- 22.10.2010, 22:59
#314838
Hallo Michael,
das mit dem Folgekennzeichen kannst Du in der FZV nachlesen(http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__10.html) unter §10 Satz 8 findest Du dann:
Irgendwo, ich finde es aber gerade nicht mehr wo, steht auch daß bei zwei Anhängern nur der letzte ein Folgekennzeichen und ggf 25er Schild haben muß
ferner unter §3 Satz 2
Die Ackerschlepper Zugmaschine ist eine der idealen Vorraussetzungen für die Steuerbefreiung des Schleppers, ich finde aber nirgends Zusammenhang, daß eine schwarze Zugmaschine (ggf auch PKW) keinen Steuerbefreiten Anhänger ziehen darf
gruß Peter
das mit dem Folgekennzeichen kannst Du in der FZV nachlesen(http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__10.html) unter §10 Satz 8 findest Du dann:
Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.eines ,und wenn ein Landwirt einen Anhänger an einen anderen Landwirt ausleiht, hat er im Falle, daß über das Kennzeichen ermittelt wird, das gleiche Problem was Du mit deinem PKW haben könntest, wenn ein Fahrer nur über Dein Kennzeichen ermittelt werden sollte.
Irgendwo, ich finde es aber gerade nicht mehr wo, steht auch daß bei zwei Anhängern nur der letzte ein Folgekennzeichen und ggf 25er Schild haben muß
ferner unter §3 Satz 2
Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,wenn Hanno nachweisen kann, daß er mit seinem Mog in einem LoF Betrieb zweckgebunden unterwegs war sehe ich nicht ganz so rot, sonst ist es DG
Die Ackerschlepper Zugmaschine ist eine der idealen Vorraussetzungen für die Steuerbefreiung des Schleppers, ich finde aber nirgends Zusammenhang, daß eine schwarze Zugmaschine (ggf auch PKW) keinen Steuerbefreiten Anhänger ziehen darf
gruß Peter
Grüße aus Heitersheim im Markgräflerland



