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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#271526
Hallo

ich habe einen guten Einachsanhänger mir Feststellbremse.

Für meinen 411.119 mit Einkreisbremsanlage möchte ich Anhänger mit einer Druckluftbremsanlage (Einkreis) nachrüsten.

Hat hier jemand Erfahrung?

Gibt es vielleicht sogar eine Zeichnung zum Aufbau mit den erforderlichen Teilen?

Würde mir riesig helfen.

Grundsätzlich:

Ich will meinen MOG nicht mit einer Zweikreisbremse ausstatten

Mein Ziel ist den Anhänger (zul. Gesamtgew. 2,8 to) mit einer Einkreisanlage auszustatten.

Dadurch dürfen meine Jungs diesen mit dem BE-Führerschein ohe Probleme fahren.

Danke für die Hilfe

Thomas aus Iffezheim
#271529
Hallo Thomas,

die Problematik mit der Einleitungsbremsanlage ist Dir aber sicherlich bekannt:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§41 Bremsen und Unterlegkeile

....
(17) Beim Mitführen von Anhängern mit Druckluftbremsanlage müssen die Vorratsbehälter des Anhängers auch während der Betätigung der Betriebsbremsanlage nachgefüllt werden können (Zweileitungsbremsanlage mit Steuerung durch Druckanstieg), wenn die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 25 km/h beträgt.
....
#271535
Hallo Namensvetter,

ich darf mal § 3 Abs. 2 Nr. 2 a) der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) in Erinnerung rufen:

Ausgenommen von den Vorschriften des Zulassungsverfahren sind folgende Arten von Anhängern:
Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden


Wenn Du Land- oder Forstwirt bist und Deinen Hänger zu diesem Zweck nutzen willst - unbeschadet anderer Vorschriften zunächst mal o. K. :D

Wenn nicht ... bist Du automatisch im Bereich einer Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat, Fahren ohne Versicherungsschutz etc. etc. - und da hört der Spaß auf :(

In der letzten Ausgabe von Oldtimer-Traktor wurde übrigens genau das Thema Anhänger sehr anschaulich und umfassend abgehandelt.
#271537
Hallo Thomas (caesar),
Hast du für deinen Einachser Hänger eine ABE?
Sonst sind alle deine Bemühungen sowieso hinfällig.
Für renomierte Hersteller gibt es günstige Nachrüstsätze mit Abnahmepapieren für die Eintragung beim TÜV.
Selbsteinbau ist möglich, selberbauen ist riskant(verboten).
Die Wabco Seite für die Druckluftbremsanlage für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
findest du auf der 6ten Seite, Punkt 56, (4x englisch 1x Deutsch) als pdf 205 Seiten sehr ausführlich mit allen Daten und Ausführungen

Das ist der Direktlink:

http://www.wabco.info/intl/pdf/815/00/8 ... cc4038099b


Gruß
Jochen
#271538
Hallo,

wenn der Anhänger nur für 25km/h zugelassen ist, entsprechende Geschwindigkeitsschilder vorhanden sind und die Bremsanlage (auch wenn es eine Einleitungsbremse ist) in der Betriebserlaubnis eingetragen ist, kann die Einleitungsbremse zulässig sein. Natürlich ist der Anhänger, auch bei 25er Beschränkung, außerhalb der Land- oder Forstwirtschaft zulassungspflichtig.

Wenn man sich so auf Traktortreffen umsieht, hat sich die schon immer vorhandene Zulassungspflicht von nichtlandwirtschaftlichen Anhängern allerdings anscheinend nicht sehr weit rumgesprochen.

Gruß,
Michael

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