- 08.07.2010, 14:50
#304121
Hallo Leute,
ich wollte mal kurz nachfragen, ob Ihr folgendes auch schon einmal mitgemacht habt: Ich habe kürzlich einen 411.110 Baujahr 1957 zul. Gesgewicht. 3,2 t bekommen (s. ganz unten http://www.unimog-community.de/index.ph ... ic&t=55264). Er war als Zugmaschine auf schwarzer Nummer in Nordrheinwestfalen angemeldet und versteuert. Ich habe ihn dann so wie er war hier in Thüringen umgemeldet. Ich dachte damit sei alles erledigt, aber Pustekuchen. Nach etwa drei Wochen bekam ich einen mehrseitigen Brief vom Finanzamt, dass ich beweisen müsse, dass der Unimog ein LKW sei. Entweder solle ich beim Finanzamt vorfahren oder Bilder machen. Ich habe dann bei denen angerufen und gefragt, ob sie nicht wissen was ein Unimog sei, als Antwort bekam ich: „Ja, doch, aber es gibt ja große und kleine“ ?????? Was hat das mit der Steuer zu tun? Als ich noch vorschlug doch einfach mal ins Internet zu gucken, anstatt lange Briefe zu schreiben, kam das nicht so gut an. Ich habe jetzt ein Bild geschickt und warte mal ab was passiert. Hat jemand einen Tipp wie man sich am besten Verhält, wenn die weiterhin rumzicken, gibt es gute Argumente? Ein Kollege von mir hat erzählt ein Bekannter hätte das gleiche Problem mit einem Geländewagen mit Faltdach. Bei ihm hätten sie gesagt, LKW geht nur wenn ein festes Dach vorhanden ist, -warum auch immer. Bin mal gespannt wie es ausgeht. Im schlimmsten Fall muss ich ihn halt auf H anmelden.
Was mir noch aufgefallen ist, ist die Einteilung des Unimogs als LKW, obwohl er in den Papieren als Zugmaschine eingetragen ist. Die Tante beim Finanzamt meinte, das wäre das gleiche, weil es die gleiche Steuer wäre. Also ist jede Zugmaschine ein LKW, oder was??? Wofür gibt es den dann den Unterschied, nur für die verkehrsrechtlichen Dinge, wie Sonntagsfahrverbot unsw..?
Wenns nicht so traurig wäre, könnte man lauthals darüber lachen....
Gruß
Rainer
ich wollte mal kurz nachfragen, ob Ihr folgendes auch schon einmal mitgemacht habt: Ich habe kürzlich einen 411.110 Baujahr 1957 zul. Gesgewicht. 3,2 t bekommen (s. ganz unten http://www.unimog-community.de/index.ph ... ic&t=55264). Er war als Zugmaschine auf schwarzer Nummer in Nordrheinwestfalen angemeldet und versteuert. Ich habe ihn dann so wie er war hier in Thüringen umgemeldet. Ich dachte damit sei alles erledigt, aber Pustekuchen. Nach etwa drei Wochen bekam ich einen mehrseitigen Brief vom Finanzamt, dass ich beweisen müsse, dass der Unimog ein LKW sei. Entweder solle ich beim Finanzamt vorfahren oder Bilder machen. Ich habe dann bei denen angerufen und gefragt, ob sie nicht wissen was ein Unimog sei, als Antwort bekam ich: „Ja, doch, aber es gibt ja große und kleine“ ?????? Was hat das mit der Steuer zu tun? Als ich noch vorschlug doch einfach mal ins Internet zu gucken, anstatt lange Briefe zu schreiben, kam das nicht so gut an. Ich habe jetzt ein Bild geschickt und warte mal ab was passiert. Hat jemand einen Tipp wie man sich am besten Verhält, wenn die weiterhin rumzicken, gibt es gute Argumente? Ein Kollege von mir hat erzählt ein Bekannter hätte das gleiche Problem mit einem Geländewagen mit Faltdach. Bei ihm hätten sie gesagt, LKW geht nur wenn ein festes Dach vorhanden ist, -warum auch immer. Bin mal gespannt wie es ausgeht. Im schlimmsten Fall muss ich ihn halt auf H anmelden.
Was mir noch aufgefallen ist, ist die Einteilung des Unimogs als LKW, obwohl er in den Papieren als Zugmaschine eingetragen ist. Die Tante beim Finanzamt meinte, das wäre das gleiche, weil es die gleiche Steuer wäre. Also ist jede Zugmaschine ein LKW, oder was??? Wofür gibt es den dann den Unterschied, nur für die verkehrsrechtlichen Dinge, wie Sonntagsfahrverbot unsw..?
Wenns nicht so traurig wäre, könnte man lauthals darüber lachen....
Gruß
Rainer





