Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#304121
Hallo Leute,

ich wollte mal kurz nachfragen, ob Ihr folgendes auch schon einmal mitgemacht habt: Ich habe kürzlich einen 411.110 Baujahr 1957 zul. Gesgewicht. 3,2 t bekommen (s. ganz unten http://www.unimog-community.de/index.ph ... ic&t=55264). Er war als Zugmaschine auf schwarzer Nummer in Nordrheinwestfalen angemeldet und versteuert. Ich habe ihn dann so wie er war hier in Thüringen umgemeldet. Ich dachte damit sei alles erledigt, aber Pustekuchen. Nach etwa drei Wochen bekam ich einen mehrseitigen Brief vom Finanzamt, dass ich beweisen müsse, dass der Unimog ein LKW sei. Entweder solle ich beim Finanzamt vorfahren oder Bilder machen. Ich habe dann bei denen angerufen und gefragt, ob sie nicht wissen was ein Unimog sei, als Antwort bekam ich: „Ja, doch, aber es gibt ja große und kleine“ ?????? Was hat das mit der Steuer zu tun? Als ich noch vorschlug doch einfach mal ins Internet zu gucken, anstatt lange Briefe zu schreiben, kam das nicht so gut an. Ich habe jetzt ein Bild geschickt und warte mal ab was passiert. Hat jemand einen Tipp wie man sich am besten Verhält, wenn die weiterhin rumzicken, gibt es gute Argumente? Ein Kollege von mir hat erzählt ein Bekannter hätte das gleiche Problem mit einem Geländewagen mit Faltdach. Bei ihm hätten sie gesagt, LKW geht nur wenn ein festes Dach vorhanden ist, -warum auch immer. Bin mal gespannt wie es ausgeht. Im schlimmsten Fall muss ich ihn halt auf H anmelden.
Was mir noch aufgefallen ist, ist die Einteilung des Unimogs als LKW, obwohl er in den Papieren als Zugmaschine eingetragen ist. Die Tante beim Finanzamt meinte, das wäre das gleiche, weil es die gleiche Steuer wäre. Also ist jede Zugmaschine ein LKW, oder was??? Wofür gibt es den dann den Unterschied, nur für die verkehrsrechtlichen Dinge, wie Sonntagsfahrverbot unsw..?
Wenns nicht so traurig wäre, könnte man lauthals darüber lachen....

Gruß
Rainer
#304135
Hallo,
Was mir noch aufgefallen ist, ist die Einteilung des Unimogs als LKW, obwohl er in den Papieren als Zugmaschine eingetragen ist. Die Tante beim Finanzamt meinte, das wäre das gleiche, weil es die gleiche Steuer wäre. Also ist jede Zugmaschine ein LKW, oder was??? Wofür gibt es den dann den Unterschied, nur für die verkehrsrechtlichen Dinge, wie Sonntagsfahrverbot unsw..?
So ist es. Steuerlich sind Zugmaschine und LKW gleich eingestuft.

Gruß,
Michael
#304167
Hallo Rainer,

wenn ich dich richtig verstanden habe, zweifelt das Finanzamt an, dass dein Unimog eine Zugmaschine/ein LKW/Ackerschlepper sei(steurlich alles das gleiche). Meiner Auffassung nach ein klarer Fall von Unvermögen des FA.
Was soll der Mog denn sonst sein - ein PKW?
Ich würde dem Finanzamt den Bericht der letzten Hauptuntersuchung einreichen. Der Prüfer darf dir nämlich keine Plakette zugeteilt haben, wenn die wesentlichen Merkmale der in den Papieren genannten Fahrzeugart nicht gegeben sind.

Gruß
Fabian
#304177
Hallo,

ich habe ein ähnliches Problem bei jeder Wiederzulassung mit meinem VW T3 ex BW Krankentransporter mit LKW-Zulassung.
Das Finanzamt interessiert es nicht was im HU-Bericht steht, ich musste meinen T3 damals vorführen und der Finanzbeamte hat sich von den Merkmalen selbst überzeugt und Fotos gemacht.
Ich musste sogar noch die vorhandenen Gewinde für die Sicherheitsgurte unbrauchbar machen.
Bei jeder Wiederzulassung kam erst der Bescheid für PKW-Steuer, dann Einspruch von mir mit Bezug auf die Vorführung, dann Bescheid mit der Änderung auf LKW.
Das ganze Spiel habe ich jetzt schon 6 mal durch.
Das Finanzamt ermittelt aufgrund der Fahrgestellnummer die ursprüngliche Verwendung/Einteilung und schickt den Bescheid dann raus.

Gruß
Patrick
#304181
Hi Leute,

also erst einmal vorab: Ich habe gerade beim Finanzamt angerufen und erfahren, dass er jetzt gewichtsbesteuert wird, also als LKW, geht doch!!!
Ich habe aber den Eindruck gewonnen, dass im Augenblick auf Teufel komm raus versucht wird, so vielen KFZ wie möglich den LKW Status abzuerkennen und das mit Mitarbeitern, die absolut keine Ahnung von der Materie haben. Ich möchte nicht wissen was das letztendlich kostet, Arbeitszeit der Behörde und natürliche meine, aber dass scheint egal zu sein……

Kurz noch zu Patrik „Das Finanzamt ermittelt aufgrund der Fahrgestellnummer die ursprüngliche Verwendung/Einteilung und schickt den Bescheid dann raus.“

Das ist es ja das was ich nicht verstehe. Die ursprüngliche Verwendung eines Unimogs ist doch, zumindest bei den alten 411, die als Zugmaschine, meinetwegen noch als LKW oder Geräteträger, aber als PKW habe ich noch nie gehört, oder gab es das?


Gruß
Rainer
#304224
Verehrter Rainer!
rainers hat geschrieben: Ich habe aber den Eindruck gewonnen, dass im Augenblick auf Teufel komm raus versucht wird, so vielen KFZ wie möglich den LKW-Status abzuerkennen und das mit Mitarbeitern, die absolut keine Ahnung von der Materie haben.
Das ist eine sehr einseitige Sicht des Problems!

Es gab vor geraumer Zeit mal Änderungen bei der Steuerberechnung der
Personenkraftwagen; dabei wurden die Schadstoffklassen in die
Berechnung einbezogen.
Folge: Die Besitzer dicker Geländewagen (SUV) sollten plötzlich erheblich
mehr Steuern zahlen, was deren meist gut betuchte Besitzer auf die
Idee brachte, ihren Mercedes G, Landrover oder Toyota etc. pp. zum LKW
umschlüsseln zu lassen, um diese Fahrzeuge nach Gewicht zu versteuern.
Auch die Besitzer kleinerer Transporter wurden heftig zu Kasse gebeten.
Der TÜV hat da brav mitgemacht, wenn die Voraussetzungen gegeben
waren, nur muß sich das Finanzamt bei der Einstufung nicht daran halten,
sondern muß selbst ermitteln, um erhebliche Einnahmeverluste zu verhindern.
Wenn Sie mehr wissen wollen, schauen Sie sich bitte mal in den
einschlägigen Foren um; Sie werden staunen, wer da alles LKW-
oder Zugmaschinen-Besitzer werden wollte.
Es hilft absolut gar nichts, immer gleich die Mitarbeiter der Finanzämter
zu beschimpfen; freundliche Erklärungen und etwas Hintergrundwissen
helfen einfach eher weiter!

Grüße aus dem finstersten Odenwald

Richard
#304231
Hallo Richard,
nee, nee darum geht es mir nicht. Dann hast du mich falsch verstanden. Das alle möglichen Leute versuchen ihre "PKW" als LKW zu tarnen ist mir bewusst. Das beste Beispiel sind ja die, die ihre Quads als LKW zulassen wollen. Auf was für Ideen die doch kommen. Aber die Art und Weise wie die Finanzbehörden dann an die Sache herangehen, ist auch nicht ohne. Wenn, wie in meinem Fall, ein Fahrzeug über 50 Jahre als Zugmaschine zugelassen ist, und dann jemand plötzlich auf die Idee kommt, dass könne nun doch kein LKW mehr sein (wieso eigentlich LKW und nicht Zugmaschine?), erscheint das nicht besonders souverän. Und das die Finanzämter in Zeiten der klammen Kassen mehr Aufwand betreiben, um "falsche" LKW zu identifizieren, ist scheinbar nicht nur mein Eindruck, das haben auch schon andere so erlebt. Ist ja auch nicht unbedingt falsch, wie dein Beispiel mit den dicken Geländewagen zeigt.
Und beschimpft habe ich niemanden (woher hast du das eigentlich?).
Noch eine kleine Anekdote dazu. Ich weiß nicht, ob es in den anderen Bundesländern mittlerweile auch so ist, aber bei uns im Landkreis kann man ein KFZ nur dann anmelden, wenn man vorher eine Blanko-Einzugsermächtigung für das Finanzamt unterschreibt. Es gibt sicher Vor- und Nachteile dieser Regelung, aber irgendwie fühlt man sich dann immer ein wenig über den Tisch gezogen....

Gruß
Rainer

P.S. Hab auch mal am Rande des Odenwaldes gewohnt, so finster ist der doch gar nicht oder bist du beim Finanzamt (sorry, war ein Witz, konnte ich mir nicht verkneifen). :)

P.P.S. Habe gerade bemerkt, dass ich Sie (Richard) einfach geduzt habe, ich dachte das wäre hier im Forum so üblich.
Zuletzt geändert von rainers am 09.07.2010, 15:39, insgesamt 1-mal geändert.
#304233
Hallo Richard
jetzt zündest du aber eine Bombe. Was hat ein umgetypter SUV mit einer Zugmaschine zu tun. Mit welcher Berechtigung wird hier die vom Hersteller angebene Fahrzeugkategorie bzw Typ-Schlüssel angezweifelt, doch nur aus reiner Dummheit oder soll man dazu schon Willkür sagen. Die Leute auf dem Finanzamt tuen ihren Job, das ist richtig. Wenn sie ihren Job richtig tuen, dann haben sie gefälligst selbst zu recherchieren, sie bekommen Geld in Form von Bezügen für ihre Anwesenheit, von Arbeit und Verdienen kann man da nicht sprechen. Gerade die Finanzämter haben auf Daten zugriff, wovon so manche Behörde nur träumt.
Ein KFZ-Meister muss sich auch mit Steuerecht auskennen, sofern er einen eigenen Betrieb fürht. Ein Finanzbeamter, der in Sachen Kfz-Steuer arbeitet muss sich auch in Kfz-Typen auskennen. Und nur wenn er dass kann, kann er auch die schwarzen Schafe erkennen. Weil er das nicht kann, vergeudet er seine Zeit damit, hunderte von Fahrzeughalter anzuschreiben und die Korresponenz zu pflegen und hat keine Zeit, den hundertundeinsten Kanditat zu entdecken, der ganz offensichtlich "gemolgelt" hat. Er begründet das dann mit Überlastung :shock:
#304236
Verehrter Rainer!
rainers hat geschrieben: (wieso eigentlich LKW und nicht Zugmaschine?)
Ganz einfach, weil es keine eigene "Steuerklasse" für Zugmaschinen
gibt, sondern sie wie LKW nach Gewicht besteuert werden.
Wenn Sie mehr wissen wollen: Hier gibt es mehr Informationen.
Und beschimpft habe ich niemanden (woher hast du das eigentlich?).
Nun, wenn Sie schreiben:
und das mit Mitarbeitern, die absolut keine Ahnung von der Materie haben.
Solch eine unfreundliche Bemerkung ist in meinen Augen einfach eine Beschimpfung.
Noch eine kleine Anekdote dazu. Ich weiß nicht, ob es in den anderen Bundesländern mittlerweile auch so ist, aber bei uns im Landkreis kann man ein KFZ nur dann anmelden, wenn man vorher eine Blanko-Einzugsermächtigung für das Finanzamt unterschreibt. Es gibt sicher Vor- und Nachteile dieser Regelung, aber irgendwie fühlt man sich dann immer ein wenig über den Tisch gezogen....
Es gibt nur Vorteile: Das Finanzamt hat damit keine Probleme mit
Leuten, die zwar die Zulassungsgebühren entrichten können, aber dann
die Zahlung der Kfz-Steuer "vergessen".
Dies ist übrigens eine bundesweite Regelung und auch im
Beitrittsgebiet anzuwenden.
Dem Steuerpflichtigen entstehen keinerlei Nachteile, er kann ja der
Lastschrift widersprechen; seine Bank bucht den Betrag zurück, aber
danach beginnt ein netter Tanz, den ich niemandem empfehlen kann.

Übrigens: Schön, wie schnell man hier verdächtigt wird, nur weil man
auch die andere Seite sieht! Nein, ich bin kein Mitarbeiter eines
Finanzamtes, nur habe ich viele Jahrzehnte Erfahrung mit den dortigen
Mitarbeitern.

An den Herrn Moderator:
jetzt zündest du aber eine Bombe.
Gütiger Gott, stehe mir bei! Nie würde ich sowas tun!
Was hat ein umgetypter SUV mit einer Zugmaschine zu tun?
Weil die Halter solcher Gefährte versucht haben, sich ihrer
Steuerpflicht zu entziehen!
Mit welcher Berechtigung wird hier die vom Hersteller angebene Fahrzeugkategorie bzw Typ-Schlüssel angezweifelt, doch nur aus reiner Dummheit oder soll man dazu schon Willkür sagen.
Bitte lesen Sie meinen obigen Beitrag mit der nötigen Sorgfalt!
Die Eintragung in den Fahrzeugpapieren muß das Finanzamt nicht
interessieren, es ermittelt selbständig!
Mit Willkür oder Dummheit hat das nichts zu tun!
Ist es denn wirklich so schwer, in Zweifelsfällen seinem zuständigen
Sachbearbeiter (m|w) beim Finanzamt einen freundlichen Brief zu
schreiben, ein nettes Photo beizufügen und damit Unklarheiten
zu beseitigen?
Was das Duzen angeht: Ich bin da schmerzfrei, aber irgendein
kluger Kopf hat mal gesagt, daß sich nur Kommunisten und Sozialisten
ungefragt duzen; also lasse ich es lieber, ertrage es aber.

Noch einmal: Gemaule wie "keine Ahnung", "über den Tisch ziehen",
"reine Dummheit", "Willkür" etc. disqualifizieren den Schreiber!

Merke: Im Umgang mit einem Finanzamt muß man nicht recht
behalten, man muß nur dafür sorgen, daß man nicht mehr als
nötig bezahlt; dies ist doch Rainer am Ende gelungen, oder?

Grüße aus dem finstersten Odenwald

Richard
#304250
Hallo Richard,
wie gesagt, dass mit dem duzen, hab ich gemacht, weil ich dachte das ist ok so, wie in den meisten der Foren, die ich kenne, nicht um jemanden zu ärgern. Noch einmal, ich möchte niemanden diskreditieren, aber die Ahnungslosigkeit (und das ist eine Tatsache und keine Beschimpfung) der Mitarbeiterin des Finanzamtes war schon recht groß. Immerhin handelt es sich um Menschen, die tagtäglich mit dieser Materien zu tun haben. Da sollt man davon ausgehen, dass sie wissen was sie tun. Ich habe übrigens zuerst bei der Sachbearbeiterin angerufen, um herauszufinden was überhaupt das Problem ist und habe ihr dann vorgeschlagen, dass es doch einfacher sei die Typenbezeichnung des Fahrzeugs ins Internet einzugeben, um zu sehen um was für ein Fahrzeug es sich handelt, dann würden sich sicherlich viele solcher Fragen schnell und von alleine erledigen. Das ginge nicht meinte sie weil sie ein Bild mit Kennzeichen brauche. Also mal angenommen ich wollte das Finanzamt betrügen, dann würde ich doch einfach ein Foto aus dem Internet nehmen und mein Kennzeichen dort ranhängen, und fertig ist die Sache.
Das mit der Einzugsermächtigung hat, wie ich ja schon selbst gesagt habe, durchaus seine Vorteile, aber wenn ein x-beliebiger Verkäufer von mir verlangen würde so was auszufüllen, dann würde ich woanders kaufen. Beim Finanzamt geht das leider nicht. Außerdem ist die ganze Sache ja scheinbar sowieso sinnlos, da wie Sie ja schrieben, jederzeit widersprochen werden kann. Wozu dann das Ganze?
Ähm, übrigens die Sache mit dem Mitarbeiter des Finanzamtes, das war ein Witz, alles klar?
Im Übrigen finde ich reagieren Sie ein wenig, na sagen wir mal, etwas dünnhäutig auf die ganze Sache. Ich denke, das ist es nicht wert, oder?

Gruß
Rainer
#304264
Liebe Hobbykollegen,

die Argumente zum eigentlichen Thema sind ja weitgehend ausgetauscht, so dass ich diesen Beitrag doch weiter zur Diskussion der Umgangsformen in einem Internetforum "missbrauchen" möchte.

Die Moderatoren mögen den Beitrag ab hier dann auch gern in den Community-Bereich verschieben.

Grundsätzlich gebe ich Ihnen, lieber Richard, recht. Auch ich verspanne im Alltagsleben erheblich, wenn ich ungefragt geduzt werde. Das ist in unserer Gesellschaft unter gesitteten Menschen eben unüblich.

Ich musste aber auch zur Kenntnis nehmen, dass das Duzen in Internetforen durchaus üblich ist und die Teilnehmer dort auch garkeinen Nachnamen haben. Das Siezen mit Vornamen halte ich für etwas sperrig und hat etwas von gymnasialer Oberstufe und eignet sich m. E. sonst noch für Dienstmädchen (gibt es die noch?).


Wenngleich mich der Name des klugen Kopfes Ihres Zitates interessieren würde, würde ich seine Gedanken, vollkommen politikfrei, um Internetforen ergänzen wollen.

Freunde im Geiste (also auch Hobbykollegen) können sich nach meiner Meinung auch unbekannter Weise duzen.

Ein respekt- und würdevoller Umgang lässt sich hier sicher auch unter Verwendung des Vornamens und dem dazu passenderem Duzen realisieren.

Die echte Quelle Ihres Zitates hätte ich für andere Vernwendungszwecke dennoch gern.

Insoweit biete ich allen Forumsteilnehmern hier gern das "Du" an. Unabhängig von Alter oder Stand. Beim ersten persönlichen Treffen können wir darauf auch gern ein Erfrischungsgetränk einnehmen. :trink1:

Gruß aus Salzgitter Uwe401 (Herr Harder)
#304272
Moin moin,

ich möchte hier etwas zum Thema
Die Besitzer dicker Geländewagen (SUV) sollten plötzlich erheblich
mehr Steuern zahlen, was deren meist gut betuchte Besitzer auf die
Idee brachte, ihren Mercedes G, Landrover oder Toyota etc. pp. zum LKW
umschlüsseln zu lassen, um diese Fahrzeuge nach Gewicht zu versteuern.
beitragen. Ich selber fahre neben dem Unimog einen Defender 110. Das Fahrzeug war bis vor einigen Jahren ein sogenannter "Kombinationskraftwagen" zum Transport von Gütern und Personen geeignet, über 2,8 Tonnen Gesamtgewicht und gewichtsbesteuert. Leider haben uns die ganzen SUV wie z.B. Porsche Cayenne, etc. diese Fahrzeuggattung regelrecht kaputt gemacht. Ich finde nach wie vor, dass ein Toyota HZJ, Land Rover Defender etc. mehr als Nutzfahrzeug als als Nobel-Geländewagen anzusehen sind, und dass die Gewichtsbesteuerung eigentlich gerechtfertigt ist. Ich hätte z.B. eine Geschwindigkeitsbegrenzung für gewichtsbesteuerte Nutzfahrzeuge in der Sprinter Klasse ebenfalls akzeptiert. Leider wurde über sowas nicht nachgedacht, und alle schweren Geländewagen werden jetzt mit den PKW über einen Kamm geschoren. Somit sind 10 Jahre alte Fahrzeuge, die grundsolide gebaut sind, plötzlich nicht mehr finanzierbar - Leider. In diesem Fall finde ich es nur allzu verständlich, dass man versucht, jedes Schlupfloch zu nutzen. Und wenn man es ganz genau nimmt - ein als LoF Zgm angemeldeter Unimog, der nur noch zu treffen oder zur Eisdiele bewegt wird - Richtig ist das auch nicht. Eigentlich sollte man die KFZ Steuer ganz abschaffen. Meinetwegen das ganze auf eine Maut umlegen. Dann zahlt der, der viel fährt, viel, und der, der wenig fährt, weniger. Und der Verbrauch und die damit verbundene Mineralölsteuer bestraft auch die Spritschlucker (zu denen unsere Unimog ja leider auch gehören)
So lange es diese ungleichmäßige Besteuerung gibt, wird jeder versuchen, das für sich optimale zu finden - notfalls mit allen Tricks.

Gruß Niklas

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