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#312873
Guten Abend!


Diesen Beitrag habe ich auch ins Deutz-Forum gestellt. Bisher gab es nur etwas widersprüchliche Antworten. Aber viele Unimogler halten sich ja auch noch langsamfahrende Zugmaschinen bis 25 km/h, bzw. ziehen solche Anhänger.


Ich wollte mir vornehmen im Laufe einer längeren Zeitspanne zwei fast gleiche 5-to-Anhänger (Kipper) herzurichten. Diese sind allerdings einmal LKW-Anhänger von verschiedenen Herstellern gewesen, einer 2-Seiten-Kipper hydraulisch (früher mit mechanischer Handpumpe, dann vom Traktor aus); einer 2-Seitenkipper mit Handkurbel!


Beide liefen in den Fünfzigern (!) an Lastkraftwagen mit Einleitungsanhängerbremsen. Diese wurden dann für den Betrieb am D 50 S um 1964 still gelegt und die Zugdeichseln umgetauscht in offiziell zugelassene Zugdeichseln mit Auflaufbremse; an den Hinterrädern verblieb dann nur die bereits vorhandene Seilbremse mit einer Handkurbel, wie bei den alten Ackerwägen auch sonst üblich.

Ich selbst kann mich nicht erinnern, dass im Strassenverkehr die Hinterachsbremse jemals zugedreht wurde!

Die Anhänger sollen später mal am Intrac 2002A laufen, der gerade auseinander genommen wurde und im Rahmen eines Wiederaufbaus mit einer Zweileitungsanhängerbremse ausgestattet werden soll umd wieder für den erweiterten Hobbybetrieb (Brennholz etc.) eingesetzt zu werden. Hierzu ein paar Fragen:


A. Technik

Kessel, Federspeicher (= Bremszylinder) an den Achsen, Steuerventile sind noch original verhanden, aber seit ca. 1963 ist die Einleitungsbremse still gelegt.

* Was könnte da noch verwendet werden? Ggfs. die Druckluftkessel?
* Lohnt es sich die Federspeicher mal abzubauen, auseinanderzunehmen und ggfs. herzurichten für Zweileitungssystem?
* Die Steuerventile dürften wohl kaum in Erwägung gezogen werden?


B. StVZO, StgVO und andere Vorschriften

Beide Anhänger sollen am Intrac 2002A mit Zweileitungsanhängerbremse laufen; dieser hat die baurtliche 25 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Gelegentlich sollten die Anhänger auch mal an einen D 30 S und ähnliche Verwandte gespannt werden.

* Ist es zulässig 25 km/h Anhänger mit "doppeltem" Bremssystem zu betreiben:
a) Zweileitungsbremse auf Hinter- und Vorderachse; Dann müsste die Auflaufbremse wie bei Rückwärtsfahrt gesperrt werden.
b) Auflaufbremse an Vorderachse; Seilzugbremse auf Hinterachse.

* Wäre ggfs. ein Kompromiss, wenn rechtlich zulässig:
c) Belassen der Auflaufbremse auf der Vorderachse und Wiederherstellen der Druckluftbremse auf die Hinterachse?

* Müssen diese Anhänger beim TÜV oder bei der Berufsgenossenschaft vorgeführt werden?

Ich hörte inzwischen von einem kompetenten Deutz-Freund,der auch einen Unimog hatte, dass Welger mal solche 8-to Anhänger sogar gebaut hat.


Einen Schöne Abend wünscht Karl
#312894
Hallo Karl,

zur Technik kann ich leider nicht viel sagen.
Einleitungsbremsen haben gewöhnlich enen Druck von ca. 5 bar und die Zweileitungsbremsen von ca. 7 bar.
Allerdings gibt es wohl aber solche Umbauten zu Zweileitungsbremse mit 5 bar. Ob das so zugelassen wurde weis ich nicht.

Eine Kombination von Auflaufbremse und Zweileitungs-Druckluftbremse muss m.M. nach möglich und Abnahme fähig sein.
Die werden nämlich immer noch unter den "Welger"-Label gebaut und vertrieben. Schau mal >>hier<< Modell DK 135.

Eine Abnahme ist im jedem Fall durch einen Sachverständigen (TÜV alte Bundesländer, DEKRA neue Bundesländer) erforderlich.
Auch bei zulassungsfreien Anhänger benötigt man seit Einführung der FZV eine ABE bzw Einzelabnahme.
Für den Hobbybetrieb ist auch eine Zulassung der Anhänger nötig.

Hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen

Glückauf
Lutz
#312946
Druckkessel die seid jahrzehnten nicht mehr in betrieb waren würde ich auf keinen fall mehr verwenden, die Ventile sind auch von dem "nichts tun" vermutlich defekt, undicht, schwergängig.

Aber um gottes willen, zerlege ja keinen Federspeicher!!!!! Das kann Lebensgefährlich werden, wenn der defekt ist - Austausch, aber auf keinen fall auseinadernehmen.

Zum Druck. Damals 5,5 in der Einkreis, dann mal 7,5 später 8 und jetzt 10 bzw teils 12 bar Drucksysteme. Mit Austausch der Ventiel ist das nicht getan.
das ist ein sehr umfangreiches Thema über das man sich stundenlang auslassen könnte, aber nur mal angerissen wäre die Druckbeständigkeit ALLER teile des System`s ein punkt, genauso wie bsp einkreissystem auf "Frostschützer" ausgelegt sind, 2 Kreis modernerer baureihe hingegen meist ein "Trockensystem" ist. Aktuelle dichtungen im inneren der Ventile und nach aussen hin können durch diverse Frostschutzmittel zerstört werden. 100derte von Punkten aber kurzum gesagt brauchst du ja ebenso eine Betriebserlaubniss (bis 25 km/h) wie bei einer abnahme für 80 km/h. Die Bremsanlage muss zu 100% funktionieren, egal ob diese oder jene Zulassung. WENN eine drin ist. Ausbau wäre zwar rechtlich möglich aber gerade beim Holztransport wo dioch mal mehr als das zulässige gewicht und vor allem auch mal mehr als die 25 gefahren wird in einem gefälle selbstmord. Also bitte, wenn dann korrekt oder gar nicht.
#313044
Hallo Karl,

zur Technik kann ich mich äußern, für die Vorschriften gibt es Bessere !

1. Die Ventile kannst Du verschrotten.

2. Die Luftkessel werden von den Prüfern i.d.R. abgenommen, wenn noch das Typschild am Kessel vorhanden ist (das fällt nämlich als erstes ab).

3. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, willst Du die Anhänger mit max. 25 km/h betreiben, also würde eine Einleitungsbremse genügen.
Für den wechselnden Betrieb von Einleitungsanhängern an Ein- und Zweileitungszugfahrzeugen gab es in der Umstellungszeit eine Umrüstmöglichkeit, die immer noch lieferbar ist. Allerdings weiß ich nicht, ob der so umgerüstete Anhänger am Zweileitungszugfahrzeug auch heute noch rechtlich als Zweileitungsanhänger anerkannt wird.
Bei Interesse kann ich Dir den Umbauplan zukommen lassen.

4. Bei den Bremszylindern handelt es sich mit Sicherheit nicht um Federspeicherzylinder, sondern um normale Kolbenbremszylinder, die lassen sich dank geringer Federvorspannung problemlos zerlegen, allerdings dürfte eine etwaige Ersatzteilbeschaffung schwierig werden.

Gruß Franz
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