetzesquelle ist übrigens nicht Wikipedia (wo jeder ohne Kontrolle schreiben darf) sondern das Bundesministerium der Justiz!

Grüße

Tobias
#267281
Tobs406 hat geschrieben: Im Falle des PersonalausweisG ist der Gesetzestext recht einfach und eindeutig abgefasst. Du musst es nur lesen!
Hallo Tobias,

offensichtlich liest Du aus dem Text mehr heraus als drin steht :shock:

Ich bin erst die letzten Tage mit dem Wagen meiner Frau angehalten worden und hatte weder Führerschein noch Personalusweis dabei, da diese in meinem Auto lagen. Daraufhin wurden ich dann dazu angehalten innerhalb der nächsten Woche meinen Führerschein auf der nächstgelegenen Wache vorzulegen. Vom Ausweis war da keine Rede.

Für den fehlenden Führerschein wurde ich auch finanziell verwarnt :? und ich glaube nicht das die Staatsdiener sich die extra Kohle für den Perso entgehen lassen.

Gruß, Hermann
#267287
Hallo Mogler,

eigentlich wollte ich mit meiner oben gemachten Aussage nicht gleich hier eine Riesendiskussion vom Zaun brechen. Ich hatte das eher mit einem Verschmitzten Lächeln geschrieben. :D

Die Aussge in dem von Tobias zitierten Gesetz ist wie leider vile unserer Verordnungen und Gesetze nicht so eindeutig Schwarz-Weiß zu sehen. Es gibt hier wie wir ja an uns selbst sehen Interpretationsspielraum.

Im Falle des Führerscheines gibt es einen unmittelbar anwendbaren Bussgeldkatalog. Dies ist beim Perso nicht so. Dafür darf die Ordnungsmacht im Zweifelsfalle jemanden zur Feststellung der Identität festhalten. Und dies kann ich mir vorstellen, ist auch nicht unbedingt angenehm.

Und so wie ich Tobias kenne, denke ich, er weis relativ genau wo von er schreibt :wink:
#267294
Hallo Jürgen,

denk ich mir das du das nicht wolltest. War auch nicht meine Absicht hier irgendwie als "Besserwisser" aufzutreten.
Ich dachte mir einfach ich ergänz das ganz kurz mit dem Personalausweis und Reisepaß. Glauben nämlich die meisten das man den immer mitführen muß. Und ich glaub ich weiß auch wovon ich rede. Stimmt, wenn man ihn nicht dabei hat kann es einem passieren das man mit zur Inspektion fährt, hab ich ja auch geschrieben.

Hallo Tobias,

was ich geschrieben habe ist keine Interpretation von mir, sondern wird auch so gelehrt!
Ich habe auf Wikipedia auch nur verwiesen da ich mir denke das die meisten auf dieser Seite nach gucken.
Und es ist bei den meisten doch einfach so das man es nur machen muß wenn man bei einem Verstoß dafür zahlen muß, oder?
Drum hab ich ja geschrieben das es nicht bußgeldbewährt ist wenn man seinen Perso oder Reißepaß nicht dabei hat. Und das ist nun mal so.
Wie gesagt durch meine "Interpretation" kann einem vielleicht passieren das er mit auf die Inspektion fahren muß, zahlen muß er aber dafür nicht. Und glaub mir ich hab den Gesetzestext oft gelesen, sogar öfter als mir lieb war!
Das mit der Waffe war als Spaß gedacht, drum auch der smilie dahinter.


Nix für ungut und schönen Abend zusammen.
#267351
Hallo zusammen,

wenn wir hier schon eine Rechtslage diskutieren, dann sollte natürlich das Ergebnis der realen Rechtslage entsprechen.

Ich hab extra nocheinmal in einem einschlägigem Kommentar nachgelesen. Es ist immernoch genauso wie ich es in meiner Ausbildung vor Jahren gelernt habe. Ich hab ja oben schon das PersonalausweisG verlinkt. Jeder hat sich auf Verlangen auszuweisen (§ 1/I PersonalausweisG) und macht er das nicht (dazu gehört auch wenn er unabsichtlich (=fahrlässig) seinen Ausweis nicht dabei hat), so begeht er eine Ordnungswidrigkeit nach dem PersonalausweisG (siehe 2. Link von mir oben §5/I/2 und §5/II PersonalausweisG).

Das nicht jeder der seinen Ausweis nicht dabei hat sofort eingepackt wird liegt ganz einfach an der Verhältnismäßigkeit. Es braucht schon einen guten Grund um wegen einer einfachen Ordnungswidrigkeit eine freiheitsentziehende Maßnahme durchzuführen.

Das auch, wie im Fall von Hermann, meist diese Ordnungswidrigkeit nicht einmal geahndet wird liegt daran, daß für die Ahndung nicht die Polizei zuständig ist (wie z. B. bei Verkehrsordnungswidrigkeiten), sondern die Polizei eine Ordnungswidrigkeitenanzeige an das zuständige Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt oder sonst. Kommune mit eigenem Rechtsamt, schickt. Von dort kommt dann der Bußgeldbescheid.
Unterm Strich mehr Aufwand als die ganze Sache wert ist. Deshalb machen wohl auch die meisten Polizeisten von ihrem Opportunitätsprinzip gebrauch und entscheiden nach "pflichtgemäßem Ermessen".

Daraus aber den Umkehrschluß abzuleiten, daß es keine Mitführ- und Ausweispflicht gibt wäre grundverkehrt :!:

@ Chris,

es würde mich sehr interessieren, wer solche falschen Schlüsse als Lehrmeinung weitergibt.

Grüße

Tobias
(der der Meinung ist, das das Thema Perso jetzt erschöpfend beantwortet ist)
#267357
Hallo zusammen!

@Tobias:
Ich vermute, deine Interpretation der Mitführungspflicht beruht auf folgendem Absatz des Personalausweisgesetztes:
2.
es unterläßt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen,
da steht nur, dass man sich auf Verlangen ausweisen muss. Es steht nicht da, dass dies sofort und unmittelbar geschehen zu hat.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch auf ein Buch hinweisen:
Lexikon der Rechtsirrtümer von Dr. jur. Ralf Höcker, erschienen im Ullstein Verlag. Da wird genau dieser Sachverhalt behandelt.

Übrigens musste ich gerade letzte Woche in meiner Firma einen Zettel unterschreiben, der mich zum ständigen Mitführen des Persos oder Reisepasses verpflichtet. Dies wird neuerdings bei Kraftfahrern verlangt aufgrund §2 Schwarzarbeitsgesetz.
Gäbe es die allgemeine Mitführungspflicht schon, hätte man sich diesen Verwaltungsaufwand mit Sicherheit gespart.

Gruß
Thomas
#267446
Hallo Tobias,

bin voll und ganz deiner Meinung das über das Thema Mitführpflicht schon viel zu viel geschrieben wurde....

Aber wie gesagt, hab ich so gelernt und ist auch aktuell noch so. Geh einfach mal zu einer Verkehrspolizei und frag ob du was zahlen mußt wenn du das ding nicht mitführst...sicher nicht. Und das ist doch für die meisten entscheidend.
Du hast Recht das für die Ahndung nicht die Polizei zuständig ist, ist ja keine Verkehrsordunungswidrigkeit. Eine Anzeige bekommst wenn du gar keinen gültigen besitzt. Stimmt geahndet durch die zust. Verw. Behörde.
Das ist der Unterschied, Ausweispflicht ja (gültigen besitzen; muß ja nicht unmittelbar erfolgen), Mitführpflicht nein.

Können uns auch gern mal per Mail oder Tel. darüber unterhalten wenn du magst, sonst schreiben wir beide echt noch nen Roman über das Thema.

:) Ist nicht böse gemeint

Chris

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