- 17.12.2010, 08:39
#321813
Moin Moin,
jetzt ist es in aller Munde. Winterreifenpflicht und Versicherungsschutz.
Was wäre wenn.
Der Versicherer unterscheidet im Schadenfall 2 Sparten:
A) die KFZ Haftpflicht
B) die Kasko Versicherung.
Spielen wir den Fall A) durch:
Unfall im Winter im tiefen Schnee ohne Winterreifen:
Die Versicherungen prüfen in dem Fall ob der Unfall auch eingetreten wäre wenn kein Schnee gelegen hätte - ist das der Fall - geht die Haftung zu 100% auf den Verursacher.
Wäre der Unfall nicht passiert wenn kein Schnee gelegen hätte, ist dann davon aus zu gehen - dass der Schaden auf das Fehlverhalten des Halters/Fahrers zurück zu führen ist und dann wird untersucht zu wieviel % die Haftung eintritt.
In jedem Fall muss der Versicherer einen Haftpflichtschaden ersetzen - es fragt sich nur im 2.ten Fall zu wieviel % die Versicherung für den Fahrer mithaftet.
Für den Fall B) kann es ganz schön haarig werden:
Denn hier hängt es tatsächlich davon ab - welchen Tarif man bei einer Versicherung abgeschlossen hat. Sogenannte Basis tarife z.B. messen den Verschuldungsgrad, also die grobe Fahrlässigkeit des Fahrers. Das bedeutet in der Schadenregulierung wird neben der Selbstbeteiligung auch noch ein zusätzlicher Abzug vorgenommen. Unter umständen kann die Regulierung dann gegen 0 laufen.
Wie kann man sich als Versicherungsnehmer vor so etwas schützen und auf was muss ich achten?
Das Stichwort heißt: " Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit".
Die Vorgenannte Situation trifft natürlich hauptsächlich PKW Versicherungen. Die Winterreifenpflicht ist bei uns Unimogfahrern etwas anders geregelt (auf Antriebsachse, LOF Fahrzeuge sind überhaupt nicht betroffen)
Wenn jemand für diesen guten Tipp bei mir freiwillig Schnee schippen will, würde ich mich riesieg freuen.
Beste Grüße
Bernd
jetzt ist es in aller Munde. Winterreifenpflicht und Versicherungsschutz.
Was wäre wenn.
Der Versicherer unterscheidet im Schadenfall 2 Sparten:
A) die KFZ Haftpflicht
B) die Kasko Versicherung.
Spielen wir den Fall A) durch:
Unfall im Winter im tiefen Schnee ohne Winterreifen:
Die Versicherungen prüfen in dem Fall ob der Unfall auch eingetreten wäre wenn kein Schnee gelegen hätte - ist das der Fall - geht die Haftung zu 100% auf den Verursacher.
Wäre der Unfall nicht passiert wenn kein Schnee gelegen hätte, ist dann davon aus zu gehen - dass der Schaden auf das Fehlverhalten des Halters/Fahrers zurück zu führen ist und dann wird untersucht zu wieviel % die Haftung eintritt.
In jedem Fall muss der Versicherer einen Haftpflichtschaden ersetzen - es fragt sich nur im 2.ten Fall zu wieviel % die Versicherung für den Fahrer mithaftet.
Für den Fall B) kann es ganz schön haarig werden:
Denn hier hängt es tatsächlich davon ab - welchen Tarif man bei einer Versicherung abgeschlossen hat. Sogenannte Basis tarife z.B. messen den Verschuldungsgrad, also die grobe Fahrlässigkeit des Fahrers. Das bedeutet in der Schadenregulierung wird neben der Selbstbeteiligung auch noch ein zusätzlicher Abzug vorgenommen. Unter umständen kann die Regulierung dann gegen 0 laufen.
Wie kann man sich als Versicherungsnehmer vor so etwas schützen und auf was muss ich achten?
Das Stichwort heißt: " Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit".
Die Vorgenannte Situation trifft natürlich hauptsächlich PKW Versicherungen. Die Winterreifenpflicht ist bei uns Unimogfahrern etwas anders geregelt (auf Antriebsachse, LOF Fahrzeuge sind überhaupt nicht betroffen)
Wenn jemand für diesen guten Tipp bei mir freiwillig Schnee schippen will, würde ich mich riesieg freuen.
Beste Grüße
Bernd

