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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#28062
Hi alle,
hab noch was vergessen:
Das wichtigste: Wenn man mit dem grünen Nummernschild über die Grenze will, brauch man in einigen Staaten eine Internationale Versicherungskarte, im Versicherungsjargon: IVK, im Laiendeutsch : Grüne Karte.
Diese braucht man als Nachweis an der Grenze, dass für das Fahrzeug auch Versicherungsschutz besteht.
Da in aller Regel eine lof - Maschine nur selten über die Grenzen bewegt werden, stellen die Versicherungen auch keine IVK\'s für solche Fahrzeuge aus, die muss man dann bestellen.
Gruß
Bernd Schömann
#32218
...
Im Steuerbescheid steht, dass die Befreiung gem §7 KfzStG erfolgt, da das Fahrzeug vor dem 20.6.1962 (40 Jahre vor der Beantragung der Steuerbefreiung) erstmalig zugelassen wurde.
...
Hallo,
was genau steht im §7 KfzStG ?
Ich habe darüber nichts gefunden.
Wäre ja mal ein Versuch wert, wenn mein Traktor fertig ist (eZ. 18.04.62), ihn Steuerbefreit zu bekommen. Allerdings weis ich nicht wie das Finanzamt Hameln-Pyrmont die Sache auslegt. Aber ein Versuch kostet ja nichts :)

Also im Landkreis Hannover ist das wohl nicht möglich, zumindest sind bei meinen Bekannten alle Traktoren nach Gewicht versteuert worden.

Axel

[Editiert am 15/6/2004 von Redlisch]
#32221
Hallo Axel,
im KfzStG wirst du auch nichts finden, wie weiter oben schon beschrieben, ist das eine Entscheidung der FA Lüneburg, Stade und Harburg, Traktoren, die älter als 40 Jahre sind, aus der Steuerpflicht zu nehmen.

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